FAQ: Antworten auf die häufigsten Fragen
- Wie wird man eigentlich Controller?
- Und wie BVBC-Mitglied?
- Welche Vorteile bringt die Mitgliedschaft?
- Wer kann überhaupt dem BVBC beitreten?
- Gibt es ermäßigte Beiträge?
Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in der folgenden Übersicht.
Allgemeine Informationen
Wie wird man Bilanzbuchhalter?
Die große Mehrzahl der Bilanzbuchhalter hat zunächst eine kaufmännische Ausbildung – etwa als Steuerfachangestellte/r oder Industriekauffrau/-mann – absolviert. Andere wiederum haben nach einem wirtschaftswissenschaftlichen Studium ihren beruflichen Schwerpunkt im Rechnungswesen gewählt.
Im Anschluss bereiten sich angehende Bilanzbuchhalter in anderthalb bis drei Jahren in berufsbegleitenden Lehrgängen auf die anspruchsvollen Prüfungsinhalte vor. Industrie- und Handelskammern, Privatschulen und Volkshochschulen bieten Kurse zur Vorbereitung auf die Bilanzbuchhalterprüfung an. Informieren Sie sich bei WIS – dem Weiterbildungs-Informations-System mit Seminaren und Lehrgängen in ganz Deutschland.
Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in ist eine IHK-Fortbildung im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes. Um das IHK-Zertifikat zu erhalten, müssen Prüflinge in Fächern wie Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzmanagement, Buchführung, Jahresabschluss, internationales Rechnungswesen und betriebliche Steuerlehre mündlich und schriftlich ihr Können unter Beweis stellen. Voraussetzung für die Zulassung zur IHK-Prüfung ist in der Regel eine kaufmännische oder vergleichbare Ausbildung plus drei Jahre Berufserfahrung im Finanz- und Rechnungswesen.
Neben dem Abschluss als Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in IHK gibt es auch private Weiterbildungsanbieter mit eigenem Abschluss.
Was macht ein Bilanzbuchhalter und welche Entwicklungsmöglichkeiten gibt es?
Wer das Zertifikat Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in erlangt hat, ist eine gefragte Fachkraft. Grund hierfür sind weitreichende fachliche Kompetenzen, die neben dem Rechnungswesen auch detaillierte Kenntnisse in Steuerrecht, Finanzwesen und Kostenrechnung sowie EDV-Erfahrungen umfassen. Bilanzbuchhalter beweisen sich als Allrounder in Theorie und Praxis. Sie erstellen die Quartals- und Jahresabschlüsse einschließlich aller damit verbundenen Vorarbeiten. Zudem analysieren sie die Liquidität und planen die Rentabilität voraus. Sie liefern der Geschäftsleitung, was sie dringend braucht: Denn nur mit präzisen, stets aktuellen Zahlenanalysen lassen sich Management-Entscheidungen vorbereiten und absichern.
Es bieten sich ganz unterschiedliche Entwicklungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel:
- fachliche Spezialisierung, gerade bei den Themen wie internationale Rechnungslegung
- bedingt durch die Umstellung von der traditionellen Kameralistik auf die Doppik besteht Bedarf an spezialisierten Bilanzbuchhaltern mit Know-how in beiden Bereichen
- auch das Controlling eröffnet neue Betätigungsfelder. Es werden verstärkt Fachkräfte gesucht, die die Kompetenzen als Bilanzbuchhalter und Controller in einer Person vereinen und als so genannte "Biltroller" tätig werden.
- der speziell auf die Bedürfnisse eines Bilanzbuchhalters abgestimmte Bachelorstudiengang "Betriebswirtschaftslehre - Accounting and Taxation (B.A.)" bietet beste Voraussetzungen für eine internationale Wirtschaftskarriere.
Angeboten vom BVBC-Kooperationspartner "AKAD University". - auch für selbstständige Bilanzbuchhalter eröffnen sich gute Zukunftsperspektiven
Informieren Sie sich hier detailliert über das Berufsbild "Bilanzbuchhalter".
Wie wird man Controller?
Nachfolgende Möglichkeiten bieten sich an:
Wirtschaftswissenschaftliches Studium und den Schwerpunkt entweder noch während des Bachelors oder im Masterstudium auf den Bereich Controlling legen. An einigen Hochschulen ist es mittlerweile auch möglich, einen eigenständigen Masterstudiengang im Controlling zu belegen. Um sich einen Eindruck vom Berufsfeld zu verschaffen und später fit für die berufliche Praxis zu sein, sind Praktika in verschiedenen Unternehmensbereichen unbedingt empfehlenswert.
Ohne Universitätsabschluss können Absolventinnen und Absolventen einer kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildung den Einstieg ins Controlling über gezielte Weiterbildungsmöglichkeiten finden. So ist die IHK-Weiterbildung "Geprüfter Controller/Geprüfte Controllerin" bundesweit einheitlich nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt. Voraussetzung hierfür ist eine mindestens dreijährige Berufspraxis mit Aufgaben im Bereich Controlling.
Für Absolventen anderer Ausbildungsberufe gilt eine entsprechende Berufserfahrung von vier bis sechs Jahren. Aber auch Hochschulabsolventen eines wirtschaftswissenschaftlichen Studiums bietet sich die IHK-Weiterbildung an. Durch die praktische Ausrichtung können Akademiker sich weiterqualifizieren und spezialisieren. Notwendig sind in dem Fall bloß zwei Jahre Berufspraxis.
Die IHK-Weiterbildung ist einem Studium nicht nachgestellt. Dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) nach ist die Controller-Weiterbildung einem Bachelorabschluss gleichgestellt. Da Studium und Weiterbildung bei der theoretischen Wissensvermittlung gleiche Schwerpunkte setzen, sind beide Abschlüsse gleichwertig Level 6 des EQR zugeordnet.
Was macht ein Controller und welche Entwicklungsmöglichkeiten gibt es?
Controller analysieren neben betriebswirtschaftlichen Kennzahlen des eigenen Unternehmens zum Beispiel auch die aktuelle Marktlage und gesetzliche Rahmenbedingungen. Entwicklungen der Märkte, technische Fortschritte oder tiefgreifende gesellschaftliche Umwälzungen haben entscheidenden Einfluss auf Handlungsempfehlungen.
Durch die Zusammenstellung und Analyse von Daten und Zahlen stellen Controller das Geschehen in Unternehmen übersichtlich und strukturiert dar. So sorgen sie für Transparenz innerhalb der Geschäftsabläufe und schaffen die Grundlagen für wirtschaftliche Entscheidungen. Controlling erfolgt stets mit dem Ziel, die eigene Wirtschaftlichkeit zu steigern. Dafür stellen Controller nicht nur Informationen zur Verfügung, sondern steuern Geschäftsabläufe mit, indem sie Entscheidungsträger beraten und gemeinsam geeignete Maßnahmen für Verbesserungen entwickeln.
Der Einstieg in den Beruf erfolgt oft als Junior Controller und geht über den Senior Controller bis zum Abteilungsleiter. Controller sind maßgeblich an Aufbau und Neuausrichtung von Geschäftsfeldern beteiligt. Sie gehören deswegen oft dem Führungsteam an und wirken bei wichtigen wirtschaftlichen Entscheidungen mit, sodass auch ein Aufstieg bis zum Finanzchef oder Geschäftsführer möglich ist. Besonders in mittelständischen Firmen zeichnet sich der Trend zur Verschmelzung zweier Berufsstände ab: (Bilanz-)Buchhaltung und Controlling wachsen stärker zusammen, sodass mehr Fachkräfte gesucht werden, die an der Nahtstelle beider Bereiche tätig sind. Sogenannte Biltroller sind in Unternehmen für internes und externes Rechnungswesen zuständig. Doppelqualifikationen in beiden Berufsfeldern sind daher sinnvoll.
Informieren Sie sich hier detailliert über das Berufsbild "Controller".
IHK-Abschlussbezeichnung "Bachelor Professional": Kann ich jetzt direkt einen Masterstudiengang belegen?
Am 29.11.2019 hat der Bundesrat der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes und somit der Einführung der neuen Bezeichnungen "Bachelor Professional" und "Master Professional" ab Januar 2020 zugestimmt. Wer ab Januar 2020 die IHK-Bilanzbuchhalter oder -Controllerprüfung ablegt hat Anspruch, die Zusatzbezeichnung "Bachelor Professional" führen zu dürfen. Für früher abgelegte Prüfungen gelten die neuen Bezeichnungen aufgrund fehlender Rechtsgrundlage jedoch nicht. Weitere Informationen zur Novellierung des Berufsbildungsgesetzes sowie einen Überblick über die neuen Fortbildungsbezeichnungen finden Sie hier.
Das Führen der Zusatzbezeichnung "Bachelor Professional" berechtigt jedoch nicht zum Masterstudium. Dieses kann nur nach einem erfolgten Bachelorabschluss aufgenommen werden. Den Bachelorabschluss können Sie bei dem BVBC-Kooperationspartner "AKAD University" stark verkürzt innerhalb von drei Semestern erreichen. Informieren Sie sich hier über den speziell auf die Bedürfnisse von Bilanzbuchhaltern abgestimmten Bachelorstudiengang "Betriebswirtschaftslehre - Accounting and Taxation".
Informationen rund um die Mitgliedschaft
Wer kann Mitglied werden?
BVBC-Mitglieder kommen aus ganz unterschiedlichen Bereichen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick, ob Sie die beruflichen Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft im BVBC erfüllen.
Was bringt mir die Mitgliedschaft?
Als Verbandsmitglied sind Sie Teil einer starken Gemeinschaft und zeigen Ihrem beruflichen Umfeld, dass Sie Wert auf kontinuierliche Weiterbildung legen – das schätzen Arbeitgeber und Geschäftspartner gleichermaßen. Von welchen Vorteilen Sie außerdem beim BVBC profitieren, erfahren Sie ganz konkret auf der Vorteilsseite.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Der Mitgliedsbeitrag für eine persönliche Mitgliedschaft oder eine Firmenmitgliedschaft für eine Person beträgt pro Monat 19 Euro und wird im Beitrittsjahr monatsgenau abgerechnet und als Jahresbeitrag in Rechnung gestellt. Bei einem Eintritt zum ersten Januar des Jahres beträgt der Jahresbeitrag 228 Euro.
Befinden Sie sich noch in der Fortbildung zum Bilanzbuchhalter oder zum Controller? Studieren Sie vielleicht? Haben Sie bereits das Rentenalter erreicht? Sind Sie momentan arbeitssuchend oder haben Sie gerade einen finanziellen Engpass? Sind Sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweises?
Kontaktieren Sie die zuständige Ansprechpartnerin Lydia Baumgärtner aus der Mitgliederbetreuung telefonisch unter 02 28 / 963 93-20 oder per Mail an mitgliederbetreuung@bvbc.de. Gerne passen wir Ihren Beitrag auf den ermäßigten Jahresbeitrag in Höhe von 100 Euro an oder empfehlen Ihnen die kostenfreie BVBC-Ausbildungsmitgliedschaft PLUS.
Nähere Informationen finden Sie in der Beitragsordnung.
Erhalten Mitglieder bestimmte Sonderkonditionen?
Als BVBC-Mitglied erhalten Sie bei ausgewählten Partnerunternehmen Dienstleistungen und Produkte zu speziellen Einkaufskonditionen, die der Verband durch Rahmenabkommen exklusiv für seine Mitglieder aushandelt. Für BVBC-Mitglieder stehen detaillierte Informationen zu den jeweiligen Sonderkonditionen hier bereit. Bitte halten Sie für den Mitgliederlogin Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort bereit.
Selbstverständlich sparen Sie auch direkt beim BVBC. So profitieren Sie bei allen Veranstaltungen von günstigen Mitgliedskonditionen. Für ein Tagesseminar zahlen Sie so statt 299 Euro* nur 199 Euro* und nehmen an vielen Infokursen oder Webinaren sogar komplett kostenfrei teil. Alle Veranstaltungen finden Sie online im Veranstaltungskalender.
* zzgl. USt
Ist in der Mitgliedschaft ein Abonnement einer Fachzeitschrift enthalten?
Ja. Als zahlendes BVBC-Mitglied erhalten Sie die "BC – Zeitschrift für Bilanzierung, Rechnungswesen und Controlling" monatlich frei Haus.
Haben Mitglieder Zugang zu einer Datenbank?
Ja. Mitglieder erhalten kostenfreien Zugang zur Datenbank BC BeckDirekt. Dort können Sie schnell und einfach Gesetze, Richtlinien, Urteile, Erlasse, Fachaufsätze oder Lexikonbeiträge aufrufen. Außerdem haben Sie Zugriff zum Archiv der "BC - Zeitschrift für Bilanzierung, Rechnungswesen und Controlling", in dem alle Ausgaben seit dem Jahr 2000 komplett enthalten sind.
Ihre persönliche Freischaltnummer erhalten Sie unter beck-online@beck.de bzw. 089 / 3 81 89-747. Neumitglieder des BVBC (und damit Neubezieher der Zeitschrift BC) erhalten ihre Freischaltnummer automatisch per Post zum Erscheinungstermin des nächsten BC-Heftes.
Eine Handlungsanleitung zur Freischaltung finden Sie hier.
Wie kann ich Mitglied werden?
Toll, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft im BVBC interessieren und Teil einer starken Gemeinschaft werden möchten. Nachfolgend sind die jeweiligen Antragsformulare für Sie hinterlegt und können bequem online ausgefüllt und abgeschickt werden.
Antrag: Persönliche Mitgliedschaft
Antrag: Firmenmitgliedschaft
Antrag: Ausbildungsmitgliedschaft PLUS
Wo finde ich die Verbandssatzung?
Mit einer Mitgliedschaft im BVBC erkennen Sie die Verbandssatzung an. Hier ist alles Wichtige festgeschrieben über den Zweck des Verbands, die Mitgliedschaft, Vereinsgliederung, Vereinsorgane und sonstige Bestimmungen.
Wie unterstützt der BVBC Nachwuchskräfte?
Der BVBC hilft Ihnen mit der kostenfreien Ausbildungsmitgliedschaft PLUS Ihr Budget zu schonen:
- kostenfreies Starterkit im Wert von über 300 Euro
- Merkblatt mit Infos zu Vorgaben und Rahmenbedingungen der mündlichen Bilanzbuchhalterprüfung
- falls Sie sich schon ein Thema für die mündliche Prüfung überlegt haben, können Sie als Mitglied exklusiv den BVBC-Vorabcheck nutzen
- landesweites Netzwerk an Kollegen und Experten
- kostenfreie Rechtsberatung rund um den Job
- Unterstützung bei Fachfragen durch unsere Experten
- regelmäßige Gehaltsanalysen
- aktuelle Branchennews durch Newsletter
- Seminare & Workshops zu Top-Konditionen
- regionale Ansprechpartner & Veranstaltungen
- Interessensvertretung in Politik & Wirtschaft
- kostenfreie Stellengesuche im BVBC-Jobportal
- unschlagbare Vergünstigungen bei Kooperationspartnern
Ich möchte Ausbildungsmitglied PLUS werden. Was ist unter der Lehrgangsbescheinigung zu verstehen, die hochgeladen werden soll?
Aus der Lehrgangsbescheinigung über den im Rahmen der beruflichen Weiterbildung besuchten Lehrgang muss zwingend der Name des Weiterbildungsanbieters, die Lehrgangsbezeichnung, die Lehrgangsdauer sowie der Name des Teilnehmers hervorgehen. Die Lehrgangsbescheinigung wird vom Weiterbildungsanbieter ausgestellt.
Was bedeutet "Firmenmitgliedschaft für eine Person" in Bezug auf die Teilnahme an einer Veranstaltung beim BVBC und wo finde ich Informationen zu Mitgliedschaften für mehrere Personen?
Die Firmenmitgliedschaft für eine Person bedeutet, dass Sie zu BVBC-Veranstaltungen grundsätzlich unterschiedliche Mitarbeiter zum reduzierten Teilnahmeentgelt für Mitglieder anmelden können. Aber: jeweils nur ein Mitarbeiter pro Veranstaltung profitiert von Mitgliedskonditionen. Selbstverständlich können auch Teilnehmer darüber hinaus angemeldet werden, diese werden dann zum höheren Teilnahmeentgelt für Nichtmitglieder abgerechnet.
Falls Sie regelmäßig mehrere Mitarbeiter zu BVBC-Veranstaltungen anmelden, rechnet sich die Umstellung der Firmenmitgliedschaft für zwei, drei oder mehr Personen. Die Beitragsübersicht für Mehrfachfirmenmitgliedschaften finden Sie hier.
Ist die Umwandlung von einer "Firmenmitgliedschaft für eine Person" in eine Mehrfachfirmenmitgliedschaft auch unterjährig möglich?
Ja. Kontaktieren Sie die zuständige Ansprechpartnerin Lydia Baumgärtner telefonisch unter 02 28 / 963 93-20 oder per Mail an mitgliederbetreuung@bvbc.de, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Die Konditionen für Mehrfachfirmenmitgliedschaften entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.
Ich gehe bald in Rente. Macht die Mitgliedschaft noch Sinn für mich?
Wenn der wohlverdiente Ruhestand naht, beginnt eine Zeit des Umbruchs, der Veränderungen und möglicherweise auch der Suche nach neuen Betätigungsfeldern.
Wie wäre es, wenn Sie als berufserfahrenes BVBC-Mitglied, Nachwuchskräften als Mentor mit Ihrem Know-how beratend zur Seite stehen? Melden Sie sich ganz unkompliziert per Mail an die zuständige Ansprechpartnerin Lydia Baumgärtner unter mitgliederbetreuung@bvbc.de, Stichwort: Mentorenprogramm.
Oder kennen Sie die BVBC-Dinos? Senioren-Treff klingt verstaubt, der BVBC nennt die, um die es sich drehen soll, lieber die BVBC-Dinos. Diejenigen im Verband, die auf viele Jahre Berufserfahrung zurückblicken und einen Teil dieser Zeit mit dem BVBC an ihrer Seite verbracht haben, treffen sich jährlich auf der vom Verband organisierten Kongressmesse ReWeCo zu einem lockeren Ideenaustausch. Bleiben Sie auch weiterhin Teil der BVBC-Gemeinschaft, bringen Sie sich ein und gestalten Sie das Angebot des BVBC für Ruheständler aktiv mit.
Sonderbeitrag: Volle Leistungen, reduzierter Beitrag
Wussten Sie, dass Sie als BVBC-Mitglied im Ruhestand volle Leistung zum reduzierten Beitrag von 100 Euro im Jahr erhalten? Profitieren Sie auch weiterhin von den Angeboten der BVBC-Kooperationspartner. Finden Sie hier interessante Vergünstigungen, zum Beispiel beim Autokauf, für Ihren nächsten Hotelaufenthalt oder nutzen Sie die Vorteile der kostenfreien BVBC-Visa Business Card (Kreditkarte).
Jedes Mitglied verstärkt das Gewicht des BVBC in Politik und Wirtschaft. Nur als mitgliedsstarker Verband kann der BVBC dafür sorgen, dass erfolgreiche Bilanzbuchhalter und Controller auch weiterhin hoch angesehen sind und die Rechte insbesondere selbstständiger Kollegen kontinuierlich gestärkt werden.
Ich möchte meine Mitgliedschaft beenden. Wie kann ich die Mitgliedschaft beenden und welche Kündigungsfrist muss ich beachten?
Der Austritt muss schriftlich erklärt werden. Persönliche Mitglieder und Firmenmitglieder haben beim Austritt eine Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres einzuhalten (nachzulesen in der BVBC-Satzung unter § 9 Beendigung der Mitgliedschaft).
Für Ausbildungsmitglieder gelten separate Regelungen. Der BVBC erkundigt sich gegen Ende des Jahres, in dem die Fortbildung oder das Studium planmäßig abgeschlossen werden soll, ob die Mitgliedschaft kostenpflichtig fortgeführt werden möchte. Es gilt ab diesem Zeitpunkt eine angemessene Frist zur Rückmeldung.
Informationen zu rechtlicher Beratung und Versicherungsschutz
Erhalte ich als Mitglied Rechtsberatung durch den BVBC?
Rechtsberatung, Rechtsbeistand und Rechtsschutz durch die Kooperation mit dem VFF (Verband Fach- und Führungskräfte)
Der BVBC bietet seinen persönlichen Mitgliedern durch die Kooperation mit dem VFF (Verband Fach- und Führungskräfte) eine leistungsstarke Absicherung im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Die angestellten Rechtsanwälte des VFF stehen durch diese Kooperation den BVBC-Mitgliedern tatkräftig zur Seite. In der Rechtsberatung für persönliche BVBC-Mitgliedschaften ist der kostenfreie juristische Service für Rechtsberatung in allen sich aus einem Anstellungsverhältnis ergebenden Fragen arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Art enthalten. Im Bedarfsfall kann durch einen rabattierten Beitrag zur Doppelmitgliedschaft im VFF der Service auf außergerichtlichen Rechtsbeistand und vollen Rechtsschutz ausgebaut werden. Damit erfolgt auch bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung die anwaltliche Vertretung ohne Wartezeiten.
Die Wartezeiten für BVBC-Neumitglieder vor der erstmaligen Inanspruchnahme des juristischen Service betragen einen Monat nach Verbandseintritt, für den Rechtsbeistand (außergerichtliche Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber) drei Monate und für den Rechtsschutz (Vertretung vor den Arbeitsgerichten) sechs Monate.
Sollten Sie rechtliche Beratung benötigen, senden Sie Ihr Anliegen bitte an kontakt@bvbc.de. Falls vorhanden, fügen Sie bitte hilfreiche Unterlagen hinzu, damit Ihnen so schnell wie möglich geholfen werden kann.
Rechtsberatung für selbstständige Mitglieder
Auch als selbstständiges Mitglied erhalten Sie Beratung zu berufsrechtlichen Angelegenheiten. Zum Beispiel, wenn es um Werbemöglichkeiten, die Gestaltung Ihrer Webseite oder allgemein um Ihre Möglichkeiten als Selbstständige oder Selbstständiger geht. Schreiben Sie einfach an kontakt@bvbc.de.
Kann ich als Mitglied Versicherungen über den BVBC abschließen?
Als Mitglied erhalten Sie Zugang zu attraktiven Kollektivverträgen. Die modus.Matthias Lesch GmbH ist seit 1996 strategischer Partner des BVBC und bietet als unabhängiger Versicherungsmakler Mitgliedern in vielen Versicherungssparten Gruppen- und Rahmenverträge an, die sich teilweise durch Sonderkonditionen im Beitrag und teilweise mit deutlich besseren Versicherungsbedingungen gegenüber freien Tarifen auszeichnen.
- Spezielle BVBC-Konzepte für Vermögensschaden- und Betriebshaftpflichtversicherung.
- Absicherung des Elementar-Risikos, Berufsunfähigkeit sowie Altersvorsorge, private Krankenversicherung und private Pflegeversicherung.
- Atttraktive Rahmen- und Gruppenverträge für den betrieblichen und privaten Bereich.
Hier finden Sie weitere Informationen zu dem strategischen Partner.
Berufsrechtsschutz: Brauche ich als Mitglied überhaupt noch eine eigene Versicherung?
Das sind Ihre Möglichkeiten:
Inkludierte Beratung durch Kooperation mit dem Verband für Fach- und Führungskräfte (VFF)
Hierbei sind Beratungsleistungen und außergerichtliche Fälle bereits abgedeckt. Die Kosten für solche Anliegen tragen der VFF und der BVBC selbst. Sie als BVBC-Mitglied sprechen von Beginn an mit echten Anwälten und nicht mit einem Mitarbeiter der Versicherung. Abgedeckt sind Anliegen aus dem Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (keine weiteren Bereiche).
Abschluss einer persönlichen Rechtsschutzversicherung durch Kooperation mit dem Maklerbüro modus.Matthias Lesch GmbH
Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung wird etwas teurer sein, deckt aber dann alle Bereiche des Lebens ab, in denen es zu Rechtsstreitigkeiten kommen kann (nicht nur im Arbeitsumfeld).
Nachteile, die sich theoretisch bei allen echten Rechtsschutzversicherungen ergeben: Beratungskosten und oftmals auch Kosten im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung werden selten übernommen. Die Schadenregulierung erfordert oftmals eine richterliche Entscheidung.
Informationen rund um den Mitgliederbereich/Mitgliederlogin
Was genau ist eigentlich der BVBC-Mitgliederbereich?
Auf der BVBC-Webseite finden Sie an verschiedenen Stellen Unterseiten oder Informationen, die nur Mitgliedern zugänglich sind. Zum Beispiel: Informationen über Sonderkonditionen bei ausgewählten Partnerunternehmen, die der BVBC exklusiv für seine Mitglieder ausgehandelt hat. Für den Zugang ist sowohl ein Benutzername als auch ein Passwort nötig. Im Downloadbereich finden Sie außerdem Gutachten, Gehaltsanalysen, diverse Protokolle, Bildarchive, Logos uvm.
Informationen, die BVBC-Mitgliedern vorbehalten sind, erkennen Sie durch ein Schlüsselsymbol bzw. Sie werden um Eingabe des Benutzernamens und des Passwortes gebeten.
Wie logge ich mich in den Mitgliederbereich ein?
Hier gelangen Sie zum Mitglieder-Login. Als Zugangsdaten für den Mitglieder-Login verwenden Sie bitte Ihre Mitgliedsnummer (= Benutzername) und Ihre PLZ (= Passwort).
Was ist mein Benutzername?
Ihr Benutzername ist Ihre BVBC-Mitgliedsnummer. Diese finden Sie zum Beispiel auf Ihrer Beitragsrechnung.
Kann ich meinen Benutzernamen ändern?
Nein, da es sich bei Ihrem Benutzernamen um Ihre BVBC-Mitgliedsnummer handelt.
Kann ich mein Passwort ändern?
Ja. Das vom BVBC vergebene Passwort sollte von Ihnen nach erfolgreicher Erstanmeldung auf der BVBC-Webseite geändert werden. Dies können Sie unter dem Menüpunkt "Logout - Passwort ändern" vornehmen. Sie erhalten im Anschluss eine Änderungsbestätigung an die von Ihnen eingegebene E-Mailadresse.
Ich habe mein Passwort vergessen. Was kann ich tun?
Sollten Sie Ihr Passwort vergessen oder ein anderes Problem beim Mitglieder-Login haben, füllen Sie bitte das Formular auf dieser Seite aus. Ihr Passwort wird dann manuell zurückgesetzt.
Alternativ wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiter der Geschäftsstelle unter 02 28 / 963 93-0.
Informationen rund um den Mitgliedsbeitrag/Rechnungsstellung
Wann und wie erhalte ich meine Beitragsrechnung?
Der Versand der Beitragsrechnungen erfolgt zu Beginn eines neuen Kalenderjahres auf dem Postweg bzw. bei unterjährigem Neueintritt innerhalb weniger Tage.
Bis wann muss ich die Beitragszahlung leisten?
Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich am 15.02. zur Zahlung fällig (nachzulesen in der BVBC-Satzung unter § 8 Abs. 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder). Bei unterjährigen Beitritten ist der anteilige Mitgliedsbeitrag sofort fällig bzw. wird zum 15. des Folgemonats vom Konto abgebucht, wenn ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt.
Ich möchte dem BVBC ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Wie gehe ich vor?
Kontaktieren Sie die zuständige Ansprechpartnerin Lydia Baumgärtner telefonisch unter 02 28 / 963 93-20 oder per Mail an mitgliederbetreuung@bvbc.de, um ein Formblatt zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats zu erhalten. Bitte senden Sie das ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat im Original auf dem Postweg an nachfolgende Anschrift:
BVBC – Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V.
Frau Lydia Baumgärtner
Auguststraße 19–29
53229 Bonn
Wichtig: Rücksendungen per Mail oder Fax können nicht bearbeitet werden, da Ihre Unterschrift im Original vorliegen muss.
Ist eine Ratenzahlung des Mitgliedsbeitrags möglich?
Neben der jährlichen Zahlungsweise kann der Mitgliedsbeitrag in begründeten Ausnahmefällen halbjährlich oder vierteljährlich entrichtet werden. Sollten Sie eine halbjährliche oder vierteljährliche Zahlungsweise wünschen, teilen Sie dies bitte schriftlich unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer der zuständigen Ansprechpartnerin Lydia Baumgärtner an mitgliederbetreuung@bvbc.de mit.
Kann mein Arbeitgeber den Mitgliedsbeitrag zahlen?
Ja. Bitte teilen Sie der zuständigen Ansprechpartnerin Lydia Baumgärtner bis 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer an mitgliederbetreuung@bvbc.de die gewünschte Rechnungsadresse mit. Der Rechnungsversand im Januar erfolgt dementsprechend.
Ich bin zur Zeit arbeitssuchend. Gewährt mir der BVBC einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag?
Ja. Arbeitssuchende erhalten gegen Nachweis den ermäßigten Jahresbeitrag in Höhe von 100 EUR für maximal drei aufeinander folgende Jahre. Bitte reichen Sie als Nachweis der bestehenden Arbeitslosigkeit eine Kopie des Bewilligungsbescheids über den Bezug von Arbeitslosengeld ein (in der Regel ausgestellt von Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit).
Kontaktieren Sie die zuständige Ansprechpartnerin Lydia Baumgärtner telefonisch unter 02 28 / 963 93-20 oder per Mail an mitgliederbetreuung@bvbc.de.
Nähere Informationen finden Sie in der Beitragsordnung.
Ich befinde mich aktuell in einer finanziellen Notsituation. Kann mich der BVBC unterstützen?
Ja. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie zum Beispiel:
- Reduzierung des Beitrages für einen bestimmten Zeitraum (unter Bezug aller Leistungen im Rahmen der BVBC-Mitgliedschaft)
- Umstellung auf eine beitragsfreie Mitgliedschaft für einen bestimmten Zeitraum (unter Reduzierung bestimmter Leistungen im Rahmen der BVBC-Mitgliedschaft)
- finanzielle Unterstützung durch das Wissenschaftliche Institut des BVBC (WIB), zum Beispiel durch die Übernahme eines Jahresbeitrags für die BVBC-Mitgliedschaft oder die Übernahme von Fortbildungskosten
Da es sich jeweils um Einzelfallentscheidungen handelt, kontaktieren Sie bitte die zuständige Ansprechpartnerin Lydia Baumgärtner telefonisch unter 02 28 / 963 93-20 oder per Mail an mitgliederbetreuung@bvbc.de.
Kann ich meinen Mitgliedsbeitrag steuerlich absetzen?
Ja. Als Mitglied in einem Berufsverband können Mitgliedsbeiträge als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Zu beachten ist, dass die Kosten nur dann absetzbar sind, wenn die Mitgliedschaft im Berufsverband im Zusammenhang mit der eigenen Tätigkeit steht. Um die entstandenen Kosten nachweisen zu können, ist es notwendig, entsprechende Belege (Beitragsrechnungen) aufzubewahren.
Informationen rund um den Mitgliederservice
Wie und wann kann ich die BVBC-Geschäftsstelle erreichen?
Sie erreichen die BVBC-Geschäftsstelle montags bis donnerstags durchgehend von 9.00 bis 16.00 Uhr und freitags durchgehend von 9.00 bis 13.00 Uhr unter der Rufnummer 02 28 / 963 93-0. Gerne können Sie zu den genannten Geschäftszeiten für Ihr Anliegen auch den Live-Chat über die BVBC-Webseite nutzen. Oder schicken Sie einfach eine E-Mail an kontakt@bvbc.de.
Sie sind umgezogen? Sie haben geheiratet? Sie möchten Ihre Kontaktdaten ändern?
Anschriftenänderungen, Namensänderungen, Änderungen Ihrer Kontaktdaten usw. teilen Sie bitte schriftlich (gerne unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer) der zuständigen Ansprechpartnerin Lydia Baumgärtner an mitgliederbetreuung@bvbc.de mit.
Wo finde ich das BVBC-Logo zum Download?
Für BVBC-Mitglieder steht das BVBC-Logo hier zum kostenfreien Download bereit. Bitte halten Sie für den Mitgliederlogin Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort bereit.
Ihre Mitgliedschaft im BVBC beweist: Für Sie ist Ihr Beruf mehr als ein Job, Sie legen Wert auf aktuelles Know-how und regelmäßige Weiterbildung. Zeigen Sie das doch auch anderen und weisen Sie mit dem BVBC-Logo auf Ihre Mitgliedschaft in einem angesehenen Berufsverband hin. Heben Sie sich mit einem Verweis auf Ihre Verbandsmitgliedschaft z.B. auf Ihrem Briefpapier, Ihrer Webseite, in Ihrer E-Mail-Signatur oder in Ihrem Profil in sozialen Netzwerken/Karriereportalen positiv hervor.
Informationen rund um die BVBC-Newsletter
Ich interessiere mich für den monatlich versendeten BVBC-Newsletter. Wie kann ich diesen abonnieren?
Folgen Sie diesem Link und registrieren Sie sich mit Ihrer E-Mailadresse für den BVBC-Newsletter.
Ich interessiere mich für den dreiwöchig versendeten Veranstaltungs-Newsletter. Wie kann ich diesen abonnieren?
Folgen Sie diesem Link und registrieren Sie sich mit Ihrer E-Mailadresse für den Veranstaltungs-Newsletter.
Ich möchte den BVBC-Newsletter und/oder den Veranstaltungs-Newsletter nicht mehr erhalten. Wie gehe ich vor?
Am Ende eines jeden BVBC-Newsletters und Veranstaltungs-Newsletters finden Sie den Hinweis "Klicken Sie hier, wenn Sie den BVBC-Newsletter/Veranstaltungs-Newsletter zukünftig nicht mehr empfangen möchten." Wenn Sie diese Funktion nicht nutzen möchten, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, eine E-Mail mit Ihrem Wunsch der Abbestellung an kontakt@bvbc.de zu senden.
Ich möchte meine Mailadresse für den BVBC-Newsletter und/oder den Veranstaltungs-Newsletter ändern. Wie gehe ich vor?
Um den BVBC-Newsletter und/oder den Veranstaltung-Newsletter zukünftig unter der gewünschten E-Mailadresse zu erhalten, muss eine neue Registrierung für den entsprechenden Newsletter aus Gründen des Datenschutzes vorgenommen werden. Folgen Sie diesem Link und registrieren Sie sich neu mit Ihrer E-Mailadresse für die gewünschten Newsletter.
Informationen rund um Veranstaltungen
Wieso finde ich eine bestimmte Veranstaltung nicht im Veranstaltungskalender?
Um Ihnen hochwertige und dennoch kostengünstige Weiterbildungsmöglichkeiten bieten zu können, werden alle Seminare kostendeckend kalkuliert und können nur nach Erreichung des Break-Evens durchgeführt werden. Aus dem Grunde behält sich der BVBC vor, Veranstaltungen mit einer zu geringen Anmeldezahl am Ende der Stornofrist des Tagungshotels abzusagen. Entsprechende Seminare werden umgehend aus dem Veranstaltungskalender gelöscht.
Kann mein Arbeitgeber die Seminarrechnung begleichen?
Ja. Bitte teilen Sie im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung die gewünschte Rechnungsanschrift mit. Die Rechnung wird entsprechend ausgestellt.
Können für BVBC-Seminare Bildungsurlaub bzw. Bildungsschecks geltend gemacht werden?
Das Einreichen von Bildungsschecks sowie die Genehmigung von Veranstaltungen zur Gewährung von Bildungsurlaub sind aufgrund der unterschiedlichen Regelungen innerhalb der einzelnen Bundesländer mit sehr hohem Aufwand und teilweise mit Gebühren verbunden. Aus Kapazitätsgründen, aber auch zur Wahrung eines möglichst preisgünstigen Angebots für Mitglieder ist dieser Service aktuell leider nicht möglich.
Gibt es noch Prämien-/Geburtstagsgutscheine?
Aktuell werden keine Geburtstagsgutscheine mehr versendet. Allein das Einsparen der Portokosten ermöglicht es, Serviceangebote weiterhin auf einem preisgünstigen Niveau zu halten. Bei frühzeitiger Anmeldung zu Veranstaltungen profitieren Sie jedoch von einem Frühbucherrabatt und bei Buchung von Kombi-Seminaren erhalten Sie nochmals Vergünstigungen.
Sollten sich Landesverbände oder Regionen in besonderen Fällen zur Erstellung von Gutscheinen entscheiden, so gelten diese nur für von diesen organisierte Veranstaltungen wie beispielsweise Infokurse.
Erhalte ich für die Teilnahme an BVBC-Seminaren eine Bescheinigung?
Ja. Im Anschluss an das Seminar erhalten Sie vor Ort eine Teilnahmebescheinigung. Auf dieser sind alle wichtigen Informationen zur Veranstaltung wie Seminarthema, Schwerpunkte, Datum, Ort etc. angegeben. Für bestimmte Veranstaltungen wie den Lehrgang "Umsatzsteuer-Experte" sowie für den Wochenlehrgang "Anlagenbuchhaltung" wird im Nachgang ein Zertifikat versendet.
Ich muss meine Seminaranmeldung stornieren. Wie gehe ich vor? Ist eine Rückerstattung des Teilnahmeentgelts möglich?
Eine Stornierung der Seminarteilnahme muss bitte schriftlich an veranstaltungen@bvbc.de mitgeteilt werden.
Bei einer Absage bis 30 Werktage vor Seminarbeginn werden keine Stornogebühren berechnet und es erfolgt, wenn erforderlich, eine Rückerstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren.
Bei einer Absage bis zu 15 Werktage vor Seminarbeginn werden BVBC-Mitgliedern eine Gebühr i.H.v. 75 Euro netto/Seminartag und Nicht-Mitgliedern des BVBC eine Gebühr i.H.v. 150 Euro netto/Tag berechnet.
Ab 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn werden die vereinbarten Gebühren in voller Höhe fällig bzw. eine Rückerstattung der gezahlten Teilnahmegebühren ist nicht mehr möglich.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen. In diesem Falle wird Ihnen keine Stornogebühr berechnet. Der Name/die Namen dieser Ersatzperson/en ist/sind rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen.
Weitere Informationen finden Sie in den Teilnahmebedingungen für Lehrgänge und Seminare des BVBC.
Ich möchte regelmäßig über BVBC-Veranstaltungen informiert werden. Wie gehe ich vor?
Abonnieren Sie den kostenfreien Veranstaltungs-Newsletter und verpassen Sie kein Seminar mehr!
Informationen rund um die Selbstständigkeit
Wo finde ich Informationen zur Selbstständigkeit?
Im Bereich "Fachinfos" finden Sie ausgewählte Informationen zum Thema Selbstständigkeit.
Informieren Sie sich außerdem über den Arbeitskreis der Selbstständigen, in dem sich selbstständige Mitglieder zusammengeschlossen haben. Sie möchten Erfahrungen austauschen, gegenseitige Hilfestellung in fachlichen und rechtlichen Angelegenheiten leisten und sich zusammen für die Durchsetzung ihrer berufspolitischen Ziele einsetzen. Im Arbeitskreis der Selbstständigen erhalten Sie als Mitglied Unterstützung in Sachen Preisgestaltung, Marketing, Angebotspalette sowie zur Preis- und Vertragsgestaltung. Nutzen Sie die Möglichkeit der individuellen Beratung durch die Leiterinnen des Arbeitskreises.
Im Spezialistenportal BVBC.Xpert treten Sie mit anderen selbstständigen BVBC-Mitgliedern in Kontakt und können Ihr persönliches Dienstleistungsspektrum präsentieren. Das lohnt sich gleich doppelt: Sie finden bei BVBC.Xpert immer geeignete Sparringpartner und können sich mit anderen Unternehmern austauschen. Auftraggeber hingegen finden Sie, wenn sie auf der Suche nach Zahlenexperten in Ihrer Nähe sind. Damit ist BVBC.Xpert das Businessportal für Gründer, Selbstständige und auftraggebende Unternehmen.
Ich möchte mich selbstständig machen. Wie kann mir der BVBC helfen?
Werden Sie Mitglied und profitieren Sie als Existenzgründer vom rechtlichen Know-how des BVBC: Verbandsexperten checken Ihre Werbeunterlagen und zeigen, wie Sie Ihre Dienstleistungen effektiv und rechtssicher vermarkten. Und mit exklusiven Versicherungslösungen sorgt der BVBC mit seinem unabhängigen Versicherungsmakler dafür, dass Sie stets optimal abgesichert sind.
Darüber hinaus finden Sie Informationen zur Selbstständigkeit auf folgenden Unterseiten:
Selbstständig als Bilanzbuchhalter: Gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit?
Selbstständig tätige (Bilanz-)Buchhalter sind in der Regel nicht freiberuflich tätig, sondern müssen für die Selbstständigkeit, unabhängig ob sie haupt- oder nebenberuflich erfolgt, ein Gewerbe bei der zuständigen Gemeindeverwaltung anmelden. Sie unterhalten gemäß H 15.6 EStH einen Gewerbebetrieb und erzielen daraus steuerpflichtige Einkünfte. Damit besteht die Verpflichtung, der Steuererklärung die Anlage G beizufügen. Aus dieser geht der Gewinn oder Verlust hervor, der anhand der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt wurde.
Ausnahme: Sind jedoch Bilanzbuchhalter als beratende Betriebswirte tätig (z.B. bei Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung, Liquiditätsplanung), handelt es sich (gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 EStG) um eine freiberufliche Tätigkeit.
Ist im Rahmen der selbstständigen Berufsausübung der Abschluss von Pflichtversicherungen gesetzlich vorgeschrieben?
Eine gesetzliche Verpflichtung, wie zum Beispiel bei Steuerberatern oder Rechtsanwälten, gibt es für Bilanzbuchhalter nicht. Die unternehmerische Vorsicht gebietet aber sowohl eine Betriebs- als auch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. BVBC-Mitglieder profitieren aufgrund von Kollektivverträgen von besonderen Konditionen. Mehr Infos zum strategischen Partner des BVBC für Versicherungslösungen: modus.Matthias Lesch
Datenschutzgrundverordnung - Wie wird mein Büro DSGVO-konform?
Seit dem 25. Mai 2018 findet die DSGVO gemeinsam mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetz Anwendung. Als selbstständiger Bilanzbuchhalter oder Controller sollten Sie dieses Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Unter diesem Link steht eine umfangreiche Linkliste mit Informationen und geprüften Mustern bereit. Darüber hinaus empfiehlt sich das Downloadpaket "Fit für die DSGVO" von unserem Kooperationspartner "BuchhalterSeite" mit umfangreichen Erläuterungen und Mustervorlagen zum Datenschutz. Nach erfolgreicher Registrierung kann dieses kostenlos heruntergeladen werden.
Was ist BVBC.Xpert?
Unter dem Dach BVBC präsentieren sich selbstständige Bilanzbuchhalter und Controller auf BVBC.Xpert, einem Netzwerk aus qualifizierten Fachleuten aus dem Finanz- und Rechnungswesen.
Nähere Informationen finden Sie unter bvbc-xpert.de.
Was bietet mir BVBC.Xpert?
In der Datenbank von BVBC.Xpert können selbstständig tätige BVBC-Mitglieder für ihre Dienstleistungen werben. Auch als Nichtmitglied können Sie sich hier einen Überblick über die in der Datenbank angemeldeten Personen verschaffen, diese zum Netzwerken nutzen, Kontakte herstellen und Erfahrungswerte bei Kolleginnen und Kollegen abfragen.
Gibt es Verträge oder Muster für Dienstleistungen/freie Mitarbeit?
Ja. Im kostenpflichtigen Praxisleitfaden für selbstständige Bilanzbuchhalter finden sich verschiedene Formulierungsvorschläge für typische Verträge zu den wesentlichen Aufgabenbereichen. Das Buch unterstützt Sie dabei, alle Anforderungen der Praxis effizient und rechtssicher umzusetzen und geht zurück auf die BVBC-Vertragssammlung, mit der der Verband seinen Mitgliedern rechtlich geprüfte Musterverträge kommentiert zur Verfügung stellte.
Die konstant hohe Nachfrage sowie zahlreiche weiterführende Anfragen zum Thema "Selbstständigkeit" haben den Bedarf an einem umfangreichen Werk wie diesem aufgezeigt.
Gibt es eine Gebührentabelle? Wo finde ich diese?
Sind Sie sich unsicher, welche Gebühren Sie für welche Tätigkeiten abrechnen sollten? Der BVBC bietet mit seiner Gebührentabelle für selbstständige Bilanzbuchhalter eine praktische Orientierungshilfe. Für BVBC-Mitglieder und Nicht-Mitglieder steht die Gebührentabelle hier zum kostenfreien Download bereit. Als BVBC-Mitglied halten Sie für den Mitgliederlogin bitte Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort bereit. Nicht-Mitglieder können nach erfolgreicher Registrierung die BVBC-Gebührentabelle ebenfalls kostenfrei herunterladen.
BAFA-Berater: Was ist ein BAFA-Berater und kann ich als selbstständig tätiger Bilanzbuchhalter BAFA-Berater werden?
Ein BAFA-Berater ist ein vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassener Unternehmensberater, der nach der Zulassung durch das BAFA im Beraterprogramm "Förderung unternehmerischen Know hows" tätig sein darf.
Als selbstständig tätige Bilanzbuchhalterin oder Bilanzbuchhalter können Sie als BAFA-Beraterin oder BAFA-Berater tätig sein, sofern Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Zu diesen gehören etwa:
- vorliegende Selbstständigkeit
- Ausrichtung des überwiegenden Geschäftszwecks (mehr als 50% des Gesamtumsatzes) auf die entgeltliche Unternehmensberatung
- Einführung eines geeigneten Qualitätssicherungsinstrument
- ordnungsgemäße Geschäftsführung, Gewährleistung einer richtlinienkonformen Durchführung der Beratung
Mehr Informationen finden Sie im Merkblatt des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Wo finde ich aktuelle Informationen zur politischen Lobbyarbeit des BVBC?
Mit dem BVBC haben Sie einen Sprecher gefunden, der sich in Wirtschaft und Politik für Ihre Interessen stark macht. Dafür pflegt der BVBC sein Netzwerk zu anderen Verbänden und Unternehmen und trifft sich regelmäßig mit Abgeordneten. Für Sie setzt sich der Verband so für moderne berufliche Rahmenbedingungen ein und kämpft für mehr Rechte und Sicherheit in der selbstständigen Berufsausübung.
Hier erfahren Sie mehr zu politischen Aktivitäten des BVBC.
Informationen rund um das BVBC-Jobportal
Was ist das BVBC-Jobportal?
Im BVBC-Jobportal finden Sie aktuelle Stellenangebote und -gesuche und haben die Möglichkeit selbst Anzeigen einzutragen. Arbeitssuchende treffen hier direkt auf Personalentscheider mit entsprechendem Bedarf, während inserierende Unternehmen ausschließlich die Fachkräfte erreichen, die sie suchen. Nähere Informationen finden Sie hier.
Kostet die Veröffentlichung von Stellenanzeigen etwas?
BVBC-Mitglieder stellen Jobgesuche und -angebote völlig kostenfrei ein. Für Personaldienstleister und weitere Inserenten gelten gesonderte Bedingungen. Diese entnehmen Sie bitte den Nutzerinfos des BVBC-Jobportals.
Kann ich auch als Nichtmitglied eine Stellenanzeige veröffentlichen?
Ja. Zum Eintragen von Stellenanzeigen benötigen Sie jedoch ein gültiges BVBC-Benutzerkonto. Dies bedeutet nicht, dass Sie eine Mitgliedschaft im BVBC abschließen müssen, sondern sich lediglich für die Einrichtung eines BVBC-Benutzerkontos hier kostenfrei registrieren müssen. Die Konditionen für die Veröffentlichung von Stellenanzeigen entnehmen Sie bitte vorher den Nutzerinfos des BVBC-Jobportals.
Informationen zum Datenschutz
Wie sicher sind meine Daten?
Der BVBC nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften behandelt. Welche Daten von Ihnen erfasst werden, für welchen Zweck diese genutzt werden sowie weitere Informationen rund um das Thema Datenschutz entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.
Wo finde ich die Datenschutzerklärung?
Die Datenschutzerklärung finden Sie hier.
Informationen zum Ehrenamt
Ich würde mich gerne aktiv im BVBC engagieren. Welche Möglichkeiten habe ich?
In den einzelnen Landesverbänden, Regionen oder Arbeitskreisen können Sie sich aktiv beteiligen und so den Verband und damit auch Ihr berufliches Umfeld nachhaltig mitgestalten. Wir freuen uns, wenn Sie Ihre Interessen und Stärken in den BVBC einbringen. Denn im BVBC haben alle ehrenamtlich Tätigen ein belastbares Netzwerk um sich, auf das sie sich verlassen können.
Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 02 28 / 963 93-0 oder per Mail an kontakt@bvbc.de, damit wir gemeinsam das für Sie passende Tätigkeitsfeld ausfindig machen.