Ansprechpartner für Presseanfragen
An dieser Stelle finden Sie aktuelle Pressemeldungen zu Verbands- und Branchenneuigkeiten. Für weiterführende Informationen und bei allen Anfragen zum BVBC hilft Ihnen Kenan Häberle gerne weiter.
Übrigens: Sie können den BVBC auch jederzeit kontaktieren, wenn Sie auf der Suche nach aktuellen Fachinformationen aus dem Bereich Rechnungswesen und Controlling sind. Der BVBC hilft Ihnen gerne weiter und vermittelt bei Bedarf geeignete Interviewpartner.
Kenan Häberle
Geschäftsführer
- Tel.: 02 28 / 9 63 93-21
- E-Mail: haeberle@bvbc.de
25.02.2022: ReWeCo 2022: Die Kongressmesse für Rechnungswesen und Controlling
Nach dem pandemiebedingten Ausfall in den letzten zwei Jahren organisiert der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) seine Kongressmesse vom 12. bis 14. Mai 2022 erstmals in der Ruhr-Metropole Essen. Der Verband erwartet Fach- und Führungskräfte aus ganz Deutschland.
Fachseminare, Keynotes, Messestände und ein erweitertes Programm aus Kongressabend und Ausstellerparty erwarten Besucher der diesjährigen Kongressmesse für Rechnungswesen und Controlling – kurz „ReWeCo“. „Netzwerken ist mindestens genauso wichtig wie regelmäßige Weiterbildung – auf der ReWeCo gelingt Ihnen beides ganz einfach“, erklärt Veranstaltungsorganisatorin Nadine Osterloh aus der Geschäftsstelle des BVBC. „Und die kleinen Programmpausen zwischendrin können optimal zum Netzwerken genutzt werden oder um sich auf der parallelen Fachmesse über neue Fachliteratur und Softwarelösungen zu informieren.“
Schwerpunkte: Gesetzliche Neuerungen und Themenreihe für Selbstständige im Rechnungswesen
Renommierte Fachexperten informieren auf der ReWeCo 2022 über aktuelle Änderungen und Entwicklungen in folgenden Bereichen:
- Steuer- sowie Arbeits-, Lohn- und Sozialversicherungsrecht
- Digitalisierung
- Anlagenbuchhaltung
- Nachhaltigkeitsberichterstattung
Ein weiterer Themenblock widmet sich besonders Selbstständigen im Rechnungswesen. Die Autoren des 2019 erschienenen „Praxisleitfadens für selbständige Bilanzbuchhalter“ informieren in drei Spezialvorträgen über praktische Grundlagen aus den Bereichen Berufsrecht, notwendige Versicherungen und betriebswirtschaftliche Grundlagen.
⇒ Das komplette Programm sowie kostenfreie Karten zum Besuch der Fachmesse gibt es online unter www.reweco.de.
16.02.2021: Stellungnahme an die EU-Kommission
Gegen den Steuerberater-Zwang und für die unternehmerische Freiheit: Verbände fordern Reform des Steuerberatungsgesetzes
Im Juli 2018 hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet, weil berufsrechtliche Einschränkungen des Steuerberatungsgesetzes nicht mit EU-Recht vereinbar seien. In großen Teilen sollen sich beide Seiten nun geeinigt haben. Der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) appelliert jedoch zusammen mit dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) und 12 weiteren Verbänden an die EU-Kommission, nicht von ihrer ursprünglichen Forderung nach einer Gesetzesänderung abzuweichen.
Das deutsche Steuerrecht ist nicht für seine Einfachheit bekannt. Das Steuerberatungsgesetz regelt daher genau, welche Berufsgruppen zur steuerlichen Hilfeleistung berechtigt sind – zum Schutz der Steuerpflichtigen und des Steueraufkommens, wie die Interessenvertretungen der Steuerberater und die Politik häufig argumentieren. Doch die damit verbundenen Einschränkungen von Dienstleistern und Unternehmen gehen der europäischen Kommission zu weit. Im Sommer 2018 hat sie deswegen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet und um Stellungnahme gebeten.
Gemäß einem Informationsschreiben des deutschen Steuerberaterverbands (DStV) sollen die Gespräche zwischen EU-Kommission und der Bundesrepublik inzwischen weit fortgeschritten sein. Noch keine Einigung sei jedoch erzielt, inwiefern insbesondere die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung weiterhin zu den Tätigkeiten zählen soll, die ausschließlich steuerberatenden Berufen vorbehalten sind. Auf nationaler Ebene setzt sich der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) seit Jahrzehnten dafür ein, dass auch selbstständige Buchhalter diese Leistung anbieten dürfen.
„1980 und 1982 hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass es nicht verfassungsgemäß ist, das Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die Lohnbuchhaltung ausschließlich Steuerberatern vorzubehalten. Insbesondere selbstständige Buchhalter seien aufgrund ihrer Qualifikation dazu in der Lage. Nichts anderes gilt für die Umsatzsteuervoranmeldung“, erklärt BVBC-Geschäftsführer Markus Kessel. „Das Steuerberatungsgesetz diskriminiert nicht nur selbstständige Buchhalter, indem es in ihre Berufsfreiheit eingreift. Es schränkt auch Unternehmen in ihrer Vertragsfreiheit ein, weil es diese zwingt, neben der Zusammenarbeit mit Buchhaltungsbüros zusätzlich einen Steuerberater zu engagieren.“
Das Steuerberaterprivileg wird besonders in der aktuellen Krise zum Problem für zahlreiche Unternehmen. Weil nur Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwälte und vereidigte Buchprüfer Anträge für Corona-Hilfen stellen dürfen, kommt aufgrund deren Überbelastung die finanzielle Unterstützung in vielen Fällen nicht rechtzeitig an. „Der Beantragungsprozess muss vereinfacht und beschleunigt werden“ fordert Kessel. „Wir haben bereits vergangenen Sommer darauf hingewiesen, dass Buchführungsbüros als Antragssteller aufgenommen werden müssen. Gerade die kleinen und mittelständischen Unternehmen vertrauen auf die Expertise selbstständiger Buchhalter, die den Vorteil haben, die betriebliche Situation ihrer Mandanten bereits zu kennen und Anträge schneller stellen zu können.“ Auf seine Schreiben erhielt der Verband weder vom Bundesfinanzministerium noch seitens des Bundeswirtschaftsministeriums bis heute eine Resonanz.
In einer vierseitigen Stellungnahme wandte sich der BVBC nun an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Der Verband appelliert an die Kommission, bei ihren Forderungen zu bleiben und Deutschland zu einer Anpassung des Steuerberatungsgesetzes anzuhalten. Insgesamt 13 Verbände haben das Papier mitgezeichnet – darunter etwa der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) und der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD).
09.07.2020: Offener Brief an die Politik: Corona-Überbrückungshilfe zielgerichtet gestalten
Corona-Überbrückungshilfe: Politik protegiert Steuerberater und Wirtschaftsprüfer auf Kosten kleiner und mittelständischer Unternehmen
Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller fordert Nachbesserungen beim Antragsverfahren
Gemeinsam mit dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft wendet sich der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller mit einem offenen Brief an die Politik und verlangt, Bilanzbuchhalter und Rechtsanwälte als antragsberechtigte Instanzen zuzulassen und so Antragsverfahren zu beschleunigen.
Hürdenlauf statt schneller Hilfe: Bereits am 12. Juni hat das Bundeskabinett im Rahmen des Konjunkturprogramms rund 25 Milliarden Euro Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen zugesagt, die von der Corona-Krise schwer getroffen sind. Seit Mittwochmorgen, 08. Juli, steht nun die Antragsplattform für die Corona-Überbrückungshilfen des Bundes online und stellt Unternehmen vor Herausforderungen.
„Im Gegensatz zu den vorangegangenen Soforthilfen können Unternehmer die Gelder nicht mehr selbst beantragen. Stattdessen müssen sie Steuerberater, vereidigte Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer damit beauftragen. Der Bund protegiert damit nicht nur willkürlich eine bisher ohnehin privilegierte Berufsgruppe. Diese künstliche Verknappung der antragsberechtigten Instanzen wird aufgrund des vorherrschenden Fachkräftemangels dafür sorgen, dass Unternehmen deutlich länger auf Unterstützung warten müssen“, kritisiert Markus Kessel, Geschäftsführer des Bundesverbands der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC).
In einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie an die Bundesminister Olaf Scholz (BMF), Peter Altmaier (BMWi) und Horst Seehofer (BMI) fordert der BVBC gemeinsam mit dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW), den Beantragungsprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen. Kleine und mittelständische Unternehmen vertrauten dem Verband zufolge seit Jahren auf die Expertise von selbstständigen Bilanzbuchhaltern und Buchführungsbüros. „Diese hochqualifizierten Dienstleister müssen gleichermaßen wie Rechtsanwälte als berechtigte Antragsteller für ihre Mandanten zugelassen werden“, verlangt BVBC-Geschäftsführer Kessel.