Gut zu wissen: Nützliche Infos zur Bilanzbuchhalterfortbildung

Die Aufstegsfortbildung zur Bilanzbuchhalterin oder zum Bilanzbuchhalter gehört zu den anspruchsvollsten Fortbildungen in Deutschland. Wer sich dazu entschließt, unternimmt in der Regel den nächsten Schritt auf der Karriereleiter. Dabei zahlt sich der Invest in die Weiterbildung oft schnell aus. Die BVBC-Gehaltsanalysen geben einen guten Überblick, welche Verdienstaussichten möglich sind.
Nützliche Infos rund um die Fortbildung gibt die folgende Übersicht:
IHK-Prüfung: Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer:
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens dreijährige Berufspraxis,
- einen der folgenden Abschlüsse und eine darauf folgende,mindestens zweijährige Berufspraxis:
a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin
oder
c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie
oder
- eine mindestens sechsjährige Berufspraxis, nachweist
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.
Abweichend von den in Absatz 1 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungsordnung
Im Dezember 2020 wurde die aktuell gültige Prüfungsordnung veröffentlicht.
Die Prüfungsordnung von 2015 findest Du hier.
Informationen zur Prüfungsordnung 2020:
Prüfungstermine
Aufgabenstellung 1 | 27. März 2024 |
Aufgabenstellung 2 | 02. April 2024 |
Aufgabenstellung 3 | 05. April 2024 |
Zusatzqualifikation "Bilanzbuchhalter Intern." | Aufgabenstellung 1: 28. Mai 2024 Aufgabenstellung 2: 29. Mai 2024 |
Mündliche Prüfung | Sommer 2024 |
Aufgabenstellung 1 | 18. September 2024 |
Aufgabenstellung 2 | 24. September 2024 |
Aufgabenstellung 3 | 27. September 2024 |
Zusatzqualifikation "Bilanzbuchhalter Intern." | Aufgabenstellung 1: 27. Nov. 2024 Aufgabenstellung 2: 28. Nov. 2024 |
Mündliche Prüfung | Winter 2024 |
Aufgabenstellung 1 | 25. März 2025 |
Aufgabenstellung 2 | 27. März 2025 |
Aufgabenstellung 3 | 01. April 2025 |
Zusatzqualifikation "Bilanzbuchhalter Intern." | Aufgabenstellung 1: 27. Mai 2025 Aufgabenstellung 2: 28. Mai 2025 |
Mündliche Prüfung | Sommer 2025 |
Aufgabenstellung 1 | 03. September 2025 |
Aufgabenstellung 2 | 09. September 2025 |
Aufgabenstellung 3 | 12. September 2025 |
Zusatzqualifikation "Bilanzbuchhalter Intern." | Aufgabenstellung 1: 26. Nov. 2025 Aufgabenstellung 2: 27. Nov. 2025 |
Mündliche Prüfung | Winter 2025 |
Bildungsanbieter
Es gibt viele verschiedene Anbieter, die Vorbereitungskurse für die IHK-Bilanzbuchhalterprüfung oder teilweise auch eigene Prüfungen anbieten. Dazu gehören die Bildungsakademien der Kammern genauso wie private Anbieter. Es gibt Präsenzkurse, die in Voll- oder Teilzeit angeboten werden, aber auch Fernlehrgänge. Eine gute Möglichkeit, Angebote in der näheren Umgebung ausfindig zu machen, bietet das WIS - Das Weiterbildungs-Informations-System. Hier kannst Du gezielt mittels Postleitzahl nach Angeboten in Deiner Nähe suchen.
Tipp: Bei BVBC-Kooperationspartnern sparen!
Bei der GFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule und der AKAD University erhalten Mitglieder zehn Prozent Rabatt!
BVBC-Merkblatt und Vorabcheck des Themas für die mündliche Prüfung
Besonders seit der Änderung der Prüfungsordnung stellen sich Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer immer wieder Fragen zum Ablauf der mündlichen Prüfung. Mit seinem Merkblatt möchte der BVBC einen Überblick über Voraussetzungen, Ablauf und Bewertung der mündlichen Bilanzbuchhalterprüfung geben.
Der Inhalt des Merkblattes orientiert sich an der Bilanzbuchhalter-Prüfungsordnung (2015), an den „DIHK-Informationen zur Präsentation und zum Fachgespräch bei kaufmännischen Fortbildungsprüfungen für Prüfungsteilnehmer, Bildungsträger und Dozenten“, am „DIHK-Rahmenplan für Geprüfte Bilanzbuchhalter (2015)“ sowie an aktuellen Erfahrungswerten seit Inkrafttreten der neuen Prüfungsordnung.
Eine weitere Hilfestellung, die der BVBC exklusiv seinen Ausbildungsmitgliedern anbietet, ist der Vorabcheck des Prüfungsthemas, indem der Verband die Eignung des gewählten Themas sowie die ausformulierte Problemstellung beurteilt. In Abstimmung mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) kann neben der Eignung oder Nicht-Eignung jedoch keine darüberhinausgehende inhaltliche Beurteilung mit zusätzlichen Anmerkungen erfolgen. Die Beurteilung erfolgt verbandsintern von erfahrenen Fachexperten nach bestem Wissen und Gewissen, eine Gewähr oder Haftung kann jedoch nicht übernommen werden. Die endgültige Entscheidung obliegt allein dem jeweiligen Prüfungsausschuss.
BVBC-Facebookgruppe: Gegenseitige Unterstützung
Du stehst vor einem Berg von Fragen? Würdest gerne Kontakt zu anderen Prüflingen haben und suchst nach Erfahrungswerten? Komm in die BVBC-Facebookgruppe "Bilanzbuchhalter & Controller" – Gruppenmitglieder helfen Dir gerne weiter!
DIHK - Hinweise zur Bilanzbuchhalterprüfung
2015 wurde die Prüfungsordnung für die Bilanzbuchhalterfortbildung zuletzt geändert – seitdem herrschte immer wieder Unklarheit über die Auslegung der neuen Regelungen. Der DIHK reagierte deshalb mit einem zehnseitigen Informationsblatt, das er den IHKs zur Verfügung stellt. Die Hinweise richten sich explizit an „IHK-Prüfungssachbearbeiter, IHK-Prüfungsausschüsse, Bildungsträger, Dozenten und Prüfungsteilnehmer“.