Argumentationsstütze für Übersetzungen von IHK-Prüfungszeugnissen
Als Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in oder Geprüfte/e Controller/in verfügen Sie über eine hoch anerkannte Qualifikation. Möchten Sie sich jedoch international bewerben stehen Sie vor der Herausforderung, dass es im Ausland kaum einen äquivalenten Abschluss gibt. Mit einer Übersetzung Ihres Prüfungszeugnisses ist das aber kein Problem. Durch die englische oder französische Übersetzung Ihrer Fortbildung sowie die Einordnung in den Europäischen bzw. Deutschen Qualifikationsrahmen (EQR/DQR) sind Ihre Qualifikationen auch außerhalb Deutschlands transparent. Möchten Sie deshalb eine Übersetzung Ihres Prüfungszeugnisses bei Ihrer zuständigen IHK beantragen, können Sie das mit einem kurzen Anschreiben, dem Sie das nebenstehende BVBC-Empfehlungsschreiben beifügen.
Seit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes vom 01.04.2005 haben Sie einen Rechtsanspruch auf eine englisch- und/oder französischsprachige Übersetzung Ihres Prüfungszeugnisses. Sollten Sie Ihre Prüfung vor diesem Datum abgelegt haben, besitzen Sie zwar keinen rechtlichen Anspruch, können jedoch an die Kulanz Ihrer zusuständigen IHK appellieren. Das nebenstehende BVBC-Empfehlungsschreiben ist Ihnen hier eine wertvolle Argumentationsstütze. Legen Sie es einfach Ihrer IHK vor oder fügen Sie es Ihrem Antrag bei.