Beitragsübersicht
Erfahren Sie auf dieser Seite, welche Beitragsoptionen es im BVBC gibt. So können Sie beispielsweise als persönliches Mitglied dem BVBC beitreten oder mit einer Firmenmitgliedschaft. Dann ist die Mitgliedschaft nicht an Sie persönlich gebunden und die Mitgliedsvorteile können grundsätzlich auch an Ihre Kolleginnen und Kollegen übertragen werden. So können zum Beispiel alle in Ihrem Unternehmen von den günstigen Mitgliedskonditionen bei den BVBC-Seminaren profitieren. Einzige Einschränkung: Immer nur so viele Mitarbeiter gleichzeitig pro Veranstaltung, wie Sie in Ihrer Firmenmitgliedschaft berücksichtigt haben.
Die BVBC-Beitragsordnung und SEPA-Lastschriftmandat:

Ihre Ansprechpartnerin: Lydia Baumgärtner
Tel: 02 28 / 9 63 93-20
E-Mail: mitgliederbetreuung@bvbc.de
Persönliche Mitgliedschaft und Firmenmitgliedschaft für eine Person
Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Monat 19 Euro und wird im Beitrittsjahr monatsgenau abgerechnet und als Jahresbeitrag in Rechnung gestellt. Bei einem Eintritt zum ersten Januar des Jahres beträgt der Jahresbeitrag 228 Euro.
Befinden Sie sich noch in der Fortbildung zum Bilanzbuchhalter oder zum Controller oder möchten Sie mit der Weiterbildung in dieser Berufsgruppe starten? Oder studieren Sie vielleicht? Dann ist die kostenfreie BVBC-Ausbildungsmitgliedschaft PLUS für Sie genau richtig.
TIPP: Der Mitgliedsbeitrag ist als Sonderausgabe in voller Höhe steuerlich absetzbar.
Beitragsübersicht für Mehrfachfirmenmitgliedschaften
Personenanzahl | Jahresbeitrag |
---|---|
2 Personen: | 384 Euro |
3 Personen: | 534 Euro |
5 Personen: | 762 Euro |
8 Personen: | 1140 Euro |
12 Personen: | 1524 Euro |
über 12 Personen: | 2000 Euro |
Ermäßigte Beiträge
Sie stehen kurz vor der Rente oder befinden sich bereits in der wohlverdienten Rentenzeit? Sie haben einen Schwerbehindertenausweis oder sind momentan arbeitssuchend? Dann sprechen Sie uns an. Wir passen Ihren Beitrag an und bieten folgende ermäßigten Jahresbeiträge in Höhe von 100 Euro an:
Rentnerbeitrag:
Der Rentnerbeitrag wird mit Erreichen der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung und Vorlage der Rentenbezugsmitteilung gewährt.
Bei vorgezogener Altersrente wird der Rentnerbeitrag gewährt, wenn der Nachweis erbracht wird, dass keine weiteren Einkünfte erzielt werden.
Schwerbehindertenbeitrag:
Schwerbehinderte mit einer Behinderung ab 50 % erhalten den ermäßigten Beitrag.
Arbeitslosigkeit:
Arbeitslose erhalten den ermäßigten Beitrag für maximal 3 aufeinander folgende Jahre.