Machen Sie jetzt bei den neuen Aktionen des BVBC zur Befugniserweiterung für selbstständige Finance-Profis mit!
Die Regelungen des Steuerberatungsgesetzes sind unschlüssig und unverhältnismäßig. Das hat auch die EU-Kommission erkannt und gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet (2018/2171). Die Vorbehaltsaufgaben steuerberatender Berufe diskriminieren selbstständige (Bilanz-)Buchhalter*innen, Steuerfachwirt*innen und andere Finance-Profis. Warum lässt die deutsche Politik das zu?
Schauen Sie nicht weg. Setzen Sie sich für Ihren Berufsstand ein. Solidarisieren Sie sich mit selbstständigen Finance-Profis.
So können Sie helfen:
1. Musterschreiben an die Abgeordneten Ihres Wahlkreises versenden!
2. Neue BVBC-Lobbykarten im Design der Bundestagsparteien kostenfrei bestellen und so viele wie möglich versenden!
3. Neue grüne Lobbykarte bestellen und unters Volk bringen!
Mehr Infos finden Sie hier:
Kontaktdaten Ihrer Wahlkreisabgeordneten
Hier finden Sie die Kontaktdaten von Ihren Bundestagsabgeordneten. Um diese direkt zu kontaktieren, können Sie diejeweiligen Mailadressen hier herausfinden. Sie können die Adressen jedoch auch ganz einfach anhand folgenden Musters ermitteln: vorname.nachname@bundestag.de.
Hintergrundinformationen
Insbesondere selbstständige (Bilanz-)Buchhalter*innen werden in ihrer Berufsausübung durch das Steuerberatungsgesetz massiv beschränkt. Sie dürfen ihre*n Kund*innen nicht die Leistungen anbieten, für die sie ausgebildet wurden und die für sie als Angestellte Teil ihrer täglichen Arbeitspraxis sind. Grund dafür sind die Vorbehaltsaufgaben der steuerberatenden Berufe. Die dadurch entstehenden Verbote für selbstständige (Bilanz-)Buchhalter sind jedoch weder verhältnismäßig noch sind die allgemeinen Regelungen des Steuerberatungsgesetz schlüssig aufgebaut.
Das bemängelt auch die Europäische Kommission, weshalb sie in 2018 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet hat. Als Reaktion darauf hat das Bundesministerium der Finanzen im Juli 2022 einen Diskussionsentwurf zur Neuregelung von § 4 StBerG vorgelegt, auf den sich exemplarisch die Kritik der EU-Kommission gestützt hat. Die geplanten Änderungen sind jedoch nur eine Scheinlösung. Tatsächlich werden alte Besitzstände gewahrt und die eigentlichen Probleme des deutschen Steuerberatungsrechts ignoriert. Die Freiheitsrechte der selbstständigen (Bilanz-)Buchhalter*innen bleiben erneut auf der Strecke.
Schließen Sie sich unseren Forderungen jetzt an! Lassen Sie Ihre Berufskolleg*innen nicht hängen!