Die Europäische Kommission plant vor dem Hintergrund der gegen Russland verhängten Wirtschaftssanktionen eine EU-weite Harmonisierung des Sanktionsstrafrechts. Zu dem Maßnahmenpaket gehört auch die Beschränkung von Dienstleistungen gegenüber sanktionierten Gruppen.
Im Dezember 2022 hat die Europäische Kommission einen „Vorschlag für eine Richtline des Europäischen Parlaments und des Rates zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union“ veröffentlicht. Ziel ist, dass angesichts des andauernden Ukraine-Kriegs gemeinsame Maßnahmen vollständig umgesetzt und Verstöße einheitlich geachndet werden können. In einer Meldung weist Christian Thurow für die Verbands- und Fachzeitschrift "BC – Zeitschrift für Bilanzierung, Rechnungswesen und Controlling" auf die Relevanz für selbstständige Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhalter hin, "da unter den Straftatbeständen Buchführungsdienstleistungen ausdrücklich aufgeführt sind". Sie sollten daher darauf achten, ob Mandant*innen unter Umständen von Sanktionen betroffen sein könnten.