Beim Treffen der „Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände“ (BAGSV) hat der BVBC am 26. September 2023 in Berlin zusammen mit den angeschlossenen Verbänden über die Reformbedürftigkeit des Statusfeststellungsverfahrens diskutiert. Im April 2022 traten zuletzt Änderungen in Kraft, deren Auswirkungen im Frühjahr 2024 auf den Prüfstand gestellt werden sollen. Die Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung hat für zahlreiche Selbstständige zur Folge, dass sie als scheinselbstständig beurteilt werden.
Am 26. September 2023 trafen sich die Mitgliedsverbände der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) in den Räumen des Bundesverbands der Freien Musikschulen (bdfm) in Berlin. Ein wichtiger Tagesordnungspunkt war die Reformbedürftigkeit des Statusfeststellungsverfahrens, das die Existenz von vielen (Solo-)Selbstständigen gefährdet. Für eine Anpassung des Verfahrens hatte sich der BVBC bereits in der Vergangenheit eingesetzt. Die Kritik der BAGSV und der angeschlossenen Verbände wurde – trotz zahlreicher Gespräche mit Abgeordneten und anderen Beteiligten – jedoch bei den zuletzt im April 2022 in Kraft getretenen Änderungen kaum aufgegriffen. Folgende Anpassungen brachten daher nicht mehr Rechtssicherheit für Selbstständige und ihre Auftraggeber:
- Einführung einer Prognoseentscheidung zur Feststellung des Erwerbsstatus bereits vor Aufnahme einer Tätigkeit.
- Vermeintliche Vereinfachung des Prozesses, indem das Statusfeststellungsverfahren nicht mehr die Versicherungspflicht prüft, sondern nur noch den Erwerbsstatus feststellt.
- Ermöglichung von Gruppenfeststellungen für gleiche Auftragsverhältnisse.
- Ermöglichung der Prüfung von Dreieckkonstellationen.
- Ermöglichung von mündlichen Anhörungen im Widerspruchsverfahren.
Die Änderungen gelten vorerst befristet bis zum 30. Juni 2027. Bereits im April 2024 soll jedoch die Wirksamkeit dieser erstmals auf den Prüfstand gestellt werden. „Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht“, stellt BVBC-Geschäftsführer Kenan Häberle fest. „Das sollten wir den Entscheidungsträgerinnen und -trägern bis dahin noch einmal ganz deutlich machen. Das Statusfeststellungsverfahren trifft Selbstständige aus sämtlichen Branchen. Unsere selbstständigen Mitglieder sind vor allem hinsichtlich der Zusammenarbeit – die als solche ja nicht einmal bezeichnet werden darf – mit Steuerberatungsbüros betroffen. Aufgrund der durch das Steuerberatungsgesetz verankerten Weisungsgebundenheit werden die Auftragsverhältnisse zunehmend als scheinselbstständig ausgelegt. Ein Paragraph, der die selbstständige Tätigkeit letztlich regeln soll, kann doch nicht allen Ernstes letzthin zur Aberkennung dieser führen“, moniert Häberle.
In der Diskussion herrschte unter den teilnehmenden Verbände Konsens über die Notwendigkeit einer Reform, die sowohl für Selbstständige als auch die Auftraggeberseite für tatsächliche Rechtssicherheit sorgt.
Verbesserungspotential sieht die Verbändegemeinschaft vor allem hinsichtlich der korrekten Beauftragung von (Solo-)Selbstständigen. Wichtig sei, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, bereits in Stellenausschreibungen die Arbeitsbedingungen so zu formulieren, dass sie keine Scheinselbstständigkeit fördern. Dies wiederum wird durch die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen erschwert, da diese so unklar gestaltet sind, dass sie bei den auftraggebenden Unternehmen für Verwirrungen sorgen und so im schlimmsten Fall dazu führen, dass diese keine Aufträge mehr vergeben.
Kritik übten die Verbandsvertreterinnen und -vertreter auch daran, dass die Statusfeststellungsverfahren nicht von einer unabhängigen Behörde mit Mitarbeitenden, die über eine entsprechende Expertise in dem jeweils zu beurteilenden Berufsfeld verfügen, durchgeführt werden, sondern von der DRV, die von Nachzahlungen selbst unmittelbar profitiert. Wünschenswert für die Zukunft wäre ein Verfahren, dass sich weniger an Einzelfallentscheidungen orientiert und stattdessen für eine Vergleichbarkeit von Urteilen sorgt, um diese nachvollziehbarer zu machen und den selbstständig Tätigen mehr Handlungsfreiheit in Bezug auf eine Anfechtung des Urteils zu gewähren.
„Die Probleme sind dieselben wie vor der Gesetzesänderung. Unsere Kritik ist nicht neu. Sie muss jedoch ankommen. Diese Treffen – nun endlich auch wieder vor Ort – sind wichtig, um sich abzustimmen und mit einer Stimme zu sprechen. Die Politik muss uns hören. Nicht nur hinsichtlich der von uns vehement geforderten Befugniserweiterung. Auch das Thema Scheinselbstständigkeit wird zu einem immer größeren Problem“, resümiert Geschäftsführer Kenan Häberle.