Wenn sich Selbstständige ein Haus oder ein Auto anschaffen, das sie sowohl privat als auch für ihre unternehmerische Tätigkeit nutzen, hat das Folgen – vor allem für die Arbeit ihres Steuerberaters. „Von der Frage der Zuordnung dieser Dinge zum Unternehmensvermögen hängen nämlich auch der Vorsteuerabzug und die Eigenverbrauchsbesteuerung ab“, sagte Jutta Stüsgen, Vorsitzende des Prüfungsausschusses für Geprüfte Bilanzbuchhalter der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein und Steuerberaterin aus Neuss. „Und auch Leistungen wie etwa die Arbeit des Fensterputzers, die Bereitstellung von Heizöl oder das Tanken sind davon betroffen.“ Stüsgen war Referentin beim 3. Bilanzbuchhalter- und Controllertag, zu dem die IHK und der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) e.V. eingeladen hatten.
Rund 50 Gäste waren gekommen, um sich über aktuelle berufsrelevante Fragestellungen zu informieren und auszutauschen. Das Thema von Stüsgens Vortrag lautete „Unternehmensvermögen: Zuordnungswahlrechte und ihre Folgen“. Klaus Filz, ihr Vertreter im IHK-Prüfungsausschuss, referierte über die „Kosten- und Leistungsrechnung auch unter dem Aspekt kommunaler Verwaltung NRW“, und Axel Uhrmacher, Bildungsreferent beim BVBC, gab Einblicke in die „Grundlagen der Bilanz- und Finanzanalyse“. Über „Die Abgrenzung von Gebäude und Betriebsvorrichtungen“ sprach Uwe Jüttner, Präsident der European Management Accountants Association (EMAA) e.V., einer Dachorganisation der nationalen Controller- und Bilanzbuchhalterverbände aus den europäischen Ländern. Zum Abschluss ging es im Vortrag von Christian Piotrowski vom Personaldienstleister Hays AG um „Bilanzbuchhalter im Projekt – Bedarfsfälle und Einstellungskriterien“.
Bilanzbuchhalter sind die Spezialisten im Rechnungswesen und begehrte Fachkräfte. „Wer die anspruchsvolle Prüfung bestanden hat, hat hervorragende Karrierechancen“, sagte Arnd Thierfelder, stellvertretender Geschäftsführer des IHK-Bereichs Aus- und Weiterbildung. „Aber auch danach bleibt das Thema Weiterbildung relevant: Denn gerade Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen müssen sich in der Praxis fortlaufend mit neuen finanz- und steuerpolitischen Standards befassen.“
Mit dem Bildungsscheck NRW und der Bildungsprämie können berufliche Weiterbildungen finanziell gefördert werden. Neue Regelungen bei diesen beiden Instrumenten stellte die IHK-Mitarbeiterin Karoline Tegeder beim Bilanzbuchhalter- und Controllertag vor. „Die Instrumente richten sich an unterschiedliche Zielgruppen“, erklärte sie. „Wir beraten Sie gerne.“