Der Verlag C.H.BECK oHG informierte mit folgendem Text aus seinem BC Newsletter.
„Gesetze und Regeln sollen die Stabilität gewährleisten. … Doch die Regelungen werden immer enger und enger, die Gesellschaft erstarrt“ (Thomas Holtbernd). Allein schon mit Blick auf die „Regelungswut“ der EU-Kommission teilen viele diese Befürchtung. Anders beim Referentenentwurf vom 19.2.2015 mit dem sperrigen Titel „Umsetzung der Protokollerklärung zum Zollkodex-Anpassungsgesetz sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“. Darin werden sogar erfreuliche Erleichterungen geregelt: Beim Investitionsabzugsbetrag ist künftig eine Funktionsbeschreibung, für welchen Zweck das Wirtschaftsgut angeschafft werden soll, nicht mehr erforderlich. Und für konzerninterne Umstrukturierungen ist in Bezug auf den zulässigen Verlustvortrag eine Erweiterung der Konzernklausel geplant.
Heute Nachmittag (27.2.2015) hat der Bundestag als letzten Tagesordnungspunkt das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) beschlossen. Es sind keine Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf vorgesehen. Das Gesetzgebungsverfahren hat plötzlich rasant an Fahrt aufgenommen. Denn auch der Bundesrat wird aller Voraussicht nach am nächsten Freitag, 6.3.2015, keine gravierenden Einwände gegen dieses Gesetz erheben. Doch ein Blick in die kommende BC-Ausgabe 3/2015 zeigt, dass es noch Unklarheiten gibt (z.B. bei der Bilanzierung von Beteiligungserträgen in Fällen der phasengleichen Gewinnvereinnahmung). Der Gesetzgeber sollte doch besser die ihm gegebene Frist zur Verabschiedung des BilRUG bis zum 20.7.2015 ausnutzen. „Ungeduld ist ein Hemd aus Brennnesseln“ (Sprichwort).