Bisher war unklar, ab wann Unternehmen die Neuregelungen durch BilRUG wirklich anwenden können. Der Bundestag beschloss nun gestern Abend, dass die Neudefinition der Umsatzerlöse erstmalig für Geschäftsjahre nach dem 31.12.2015 gelten soll. Damit folgte er der Änderungsbitte des Bundesrats, der bereits im vergangenen März Stellung zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz nahm (BT-Drs. 18/4351). Hintergrund: Dadurch sollen Probleme bei der elektronischen Übermittlung der E-Bilanz verringert werden. Unternehmen haben so mehr Zeit, sich auf die Umstellung vorzubereiten.
Anders sieht es mit der Anhebung der Schwellenwerte für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften aus. Hier wird ausdrücklich an der Übergangsvorschrift festgehalten. Unternehmen können daher schon früh von den Erleichterungen und Entlastungen bei der Rechnungslegung profitieren.
Mehr erfahren Sie auch auf der BC-Webseite unter http://t1p.de/BilRUG.