Der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) und das Wissenschaftliche Institut des BVBC (WIB) haben am 13. Oktober 2026 eine gemeinsame Stellungnahme zur geplanten Weiterentwicklung des Wirtschaftsprüferexamens an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übermittelt. Beide Organisationen begrüßen die Reformansätze, sehen jedoch Nachbesserungsbedarf bei der Anerkennung beruflicher Fortbildungsabschlüsse.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie will das Wirtschaftsprüferexamen modernisieren und flexibler gestalten. Der Referentenentwurf sieht unter anderem Erleichterungen im Prüfungsverfahren sowie eine längere Gültigkeit von Gleichwertigkeitsbestätigungen vor. Der BVBC und das WIB bewerten diese Maßnahmen grundsätzlich positiv. Sie kritisieren jedoch, dass die vorgesehenen Erleichterungen bei der Anrechnung bereits erbrachter Prüfungsleistungen ausschließlich an Hochschulausbildungen anknüpfen. Höherqualifizierende berufliche Fortbildungsabschlüsse, insbesondere der Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter – Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung, bleiben dagegen unberücksichtigt. Dabei vermitteln diese Qualifikationen Kompetenzen, die auch für den Wirtschaftsprüferberuf relevant sind.
Berufliche Fortbildungsabschlüsse beim Zugang berücksichtigen
Nach der geltenden Wirtschaftsprüferordnung (WPO) setzt die Zulassung zum Wirtschaftsprüferexamen grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschulstudium voraus. Ein Zugang ohne Hochschulabschluss ist zwar möglich, erfordert jedoch unter anderem eine mindestens zehnjährige Tätigkeit bei bestimmten Prüfungsorganisationen oder eine mindestens fünfjährige Berufsausübung als Steuerberater oder vereidigter Buchprüfer. Ein einschlägiger beruflicher Fortbildungsabschluss wird dabei nicht eigenständig berücksichtigt. BVBC und WIB regen deshalb an, zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen höherqualifizierende Fortbildungsabschlüsse in Verbindung mit einschlägiger Berufserfahrung einen erleichterten Zugang zum Wirtschaftsprüferexamen ermöglichen können.
Die Fortbildung zum Geprüften Bilanzbuchhalter vermittelt unter anderem Kenntnisse in der nationalen und internationalen Rechnungslegung, der Erstellung und Analyse von Jahresabschlüssen sowie der finanzwirtschaftlichen Steuerung. Sie ist dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) zugeordnet. Daraus ergibt sich zwar keine automatische Gleichstellung mit einem Hochschulabschluss. Die Einstufung dokumentiert jedoch das Anforderungsniveau der Qualifikation und sollte nach Auffassung von BVBC und WIB bei der Bewertung unterschiedlicher Bildungswege berücksichtigt werden.
Gleichwertige Prüfungsleistungen anrechnen
Ein weiterer Schwerpunkt der Stellungnahme betrifft die Anrechnung bereits erbrachter Prüfungsleistungen. Nach § 13b WPO können bislang ausschließlich bestimmte Hochschulprüfungen auf das Wirtschaftsprüferexamen angerechnet werden. BVBC und WIB sprechen sich dafür aus, diese Möglichkeit perspektivisch auch für staatlich geregelte höherqualifizierende berufliche Fortbildungsprüfungen zu öffnen. Voraussetzung müsste jeweils die nachgewiesene Gleichwertigkeit der Prüfungsleistungen sein. Als mögliches Anrechnungsgebiet nennt die Stellungnahme insbesondere das Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“. Ob und in welchem Umfang eine Anrechnung möglich wäre, müsste anhand der jeweiligen Fortbildungs- und Prüfungsordnungen geprüft werden. Beide verweisen in diesem Zusammenhang auch auf europarechtliche Gestaltungsspielräume. Die Richtlinie 2006/43/EG erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Berücksichtigung anderweitig erworbener Qualifikationen und gleichwertiger Prüfungsleistungen. Eine ausschließliche Beschränkung der Anrechnung auf Hochschulprüfungen ist demnach europarechtlich nicht zwingend vorgeschrieben.
Weiterentwicklung der Wirtschaftsprüferordnung angeregt
Die Vorschläge von BVBC und WIB gehen über den unmittelbaren Regelungsgegenstand des aktuellen Verordnungsentwurfs hinaus. Sie richten sich deshalb auf eine künftige Änderung der Wirtschaftsprüferordnung, insbesondere der Regelungen zum Berufszugang und zur Prüfungsanrechnung. Eine Absenkung der fachlichen Anforderungen ist damit ausdrücklich nicht verbunden. Die vorgeschriebene praktische Ausbildung und Prüfungstätigkeit sollen weiterhin gewährleistet bleiben. Entscheidend soll vielmehr sein, welche fachlichen Kompetenzen Bewerber tatsächlich nachweisen können – unabhängig davon, ob sie auf beruflichem oder akademischem Weg erworben wurden.
Mit ihrer gemeinsamen Stellungnahme setzen sich BVBC und WIB für eine größere Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung ein. Zugleich wollen sie zusätzliche berufliche Entwicklungsperspektiven für qualifizierte Fachkräfte eröffnen und damit auch die Nachwuchsgewinnung im Wirtschaftsprüferberuf unterstützen.
Auch bei der geplanten Reform der Steuerberaterprüfung setzte sich der Verband bereits für eine stärkere Anerkennung beruflicher Qualifikationen ein. In seiner Stellungnahme vom 28. August 2026 forderte der Verband unter anderem, die erforderliche Berufspraxis für Geprüfte Bilanzbuchhalter:innen und Steuerfachwirt:innen von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Mehr dazu in der BVBC-Mitteilung zur Reform der Steuerberaterprüfung.
Die vollständige gemeinsame Stellungnahme von BVBC und WIB zum Wirtschaftsprüferexamen steht unterdessen hier zum Download zur Verfügung.
