Der BVBC hat am 28. August 2026 seine Stellungnahme zur geplanten Reform der Steuerberaterprüfung an das Bundesministerium der Finanzen übermittelt. Im Fokus stehen insbesondere die beruflichen Zugangswege zur Prüfung.
Das Bundesministerium der Finanzen will den Zugang zur Steuerberaterprüfung modernisieren und flexibler gestalten. Der Referentenentwurf sieht unter anderem vor, den sogenannten Fakultätsvorbehalt abzuschaffen, die Zahl der Wiederholungsversuche nicht mehr zu begrenzen und mehr Spielraum für eine flexiblere Organisation der Prüfung zu schaffen. Der BVBC bewertet diese Ansätze grundsätzlich positiv, sieht bei den Zulassungsvoraussetzungen und einzelnen Aussagen der Gesetzesbegründung jedoch Nachbesserungsbedarf.
Besondere Bedeutung hat der geplante Wegfall des Fakultätsvorbehalts. Künftig soll grundsätzlich jedes erfolgreich abgeschlossene Hochschulstudium den akademischen Zugangsweg zur Steuerberaterprüfung eröffnen – unabhängig von der Fachrichtung. Je nach Regelstudienzeit sind anschließend zwei oder drei Jahre einschlägige praktische Tätigkeit erforderlich. Für geprüfte Bilanzbuchhalter:innen und Steuerfachwirt:innen soll es dagegen bei sechs Jahren bleiben.
Drei Jahre Praxis sollen ausreichen
Der BVBC schlägt deshalb vor, die erforderliche Praxiszeit für geprüfte Bilanzbuchhalter:innen und Steuerfachwirt:innen von sechs auf drei Jahre zu reduzieren.
Dabei geht es ausdrücklich nicht um eine formale Gleichsetzung beruflicher und akademischer Bildungswege. Die Bilanzbuchhalterqualifikation ist fachlich deutlich näher am späteren Tätigkeitsfeld als ein beliebiges Hochschulstudium: Steuerliche Gewinnermittlung, Körperschaft- und Gewerbesteuer, Umsatzsteuer sowie Verfahrensrecht sind ausdrücklich Teil des Qualifikationsprofils. Die Aufstiegsfortbildung ist zudem dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens zugeordnet.
„Bilanzbuchhalter:innen wenden Steuerrecht Tag für Tag in der Praxis an – in Unternehmen ebenso wie in Kanzleien. Wenn künftig jedes Hochschulstudium nach zwei oder drei Jahren Praxis zur Steuerberaterprüfung führen kann, ist schwer zu erklären, warum für diese einschlägige Qualifikation weiterhin sechs Jahre verlangt werden. Entscheidend sollte sein, was jemand fachlich kann, nicht, auf welchem Bildungsweg dieses Wissen erworben wurde", erklärt BVBC-Geschäftsführer Kenan Häberle.
Auch bei einer verkürzten Praxiszeit müssten Bewerber:innen weiterhin die vorgeschriebene steuerbezogene Berufspraxis nachweisen und dieselbe staatliche Steuerberaterprüfung bestehen. Eine Dreijahresfrist würde damit nicht das fachliche Niveau der Prüfung verändern, sondern ausschließlich die Dauer der praktischen Tätigkeit, die vor der Zulassung nachzuweisen ist.
Pauschale Risikozuschreibung greift zu kurz
Ein zweiter Schwerpunkt der Stellungnahme betrifft die unionsrechtliche Verhältnismäßigkeitsprüfung im Referentenentwurf. Dort heißt es unter anderem, eine Öffnung vorbehaltener Tätigkeiten für benachbarte Berufe würde das Risiko von Fehlberatungen und Unregelmäßigkeiten erhöhen. Der BVBC kritisiert diese Aussage als zu pauschal.
Welche Qualifikation für eine bestimmte Tätigkeit erforderlich ist, sollte vielmehr anhand der jeweiligen Tätigkeit und des konkreten Qualifikationsniveaus beurteilt werden. Der Referentenentwurf selbst verweist nur wenige Absätze später auf die Prüfungen zum/zur geprüften Bilanzbuchhalter:in und zum/zur Steuerfachwirt:in als alternative und streng regulierte Ausbildungswege, die den Erwerb der notwendigen Qualifikationen sicherstellen.
Eine Erweiterung der Tätigkeitsbefugnisse fordert die Stellungnahme in diesem Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich nicht. Die Begründung des aktuellen Entwurfs sollte eine spätere eigenständige Diskussion darüber aber auch nicht durch eine allgemeine Risikozuschreibung vorwegnehmen.
Betroffene Berufsgruppen an weiterer Reform beteiligen
Viele Einzelheiten der künftigen Steuerberaterprüfung sollen anschließend auf Verordnungsebene ausgestaltet werden. Dazu gehören etwa die Gliederung und der Prüfungszeitraum, Prüfungsinhalte und -dauer sowie die Möglichkeit, einzelne Aufsichtsarbeiten zu unterschiedlichen Terminen abzulegen. Der BVBC regt an, dabei auch die Vertretungen jener Berufsgruppen einzubeziehen, für die die Steuerberaterprüfung einen gesetzlich vorgesehenen beruflichen Entwicklungspfad darstellt.
Zusätzlich weist die Stellungnahme auf eine redaktionelle Lücke im Entwurf hin: Der vorgesehene Wortlaut unterscheidet zwischen Studiengängen mit weniger als vier und mehr als vier Jahren Regelstudienzeit. Studiengänge mit genau vier Jahren würden damit nicht eindeutig erfasst. Vorgeschlagen wird deshalb eine entsprechende Klarstellung.
Die vollständige Stellungnahme steht hier zum Download zur Verfügung.

