Im Anschluss an die vom Verband organisierte Kongressmesse ReWeCo (09.-11.05.2019) fand am Samstagnachmittag (11.05.) die Bundesmitgliederversammlung im Maritim Hotel am Schlossgarten Fulda statt. Die anwesenden Mitglieder sprachen dem Präsidium ihr Vertrauen aus. Seinem Antrag auf Satzungsänderung sowie zur Anpassung der Mitgliedsbeiträge stimmte die Mitgliederversammlung mit großer Mehrheit zu.
Seit 2011 befindet sich der BVBC im Umstrukturierungsprozess. Die Vertreter der Landesverbände stimmten auf der damaligen Bundesverbandskonferenz (BVK) dafür, die rechtlich selbstständigen Landesverbände in unselbstständige, gebietsgleiche Regionen umzuwandeln. 2013 beschloss die Mitgliederversammlung durch eine umfangreiche Satzungsänderung die dafür geltenden Rahmenbedingungen. 2015 hielt der BVBC in der Agenda 2020 die bis dahin zu erfüllenden Zielpunkte fest, um sich zukunftsorientiert weiterzuentwickeln:
- bis 2020 soll die Umstrukturierung (von Landesverbänden zu Regionen) abgeschlossen sein
- bis 2020 soll eine ausgewogene und faire Finanzierung von Projekten und Aktivitäten gegenüber den Mitgliedern im Bundesverband und den Regionen nachhaltig geregelt sein
- bis 2020 sollen die Organe des Gesamtverbandes verschlankt, klare Entscheidungswege geschaffen und Kompetenzen und Verantwortung transparent geregelt sein
Um diese Ziele zu erreichen, hielt das Präsidium mit Zustimmung der BVK eine erneute Satzungsanpassung für notwendig. So schreibt das Präsidium in der Antragsbegründung u.a.: „Unter Berücksichtigung der ersten Erfahrungen der letzten Jahre und insbesondere den geäußerten konstruktiven Kritikpunkten zur Ausgestaltung der regionalen Struktur in der Praxis, dem Verfahren zur Ämterbesetzung und vor allem der Umsetzung einer fairen und ausgeglichenen Mitbestimmung, wurde die vorliegende Satzungsänderung ausgearbeitet. Diese Satzungsänderung gibt dem Abschluss der Umstrukturierung die finalen Rahmenbedingungen.“ Die Mitgliederversammlung schloss sich dem Präsidium mit großer Mehrheit an. 60 von 77 stimmberechtigten Teilnehmern sprachen sich für die vorgeschlagene Satzungsänderung aus. 13 Mitglieder stimmten dagegen, vier enthielten sich.
Was sich durch die neue Satzung ändert
Regionalleitung: Direktwahl statt Ernennung
Durch die Umstrukturierung von Landesverbänden in Regionen kam es zu Anpassungen an § 10 „Landesverbände und Regionen“. § 10a regelt alle Bestimmungen zur Leitung einer Region. Neu ist insbesondere, dass die jeweilige Regionalleitung nicht mehr vom Präsidium ernannt wird, sondern in Regionalversammlungen direkt von den Mitgliedern der Regionen für die Dauer von drei Jahren gewählt wird.
Projektfinanzierung statt pauschaler Mittelverteilung
Während die Regionen im Verband projektfinanziert sind, erhielten die noch nicht umstrukturierten Landesverbände gemäß § 11 „Finanzmittel“ bis zuletzt pauschale Mittelzuweisungen, die sich nach Anzahl der jeweiligen zugeordneten Mitglieder richteten. Um eine ausgewogene und faire Finanzierung sicherzustellen, sieht die BVBC-Satzung künftig eine Projektfinanzierung auch für Landesverbände vor. Die Mittelverteilung erfolgt dann entsprechend Anzahl und Umfang geplanter Aktivitäten. Dass diese Änderung für die noch bestehenden Landesverbände nicht zum Nachteil ist, bekräftigte auch Ronald Hauck, Schatzmeister des Landesverbands Norddeutschland, indem er sich während der laufenden Mitgliederversammlung in einer Wortmeldung für die Satzungsänderung stark machte.
Aufsichtsrat statt BVK
§ 15 regelt künftig die Organisation und Aufgaben des Aufsichtsrats, der an die Stelle der BVK tritt. Kompetenzen und Verantwortungen sind noch transparenter geregelt und ermöglichen klare Entscheidungswege. Wie auch in der BVK bleibt jede Region und jeder Landesverband durch Regionalleitungen oder Vorsitzende vertreten. Vom Präsidium ist das neue Gremium komplett unabhängig, die Präsidiumsmitglieder verfügen über kein Stimmrecht.
Delegiertenversammlung statt Mitgliederversammlung
Statt einer Mitgliederversammlung wird es ab 2020 eine jährliche Delegiertenversammlung geben. Die Bestimmungen dazu sind in § 16 festgehalten. Nach wie vor werden alle Mitglieder an der Versammlung teilnehmen und Anträge einreichen können. Stimmberechtigt sind jedoch ausschließlich die in den Regionen und Landesverbänden gewählten Delegierten, die diese mit ihrer Stimme vertreten. Die Anzahl der Delegierten richtet sich nach der jeweiligen Mitgliederstärke der Region. Für die Mitglieder wird Mitbestimmung so leichter, da der Standort der Mitgliederversammlung nicht mehr ausschlaggebend dafür ist, wie viele Mitglieder einer entsprechenden Region an der Versammlung teilnehmen. Während vorher Regionen einen Vorteil hatten, deren Mitglieder näher am Ort der Mitgliederversammlung wohnten und umgekehrt diejenigen weniger repräsentiert waren, die aus einer weiter entfernten Region stammten, werden künftig alle Regionen – entsprechend ihrer Mitgliederzahl – repräsentiert sein. In den jeweiligen Regionalversammlungen können sich Mitglieder nach wie vor direkt einbringen.
Keine Mehrheit für alternative Mitgliedsanträge
Parallel zu der vom Präsidium vorgeschlagenen Satzungsänderung reichten der Landesverband Bayern sowie ein persönliches Mitglied des Landesverbands Anträge auf alternative Satzungsänderungen ein. Diese fanden beim Großteil der anwesenden Mitglieder keine Zustimmung. Für den Antrag des Landesverbands sprachen sich 13 Mitglieder aus, für den des einzelnen Mitglieds 16 Personen.
Beitragsanpassung
Das Präsidium beantragte eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge um 1,50 Euro monatlich, die aufgrund Zustimmung der Mitglieder ab 2020 erstmals gelten wird. Der Regelbeitrag beträgt damit künftig 228,00 Euro im Jahr. Der Antrag erhielt 56 Ja-Stimmen, 15 Gegenstimmen und sechs Enthaltungen. Mit ihm folgt das Präsidium der Empfehlung der Mitgliederversammlung von 2011. Im Rahmen des Beschlusses der damaligen Beitragserhöhung sollten Beitragsanpassungen künftig in kürzeren Intervallen, dafür jedoch in moderaten Erhöhungen beantragt werden. Acht Jahre nach der letzten Erhöhung sprach sich die Mitgliederversammlung nun für eine Beitragsanpassung aus. In seiner Antragsbegründung schreibt das Präsidium: „Auch aus finanziellen Gesichtspunkten ist die Beitragserhöhung um 18,00 Euro p.a. gerechtfertigt. Die durchschnittliche Inflationsrate der Jahre 2011 bis 2018 beträgt 1,26% (Quelle: www.inflationsrate.com) Für sieben Jahre beträgt der Kaufkraftverlust, ausgehend von 210,00 Euro, 17,62 Euro. Die beantragte Beitragserhöhung hilft uns allen, das Leistungsangebot des BVBC e.V. stabil zu halten und qualitativ auszubauen.“
Entlastung des Präsidiums
Mit der Zustimmung der Anträge des Präsidiums zeigten die Mitglieder ihr Vertrauen in das amtierende Präsidium. Die vorherige Entlastung erfolgte passend dazu mit Ausnahme einer Enthaltung einstimmig.
Haushaltsplan 2019
Der aufgestellte Haushaltsplan erhielt die Zustimmung von 56 Mitgliedern, zehn enthielten sich, Gegenstimmen gab es keine. Anwesend waren zum Zeitpunkt der Abstimmung 66 Mitglieder.
Mehr Informationen erhalten Sie in den Unterlagen zur Mitgliederversammlung, die Mitglieder im Downloadbereich finden, sowie in den kommenden Tagen im Protokoll zur Mitgliederversammlung.