Das Thema Werkvertragsgesetz bleibt aktuell. Bisher ist der neue Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) noch immer nicht zufriedenstellend, was die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Selbstständige und Unternehmen angeht. In einer gemeinsamen Stellungnahme haben der Bundesverband mittelständische Wirtschaft e.V. (BVMW) und seine Partnerverbände der Mittelstandsallianz, zu denen auch der BVBC gehört, den aktuellen Entwurf zur geplanten Regulierung von Werkverträgen und Zeitarbeit kommentiert:
BVMW-Präsident Mario Ohoven forderte: „Mittelständische Unternehmen brauchen Klarheit, unter welchen Bedingungen sie auf externe Fachkräfte zurückgreifen können. Es ist daher wichtig, Rechtssicherheit bei der Abgrenzung eines Arbeitsverhältnisses von selbständiger Tätigkeit zu schaffen. Leider leistet das der überarbeitete Entwurf des BMAS nicht, auch wenn zumindest die zunächst geplanten ungeeigneten Kriterien gestrichen wurden.“
Die wirtschaftlichen Konsequenzen dieses Problems sind erheblich: „Wegen der Verunsicherung der Unternehmen durch die Diskussion rund um das Thema Scheinselbständigkeit wurden 2015 bereits weniger Aufträge an selbständige Fach- und Führungskräfte vergeben. Was in der Debatte fehlt, ist eine klare Differenzierung zwischen hochbezahlten Wissensarbeitern und evtl. schutzbedürftigen Einkommensgruppen“, kritisierte DDIM-Vorstandsvorsitzende Dr. Marei Strack. Auch BVBC-Geschäftsführer Markus Kessel fordert: „Wir appellieren an die Politik, für transparente Positiv-Kriterien zu sorgen, damit Unternehmen künftig rechtlich abgesichert Aufträge an hochqualifizierte Selbständige vergeben können.“
Gravierend sind die Folgen der Rechtsunsicherheit mit Blick auf die Digitalisierung, wo die Nichtumsetzung wichtiger Projekte droht. „Die Digitalisierung in Deutschland kann nur gelingen, wenn IT-Experten ihre Fachkenntnisse in den Unternehmen einbringen können. Das ist wichtig für die Leistungsfähigkeit und Innovationskraft unseres Wirtschaftsstandorts. Dafür müssen die Experten und Unternehmen Rechtssicherheit haben“, so Tobias Koppitz, Leiter Wirtschaftspolitik beim BVDW.
Frühere Beiträge zur geplanten Gesetzesänderung unter bvbc.de/lobbyarbeit-aktuell.