Am Mittwoch, 13. November 2019, lud die Mittelstandsallianz, zu deren Gründungsmitgliedern der BVBC gehört, zur gemeinsamen Gesprächsrunde ins Bundeswirtschaftsministerium. Auf Antworten des Bundeswirtschaftsministers zum aktuellen Status des EU-Vertragsverletzungsverfahrens 2018/2171, das die Vorbehaltsaufgaben des Steuerberatungsgesetzes kritisiert, hoffte der BVBC jedoch vergeblich.
Im Rahmen der Mittelstandsallianz nimmt der BVBC regelmäßig an politischen Gesprächsrunden mit Bundestagsabgeordneten teil. Am 13. November war Kenan Häberle, stellvertretender Geschäftsführer, für den BVBC im Bundeswirtschaftsministerium, um Bundesminister Peter Altmeier (CDU) auf das Vertragsverletzungsverfahren 2018/2171 anzusprechen. Im Juli 2018 hat die Europäische Kommission die Bundesregierung in einem Aufforderungsschreiben darauf hingewiesen, dass die Vorbehaltsaufgaben des deutschen Steuerberatungsgesetzes (StBerG) nicht mit EU-Recht vereinbar sind.
Zur Argumentation führt Die EU-Kommission die unter § 4 StBerG aufgezählten16 Berufsgruppen auf, „die zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind und weder dem Regime der vorherigen behördlichen Genehmigung noch Anforderungen an die Berufsqualifikation unterliegen“. „Unter diesen Umständen kann die deutsche Regierung […] schwerlich behaupten, dass die deutsche Regelung durch die Anforderungen an die Berufsqualifikation der für die Leitung von Steuerberatungsgesellschaften Verantwortlichen die Empfänger von geschäftsmäßigen Hilfsleistungen in Steuersachen in systematischer und kohärenter Weise schützt“, so die Kommission in ihrem Aufforderungsschreiben.
Es sei außerdem zweifelhaft, „dass alle vorbehaltenen Tätigkeiten derart komplex sind, dass sie unbedingt eine Vollqualifikation als Steuerberater erfordern.“ Zwar hat die Kommission nicht selbstständige Bilanzbuchhalter in Deutschland im Blick, wenn sie Änderungen am StBerG fordert, doch – neben der Tatsache, dass diese sehr wahrscheinlich auch Folgen für deutsche Bilanzbuchhalter hätte – greift dieselbe Argumentationskette für die nationalen Forderungen des BVBC. Als sich der BVBC drei Monate nach dem EU-Schreiben beim dafür zuständigem BMWi erkundigte, ob eine fristgerechte Stellungnahme erfolgt sei, erklärte das Ministerium, dass sich die Bundesregierung in dem Verfahren noch nicht geäußert habe. Eine Übermittlung des Antwortschreibens sei jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt voraussichtlich nicht möglich, da „Schriftwechsel zwischen den Dienststellen der Europäischen Kommission und der Bundesrepublik Deutschland in laufenden Vertragsverletzungsverfahren […] der Vertraulichkeit“ unterlägen.
BMWi kann keine Angaben zu aktuellem Status des Vertragsverletzungsverfahrens machen
Beim Treffen der Mittelstandsallianz nahm sich Bundesminister Altmaier ausreichend Zeit für die Fragen der Verbandsvertreter. Vor Ort waren auch die Dachgesellschaft Deutsches Interim Management (DDIM) und der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD), mit denen der BVBC intensiv in der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (Bagsv) zusammenarbeitet. Altmaier sicherte beiden Partnerverbänden zu, sich dem Problem „Scheinselbstständigkeit“ und dem damit verbundenen Statusfeststellungsverfahren anzunehmen. Zum Themenblock „Europa“ konnte der Minister jedoch nichts mehr sagen – er musste die Gesprächsrunde aufgrund einer namentlichen Abstimmung im Bundestag vorzeitig verlassen.
Seine Forderungen konnte der BVBC aber noch Philipp Birkenmaier vortragen, der seit August dieses Jahres Leiter der neu eingerichteten Stabsstelle „Mittelstandsstrategie“ ist, die dem Bundesminister unmittelbar zugeordnet ist. Birkenmaier konnte allerdings keine Angaben zum aktuellen Stand des Vertragsverletzungsverfahrens machen. Dennoch: Er wolle sich erkundigen und mit dem BVBC im Nachgang in Kontakt treten. Der nächste Termin der Mittelstandsallianz, für den der BVBC bereits angemeldet ist, findet am 19. Dezember mit Bettina Hagedorn, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen, statt.