Seit Jahren veranstaltet der BVBC in Kooperation mit den Industrie- und Handelskammern landesweit kostenfreie Informationsveranstaltungen. Erstmals fand nun auch vergangenen Donnerstag (19. Juni) im Rahmen des Consultans Talk der Handelskammer Hamburg ein Bilanzbuchhalter- und Controllertag in Hamburg statt. Zu der gemeinsamen Veranstaltung von BVBC, EMAA und der HK Hamburg erschienen 60 Teilnehmer, die die Gelegenheit nutzten, um sich über aktuelle Themen zu informieren und zu netzwerken.
„Verliebt in GWGs?“ – Probleme bei der Anwendung des GWG-Wahlrechts
BVBC-Vizepräsident Rainer Föllmer sowie Astrid Nissen-Schmidt, Mitglied des Plenums der HK Hamburg und Prokuristin bei Ernst & Young, läuteten den ersten Bilanzbuchhalter- und Controllertag in Hamburg am Mittag in den Räumen der Handelskammer ein.
In die vierteilige Vortragsreihe startete EMAA-Präsident und Anlagenbuchhaltungsexperte Uwe Jüttner mit einer provokanten Frage an die Teilnehmenden: „Sind Sie noch immer verliebt in die GWGs (geringwertige Wirtschaftsgüter)?“ Der Aufwand für die Bewertung und Bilanzierung von GWGs sollte nach Jüttner so schlank wie möglich gehalten werden. Der Experte riet den Teilnehmern, die Zeit besser für wichtige Dinge der Anlagenverwaltung zu nutzen. Zwar seien viele Wirtschaftsgüter als GWGs zu bewerten, in der Summe sollen sie jedoch nur einen kleinen Gesamtwert im Anlagevermögen ausmachen.
Jüttner wies auch auf das GWG-Wahlrecht hin, das seit 2010 die Möglichkeit des Sofortabzugs oder des Sammelpostens zulässt. Am Beispiel von IT-Equipment erklärte er, wann sich etwas überhaupt um ein geringwertiges Wirtschaftsgut im Sinne des Steuerrechts handelt. „Hardwarekomponenten müssen selbstständig nutzbar und bewertbar, beweglich und abnutzbar sein“. Sind die Bedingungen nicht erfüllt, handelt es sich um ein langlebiges Wirtschaftsgut, welches über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben ist.
Status der neuen Leasingbilanzierung nach IFRS 16 – Wesentliche Änderungen
Spätestens ab 2019 kommen auf Unternehmen, die nach IFRS und US-GAAP bilanzieren, die neuen Änderungen der Leasingbilanzierung nach IFRS 16 zu. Stephanie Jana, wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin am Lehrstuhl für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Controlling der Handelshochschule Leipzig informierte über den neuen Standard.
Abgesehen von wenigen Ausnahmen wird die Unterscheidung von Operate-Leasing und Finance-Leasing beim Leasingnehmer künftig abgeschafft. Fast alle Leasingverträge werden dann in der Bilanz als immaterielles Wirtschaftsgut („Right of Use“-Ansatz) und als Verbindlichkeit ausgewiesen werden müssen. Hinzu kommt, dass Wartungskomponenten in den Leasingverträgen separat ausgewiesen, bzw. in eigenständigen Verträgen behandelt werden müssen. Die umfangreichen Änderungen haben zunächst Einfluss auf IFRS und US-GAAP, möglich ist allerdings auch eine spätere Einführung im Handelsrecht.
Online-Banking mobil und sicher – geht das?
Immer mehr Menschen erledigen wichtige Dinge online: Bewerbungen, Terminverinbarungen, Geldgeschäfte und vieles andere gehört mittlerweile zum digitalen Alltag. Referent Jörn Rauchbach, Sales Manager Banken bei Reiner Kartengeräte sieht insbesondere das Online-Banking kritisch und mahnte die Teilnehmer zu erhöhter Achtsamkeit.
Rauchbach warnte vor allem vor mittlerweile überholten TAN-Listen, aber auch vor den vielfach genutzten SMS-TANs. Viele Verfahren, die Banken und Sparkassen heute noch nutzen, sind vor Hacker-Angriffen nicht ausreichend geschützt. Das Risiko ist umso größer als eine Vielzahl an Nutzern noch immer auf qualifizierte Antivirenprogramme verzichtet. 80 % aller PC und Notebooks sind in irgendeiner Form mit Schadsoftware infiziert, so Rauchbach. Im privaten Bereich seien es sogar bis zu 96 %. „Das sind alarmierende Zahlen und ein Nährboden für Kriminelle.“
Der Experte zeigte jedoch auch sichere Lösungen für Online-Banking auf. Das Problem an diesen: Dass sie heute als sicher gelten, kann in zwei oder drei Jahren schon überholt sein. Denn nicht nur die Entwicklung neuer Software schreitet in immer schnelleren Schritten voran, auch Kriminelle finden immer wieder neue Angriffsmethoden.
Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände und Wirtschaftsgüter
In seinem zweiten Vortrag erklärte EMAA-Präsident Uwe Jüttner, wie entgeltlich und selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände und Wirtschaftsgüter nach Handels- und Steuerrecht sowie nach IFRS zu bilanzieren und bewerten sind. Dabei nannte er einige bildhafte Beispiele für Markenrechte (Tempo, Persil, Pril etc.) und Gebrauchsmuster (Duftnoten) sowie für Urheberrechte.
Ein wesentliches immaterielles Gut ist u.a. Software. Hier gilt es zu unterscheiden, was unter Firmware, Systemsoftware, Standard- und Individualsoftware zu verstehen ist. Besonders bei der Aktivierung von Individualsoftware ist zwischen Anschaffungs- und Herstellungskosten im Handels- und Steuerrecht zu differenzieren. Seit 2010 können im Handelsrecht auch Entwicklungskosten für neue Produkte aktiviert werden, sofern diese Kosten von den Forschungsaufwendungen zuverlässig getrennt werden können.
Fazit: Wiederholung bitte!
Beim anschließenden Snackbuffet wurden die besprochenen Themen weiter diskutiert. Schnell zeichnete sich ab: Der erste Bilanzbuchhalter- und Controllertag in Hamburg kam an, da waren sich BVBC und die HK Hamburg, vor allem aber die Teilnehmer einig. Beste Voraussetzungen für eine Wiederholung im kommenden Jahr.
Veranstaltung verpasst? Im BVBC-Downloadbereich finden Sie Präsentationen der Referenten sowie unter www.bvbc.de/veranstaltungen/bilanzbuchhalter-controllertage alle bisher geplanten Bilanzbuchhalter- und Controller-Tage.