Am Donnerstagabend, 08. November 2018, hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ beschlossen. Auf den Referentenentwurf, in dem das Gesetz noch als „Jahressteuergesetz 2018“ (vgl. BVBC-News vom 15.08.2018) bezeichnet wurde, erfolgten zahlreiche Ergänzungen und Änderungen in verschiedenen Steuerrechtsgebieten. So werden Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, die als Dienstwagen genutzt werden, künftig nicht mit einem Prozent, sondern nur mit 0,5 Prozent besteuert. Komplett steuerbefreit ist hingegen bald das Job-Ticket sowie die private Nutzung eines betrieblichen (Elektro-)Fahrrads. Deutlich mehr Steuern kommen auf Online-Händler zu, die ihre Steuerpflicht bisher nicht ganz so eng sahen. Dies betrifft vor allem Unternehmen mit Sitz in Drittländern, die in Deutschland steuerlich nicht registriert sind, und für ihre hierzulande erzielten Verkäufe keine Umsatzsteuer abführen. Folgende Neuregelungen sind für die Rechnungswesenpraxis von Bedeutung:
Einkommensteuer
- Steuerbefreiung für das Job-Ticket
- Steuerbefreiung für die private Nutzung eines betrieblichen Fahrrads oder Elektrofahrrads
- Sanierungsgewinne vor dem 9.2.2017: Steuerbefreiung
- Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge: Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Privatnutzung von künftig angeschafften Firmenwagen (Besteuerung des geldwerten Vorteils)
- § 6b-Rücklage (Reinvestitionsrücklage): Einführung einer Verzinsungsregelung
- Altersvorsorgebeiträge
- Übertragungen von Anwartschaften aus einer betrieblichen Altersversorgung Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung: „Verzichtserklärung des Arbeitnehmers auf die Steuerfreiheit“ nicht mehr erforderlich
Körperschaftsteuer
- Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften: Generelle Aufhebung des quotalen Verlustuntergangs
- Rückwirkende Anwendung der Sanierungsklausel
Umsatzsteuer
- Im europäischen Binnenmarkt gehandelte Gutscheine: Einteilung in Einzweckgutscheine und Mehrzweckgutscheine
- Elektronische Dienstleistungen an Nichtunternehmer: Einführung eines Schwellenwerts von 10.000 €
- Verhinderung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen im Internet
Mehr Infos inklusive nützlicher Praxishinweise zu dem Gesetz, dem der Bundesrat am 23. November 2018 vermutlich seine Zustimmung erteilen wird, gibt es auf der Webseite der Verbands- und Fachzeitschrift BC.