Mit der Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland musste der BVBC im März erste Veranstaltungen absagen. Regionale Versammlungen, Präsenzseminare, die jährliche Kongressmesse ReWeCo, aber auch die Delegiertenversammlung, die ab 2020 die Mitgliederversammlung ersetzen sollte, konnten nicht wie geplant stattfinden. Wann wird es wieder Seminare vor Ort geben und welche Konsequenzen haben ausgefallene Wahlen und Gremiensitzungen? Ein Überblick.
Die Ausbreitung der Corona-Pandemie legte Deutschland zeitweise lahm. Einschränkungen trafen das wirtschaftliche wie private Leben, doch Bund und Länder haben sich inzwischen auf zahlreiche Lockerungen verständigt. Auch Veranstaltungen dürfen begrenzt wieder stattfinden. Die Vorgaben sind deutschlandweit jedoch nicht einheitlich – jedes Bundesland sieht unterschiedliche Regelungen vor. Damit Mitglieder und der Verband Planungssicherheit haben, hat sich das Präsidium einstimmig dazu entschlossen, bis zum 31. August 2020 keine Präsenzveranstaltungen mehr zu organisieren. Das ist gleichzeitig auch der Stichtag, bis zu dem bundesweit keine Großveranstaltungen stattfinden dürfen.
BVBC baut Online-Angebot aus
"Weil wir unseren Mitgliedern keine Präsenzseminare anbieten können, haben wir uns gleich zu Beginn der Coronakrise bemüht, alternative Online-Angebote zu schaffen", erklärt Nadine Dill, die sich in der BVBC-Geschäftsstelle um das Veranstaltungsmanagement kümmert. "Das ist uns erfreulicherweise auch gut gelungen. Viele unserer Referenten zeigten sich offen dafür, Seminare in Webinare umzuwandeln. Wir sind auch jetzt noch dabei, unser Online-Angebot weiterauszubauen. Ein regelmäßiger Blick in unseren Online-Veranstaltungskalender lohnt sich also."
Umgang mit ausgefallenen Gremiensitzungen
Durch die Absage von Regional- und Mitgliederversammlungen in den meisten BVBC-Regionen und Landesverbänden wars es nicht möglich den Aufsichtsrat und die Delegiertenversammlung satzungsgemäß zu besetzen. Beides sind neue Gremien, die die Mitgliederversammlung 2019 beschlossen hat. Der Aufsichtsrat soll die Bundesverbandskonferenz (BVK) ablösen, die Delegiertenversammlung die Mitgliederversammlung (mehr Infos). Notwendige Wahlen konnten jedoch nicht vollständig stattfinden. Die für den 16. Mai 2020 geplante Delegiertenversammlung musste daher abgesagt werden. Anträge zur Delegiertenversammlung 2020 lagen jedoch nicht vor, sodass die Delegiertenversammlung neben den Berichten und der Aussprache zu den Aktivitäten generell nur zwei wesentliche Beschlüsse zu fassen gehabt hätte:
- Entlastung des Präsidiums für das Wirtschaftsjahr 2019
- Verabschiedung des Haushaltsplans 2020
Der Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2019 wurde am 05. und am 06. März 2020 durch die noch gewählten Kassenprüferinnen Stefanie Falk und Angelika Schrader-Werner geprüft. Den geprüften Jahresabschluss sowie den dazugehörige Prüfvermerk der Kassenprüfung hat der Verband am 06. März 2020 online im geschützten Mitgliederbereich veröffentlicht. Am gleichen Tag stellte der BVBC auch den Bericht des Präsidiums für das abgelaufene Vereinsjahr sowie den Haushaltsplan 2020 (vor-behaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrates) online. Eine Zustimmung zum Haushaltsplan 2020 durch den Aufsichtsrat konnte aus den zuvor genannten Gründen nicht erfolgen. Auf der Mitgliederversammlung 2019 jedoch wurde bereits ein Haushaltsvoranschlag für 2020 durch die anwesenden Mitglieder verabschiedet. Dieser weicht im Ergebnis, auch wenn die detaillierte Budgetverteilung intern noch anders aufgeteilt war, nur geringfügig ab.
Fazit: Durch den Ausfall der Aufsichtsratssitzung und der Delegiertenversammlung kann das Präsidium auf Grundlage des geprüften Jahresabschlusses 2019 nicht abschließend entlastet werden und auch die Verabschiedung des konkretisierten und angepassten Haushaltsplanes 2020 – abweichend zum vorab in 2019 verabschiedeten Plan für 2020 – kann nicht erfolgen. Nach erfolgter Beratung mit der Deutschen Dachgesellschaft für Verbandsmanagement (DGVM) und mit Rechtsanwalt Matthias Pruns hat sich das Präsidium nach Abwägung aller Umstände dazu entschieden, in 2020 jedoch keine Gremienversammlungen nachzuholen, sondern mit dem im Oktober 2020 neu beginnenden Zyklus die satzungskonforme Gremienbesetzung anzugehen.
Im Mitgliederbereich finden Sie detailliertere Informationen zur Entscheidungsgrundlage.