WIB Sym
MwSt der Zukunft in der EU: Einführung einer Errechnung und globale Mindestbesteuerung
Dienstag, 18.10.2022, 13:00 Uhr - Mittwoch, 19.10.2022, 16:00 Uhr in Karlsruhe
Kurzinhalt
In diesem WIB-Symposium werden für die Unternehmen zu beachtende wichtige Zukunftsüberlegungen hinsichtlich der Besteuerung vorgestellt. Thematisiert werden die Regelungen zur Zukunft der Umsatzsteuer. Hierbei werden neben den Änderungen, die den Handel und den Austausch von Leistungen in der EU betreffen insbesondere auch die Regelungen zur E-Rechnung, deren Ausgestaltung, Inhalt, Aufbau und Auswirkungen für die Praxis thematisiert.
Des Weiteren werden die von der OSZE erarbeiteten Regelungen zur Mindesbesteuerung der Unternehmen, die ab 2023 zu beachten sind, besprochen. Hier werden insbesondere die Auswirkungen für Deutschland und Österreich vorgestellt.
Schwerpunkte
1. Tag | 18.10.2023 | 13.00 - 17.00 Uhr | Auswirkungen auf die USt der Zukunft
Am 7. April 2016 präsentierte die Europäischen Kommission den Mehrwertsteuer-Aktionsplan. Dieser gibt Einblick in die geplanten Maßnahmen zur Vereinheitlichung des europäischen Mehrwertsteuerraums. Daraus ergeben sich folgende Inhalte:
- Besteuerung der Umsätze im Bestimmungsstaat
- Vereinfachung der Besteuerung
- Verhinderung von Steuerverkürzungen
Verwirklichung der Maßnahmen u.a.: durch die Einführung eines endgültigen europäischen Mehrwertsteuersystems für den grenzüberschreitenden Handel; durch die Überarbeitung der Mehrwertsteuersätze und durch vereinfachte Regelungen für eine EU - weite Besteuerung der Kleinunternehmer.
Es ergeben sich u.a. folgende Gliederungspunkte:
- Bereits verwirklichte Maßnahmen
- Quick-Fixes = Auswirkungen für innergemeinschaftliche Lieferungen
- Verwendung der USt-Identifikationsnummer als materielle Voraussetzung für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung
- Auswirkungen bei innergemeinschaftlichen Reihengeschäften
- Lagerlieferungen
- Nachweise - Auswirkungen der MwSt - Digitalpaket (B2C Umsätze) / Betroffene Umsätze
- Fernhandelsumsätze
- B2C Lieferungen in einen anderen Mitgliedsstaat und Einfuhren aus einem Drittstaat
- Mitwirkungen von elektronischen Schnittstellen, fiktive Reihengeschäfte
- B2C Leistungen in einem anderen Mitgliedsstaat
- Besonderes Besteuerungsverfahren OSS / IOSS Verfahren - Weitere - beabsichtigte - Maßnahmen
- B2B Lieferungen in einen anderen Mitgliedsstaat, Durchführung der Besteuerung im Bestimmungsstaat, ggf. durch ein OSS-Verfahren
- erforderliche Meldepflichten
- Überarbeitung der Steuersätze in der EU
- Besondere Besteuerung der Kleinunternehmer in der EU
2. Tag | 19.10.2022 | 09.00 - 16.00 Uhr | E-Rechnung und Auswirkung auf die Praxis der USt & Gobale Mindestbesteuerung
09.00 - 12.15 Uhr | E-Rechnung und Auswirkung auf dei Praxis der USt
- Ausgestaltung und Regelungen
- Einbeziehung der Finanzverwaltung
- Auswirkungen auf die Entstehung und Abführung der Umsatzsteuer
- Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug
- Vorgaben durch den Koalitionsvertrag der Ampelregierung
Hinweis Dokumentationspflichten, die sich aus der Einführung der Änderungen der USt für die Unternehmen zwingend ergeben
Hinweis: Auszug aus dem Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung Seite 167:
"Wir werden weiterhin den Umsatzsteuerbetrug bekämpfen. Dieser Weg soll in Zusammenarbeit mit den Ländern intensiviert werden. Wir werden schnellstmöglich ein elektronisches Meldesystem bundesweit einheitlich einführen, das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verwendet wird.
So senken wir die Betrugsanfälligkeit unseres Mehrwertsteuersystems erheblich und modernisieren und entbürokratisieren gleichzeitig die Schnittstelle zwischen der Verwaltung und den Betrieben. Wir werden uns auf EU-Ebene für ein endgültiges Mehrwertsteuersystem einsetzen (z. B. Reverse-Charge)."
Diskussion
13.15 - 16.00 Uhr | Globale Mindestbesteuerung
Durch die Einführung der Mindestbesteuerung für Unternehmen soll erreicht werden, dass das Steueraufkommen gerecht verteilt wird. Es soll hierdurch dafür gesorgt werden, dass alle Unternehmen ihren fairen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten.
Die Unternehmen müssen sich auf die Erfüllung der ab dem 01. Januar 2023 geltenden Regelungen vorbereiten. Dabei sind die Herausforderungen für die gesamten Unternehmen enorm.
Die Inhalte orientieren sich insbesondere an folgenden Fragen/Aussagen:
- Was wird konkret geändert?
- Gesetzgebung in Deutschland und Österreich
- Vorgaben der OECD
- Widerstände der Länder - Was bedeuten die Regelungen für Deutschland und Österreich?
- Welche Unternehmen sind betroffen?
- Ab wann sind die Änderungen zu beachten?
- Welche Anforderungen gelten für das Rechnungswesen?
- Wie hoch soll der Steuersatz der Mindestbesteuerung sein?
- Wie werden die Steuereinnahmen neu verteilt?
- Wie wird der effektive Steuersatz ermittelt?
- Steuerliche Begünstigungen für Forschung und Entwicklung
- zusätzliche Abschreibungsmöglichkeiten
- interational Schachtelbefreiung
- Subventionen - Wird die Gewerbesteuer bei der Ermittlung des effektiven Steuersatzes als Steuerausgabe berücksichtigt?
- Aufwand für (Tochter)unternehmen?
- Diskussion
TagungsortLeonardo Hotel Karlsruhe Ettlinger Straße 23 Tel.: 0721 - 37 27 0 Fax.: 0721 - 372 717 0 |
Referent/-en

arbeitete zuletzt seit 2005 bis Dezember 2015 als Dozent an der Fachhochschule für Finanzen NRW (Nordkirchen). Davor war er Sachgebietsleiter in einem Finanzamt mit dem Schwerpunkt Umsatzsteuer und Betriebsprüfung, Dozent an der Fachhochschule für Finanzen und Dozent an der Landesfinanzschule NRW. Seit Jahren leitet er Seminare zu steuerrechtlichen Themen mit dem Schwerpunkt Umsatzsteuer. Außerdem ist er Autor zahlreicher Veröffentlichungen und als Gutachter im Bereich der Umsatzsteuer tätig.
Bereichsleiter Steueren International / Tax Technology
Teilnahmeentgelt
BVBC-Mitglieder: 379,00 EUR zzgl. 19 % USt. = 451,01 EUR
Nicht BVBC-Mitglieder: 569,00 EUR zzgl. 19 % USt. = 677,11 EUR
Anmeldung
Hiermit melde ich mich bzw. melden wir uns verbindlich für folgende Veranstaltung an.
Bitte lassen Sie mir/uns eine Eingangsbestätigung der Anmeldung sowie die entsprechende Rechnung zukommen. Das Teilnahmeentgelt begleichen wir innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung durch Überweisung.