BV366
Anlagenbuchhaltung: Bilanzierung von Hard-, Software und anderen immateriellen Wirtschaftsgütern
Freitag, 26.08.2022, 09:00 Uhr - 17:00 Uhr in Mannheim
10% Frühbucherrabatt bis 15.07.2022
Kurzinhalt
Die Bilanzierung und Bewertung von Hardware wirft immer wieder neue Probleme auf. Nicht zuletzt durch das GWG-Wahlrecht seit dem 01.01.2010 und die Neuerungen ab 01.01.2018 oder dem Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit sind viele Zweifelsfragen hinsichtlich der Abgrenzung zwischen langlebigen und geringwertigen Wirtschaftsgütern sowie bzgl. der Nutzungsdauer und Abschreibungsarten aufgetaucht. Aber auch die Klassifizierung der Software als materieller oder immaterieller Vermögensgegenstand führt zu Problemen. Gehört die Software zur Hardware oder ist sie ein selbstständiges Wirtschaftsgut.
Zum Seminar gehören auch Anmerkungen zum BMF-Schreiben vom 18.11.2005 über die bilanzsteuerliche Behandlung von ERP-Software sowie die Handhabung nach IAS/IFRS. Die Änderungen durch das BilMoG hinsichtlich des Aktivierungswahlrechts selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände werden ausführlich besprochen.
Schwerpunkte
- Das GWG-Wahlrecht ab dem 01.01.2010 in Verbindung mit den Einkommensteuer-Richtlinien
- BMF-Schreiben zum GWG-Wahlrecht vom 30.09.2010
- Die neuen Wertgrenzen der Aktivierung ab 01.01.2018 (GWG-Schwellenwerte)
- Abgrenzung immaterieller zu materieller Wirtschaftsgüter sowie Hardware zu Software
- Wie ist Trivialsoftware zu bilanzieren
- Tipps zur Bilanzierung von Zubehör und Erweiterungen des IT-Equipments
- Begriffsdefinition Software – was bedeutet ERP-Software?
- Rechtliche Grundlagen und Neuerungen nach HGB, StR und IFRS
- Bewertungsansätze nach den rechtlichen Neuerungen
- Vorschläge und Auswertungen für alle Bewertungsbereiche
- Die Abwicklung von Hardware-Leasing im lokalen und internationalen Recht
- Die Neuerungen in der Leasingbilanzierung nach IFRS 16 ab 01.01.2019
- Auswirkungen dieser Neuerungen auf HB/SB
- Die Änderungen im Anlagevermögen durch das BilMoG – Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
- Aktivierung selbst erstellter immateriellen Vermögenswerte
- Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit und Auswirkungen auf die AfA und Nutzungsdauer
TagungsortNYX Hotel Mannheim F4, 4-11 Tel.: 0621 / 150 393 0 | ZimmerkontingentFür den Fall, dass Sie eine Übernachtung wünschen, können Sie direkt unter Angabe des Hotelnamen und dem Stichwort "BVBC e.V. 25.08.2022" bis 28.07.2022 unter der Rufnummer 06221 - 36 089 - 10 oder per Mail, ein Zimmer aus dem eingerichteten Abrufkontingent im Tagungshotel abzurufen. Die Kosten für ein EZ inkl. Frühstück betragen EUR 69,00 Nacht/Person. |
Referent/-en

war von 1981 bis 2009 in der Anlagenbuchhaltung eines großen Industrieunternehmens im Maschinenbau tätig, seit 1998 als Leiter des Shared Service Centers - Assets Accounting. Aufgrund seiner langjährigen praktischen Erfahrungen in der Anlagenbuchhaltung ist er in der Lage, die Seminarinhalte praxisnah zu vermitteln. Sein theoretisches Fachwissen hat er sich in der Weiterbildung zum Industriefachwirt und Bilanzbuchhalter IHK angeeignet. Er ist vielfach erfolgreich für den BVBC, div. IHK’en, Lehrgangsinstitute und als Lehrbeauftragter in den Studiengängen Steuern & Prüfungswesen, Accounting & Controlling sowie Wirtschaftsingenieurwesen an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart und Mannheim (University of Cooperative Education) tätig. Uwe Jüttner war bis Mai 2008 Präsident des BVBC. Seit Juni 2009 ist er Präsident der EMAA - European Management Accountants Association e.V. und seit Mai 2009 als Berater und Dozent selbstständig tätig.
Tipp: Diese Veranstaltung ist in Kombination mit weiteren Veranstaltungen verfügbar:
Kombi*
BV365 und BV366
BVBC-Mitglieder: 369,00 EUR zzgl. 19 % USt. = 439,11 EUR
Nicht BVBC-Mitglieder: 569,00 EUR zzgl. 19 % USt. = 677,11 EUR
Teilnahmeentgelt
BVBC-Mitglieder: 199,00 EUR zzgl. 19 % USt. = 236,81 EUR
Nicht BVBC-Mitglieder: 299,00 EUR zzgl. 19 % USt. = 355,81 EUR
Im Preis enthalten sind Mittagessen, Kaffeepausen, Mineralwasser im Tagungsraum, Tagungsordner mit Vortragsunterlagen, persönliche Teilnahmebescheinigung. Reise-/Übernachtungskosten müssen von den Teilnehmern selbst getragen werden.
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Anmeldung
Hiermit melde ich mich(uns) verbindlich für folgendes Seminar an. Ich bitte um Übersendung der Bestätigung des Eingangs der Anmeldung sowie der Seminarrechnung. Das Teilnahmeentgelt wird nach Erhalt der Seminarrechnung durch Überweisung beglichen.