Seit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes vom 01.04.2005 haben IHK-Fortbildungsabsolventen Rechtsanspruch auf eine englisch- und/oder französischsprachige Übersetzung Ihres Prüfungszeugnisses.
Für Ihren Antrag hat der BVBC Ihnen im Downloadbereich ein Empfehlungsschreiben bereitgestellt, mit dem auch diejenigen, die vor April 2015 ihre Prüfung absolvierten, an die Kulanz Ihrer IHK appellieren können.
Da Mitglieder und Interessenten von ganz unterschiedlichen Erfahrungen berichten, möchten wir mithilfe einer etwa zweiminütigen Umfrage und Ihrer Unterstützung einen besseren Überblick gewinnen. So können wir uns jetzt und auch in Zukunft noch besser für Sie und Ihre Anliegen einsetzen.