Die Bundesregierung plant eine Änderung der Pflege-Buchführungsverordnung sowie der Krankenhaus-Buchführungsverordnung. Grund ist das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II), das Ende letzten Jahres beschlossen wurde sowie die Anpassung der Verordnungen an das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).
Den Entwurf über die „zweite Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen“ ließ das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz dem BVBC aufgrund seiner Fachexpertise Anfang August mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zukommen. Die nun vorgelegte Stellungnahme formulierte BVBC-Vizepräsident Jörg Zeyßig im Namen des Verbands. Vor dem Hintergrund jahrelanger Erfahrung im Interim- und Projektmanagement in Unternehmen der Gesundheitswirtschaft gab der studierte Diplom-Betriebswirt auf eineinhalb Seiten Empfehlungen zu möglichem Verbesserungsbedarf. Unter anderem kritisierte Zeyßig die gesetzliche Vorgabe eines kostenrechnerischen Rahmens – dieser galt allerdings bereits bei der Einführung der PBV. Dennoch sei es wünschenswert, die Kostenrechnung aus der PBV herauszulösen, um eine strikte Trennung zwischen internem und externem Rechnungswesen zu gewährleisten, so Zeyßig.
Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme zur Anpassung der PBV.