Die neue Verordnung über den anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin ist am 30.10.2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBI I 2015 S.1819).
Nachdem bereits Anfang des letzten Jahres klar war, dass sich die Prüfungsordnung für Bilanzbuchhalter in Überarbeitung befindet, stehen alle Änderungen nun fest. Gelten sollen diese erstmals für Prüfungen ab 2016. Übergangsvorschriften erlauben Teilnehmern jedoch, Prüfungen bis zum 31. Juli 2019 nach alter Verordnung zu absolvieren, sofern sie sie bis zum 31. Dezember 2015 angemeldet haben (§ 14 (1)). Prüfungen, die nach diesem Datum bis spätestens zum 31. Januar 2018 angemeldet werden, können nur noch auf Antrag bis zum 31. Juli 2019 zu Ende geführt werden (§ 14 (2)).
Neue Prüfungsverordnung sieht umfassende Änderungen vor
Die Prüfungsordnung wurde grundlegend überarbeitet. So ist die Bilanzbuchhalterprüfung künftig in sieben Handlungsfelder gegliedert, die nur teilweise den bisherigen entsprechen. Neu sind beispielsweise die Handlungsbereiche 6 „Ein internes Kontrollsystem sicherstellen“ und 7 „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen“. Es wird allerdings nicht mehr jeder Handlungsbereich in einer eigenen Klausur abgefragt. Stattdessen finden drei schriftliche Klausuren mit einer Dauer von 240 Minuten statt, die jeweils mehrere Handlungsbereiche umfassen.
Eine entscheidende Errungenschaft der neuen Verordnung besteht darin, dass die Bilanzbuchhalterprüfung künftig den schriftlichen Anforderungen der Ausbilder-Eignungsverordnung entspricht. Absolventen sind dann vom schriftlichen Prüfungsteil der Ausbilder-Eignungsprüfung befreit (§ 10 (3) 3.).
Auch die mündliche Prüfung soll anders verlaufen, obgleich eine Präsentation mit anschließendem Fachgespräch nach wie vor Bestandteil ist. Neu ist allerdings, dass Prüfungsteilnehmer ihr Thema bereits vorher frei aus dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ wählen können statt wie bisher nur aus zwei vorgegebenen Aufgabenstellungen.
Die komplette Prüfungsordnung mit allen Änderungen finden Sie hier.