Nach dem Ausfall im Vorjahr und der Verschiebung im Frühjahr tagte die Delegiertenversammlung am Samstag, den 13. November 2021, in Bonn. Auf der Tagesordnung standen u.a. 15 Anträge aus der Mitgliedschaft sowie die Neuwahl des Präsidiums.
Ein Jahr später als geplant fand am zweiten Novemberwochenende in Bonn die erste Delegiertenversammlung des BVBC statt. Die ursprünglich für 2020 bereits angesetzte Versammlung musste der Verband aufgrund der damaligen Coronalage absagen. Nach der einjährigen Zwangspause entschieden sich Aufsichtsrat und Präsidium aufgrund der Fülle an zu bearbeitenden Themen für eine Verschiebung des diesjährigen Termins vom Frühjahr in den Herbst.
„Wir freuen uns, dass die Delegiertenversammlung trotz der angespannten Coronalage stattfinden konnte“, zeigt sich BVBC-Geschäftsführer Markus Kessel erleichtert. „Wir haben die Veranstaltung unter Beachtung sämtlicher Hygiene- und Abstandsregeln organisiert. Teilnehmen konnte nur, wer geimpft, genesen oder getestet war.“ Vor Ort waren insgesamt 51 Personen, darunter die Delegierten der Regionen, der Aufsichtsrat, das Präsidium, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle sowie einzelne weitere Gäste. Von 30 möglichen Stimmen der Delegierten konnten u.a. durch die Möglichkeit der Stimmrechtsübertragung innerhalb einer Region vor Ort 29 Stimmen berücksichtigt werden. Mit der Ausnahme von Sachsen, deren Delegierte und stellvertretende Delegierte persönlich verhindert waren, waren damit alle Regionen präsent. „Es freut uns, dass wir fast vollständig waren – das ist insbesondere in diesen Zeiten nicht selbstverständlich“, resümiert Kessel.
Die letzten Beschlüsse traf die Mitgliederversammlung im Mai 2019 – dazu gehörte auch eine umfangreiche Änderung der Satzung, aus der unter anderem zwei neue Gremien hervorgegangen sind: die Delegiertenversammlung, die die Mitgliederversammlung ersetzt, sowie der Aufsichtsrat als Nachfolge der Bundesverbandskonferenz (BVK). Pandemiebedingt konnten beide Gremien erstmalig in 2021 tagen. Der Aufsichtsrat, der aus den Regionalleitungen bzw. je einem Vorstandsmitglied der Landesverbände besteht, konstituierte sich am 18. April 2021. „Vorher wäre der Aufsichtsrat nicht vollständig besetzt gewesen. Denn neben der Delegiertenversammlung konnten auch zahlreiche Regionalversammlungen im vergangenen Jahr nicht stattfinden – notwendige Wahlen fielen in Folge aus“, berichtet Kessel. Die fünf Sitzungen des Aufsichtsrates in 2021 konnten bis zuletzt ausschließlich virtuell stattfinden. Die erste Präsenzsitzung hat am Tag nach der Delegiertenversammlung in Bonn stattgefunden.
Ergebnisse der Delegiertenversammlung
18 Punkte zählte die Tagesordnung der Delegiertenversammlung. Inklusive Pausen tagten die Delegierten von 12.30 Uhr bis 21:10 Uhr – aufgrund der im Vorjahr ausgefallenen Versammlung hatten sich zahlreiche Themen angesammelt.
Entlastung des Präsidiums und Neuwahlen
Bis zu seiner Entlastung für die Jahre 2019 und 2020 durch die Delegiertenversammlung musste das Präsidium bis zum Abend warten, diese war erst in den Tagesordnungspunkten 12 und 13 vorgesehen. Daran anschließend stand nach letzten Wahlen in 2018 die turnusgemäße Neuwahl des Präsidiums auf der Agenda. Schatzmeister Raimund Besold stellte sich nicht zur Wiederwahl, dafür kandidierte Vizepräsident Rainer Föllmer für den künftigen Posten als Schatzmeister im Präsidium. Präsident Jörg Zeyßig, Vizepräsidentin Uta-Martina Jüssen sowie Beisitzer Heiko Gomer stellten sich für ihre Posten zur Wiederwahl. Neu für das Amt des Vizepräsidenten kandidierte Guido Großholz, selbstständiges Mitglied seit 2016 und ab 2018 Regionalbevollmächtigter der BVBC-Region Nordrhein. „Ich möchte mich zuerst bei den Delegierten bedanken. Alle Ehrenamtlichen haben hier einen langen Marathon-Tag durchgehalten, konstruktiv debattiert und wichtige Entscheidungen für den Verband getroffen“, unterstreicht der neue Vize. „Ich freue mich nun insbesondere auf die aktive Mitarbeit im Präsidium und habe hier vor allem die Interessen unserer selbstständigen Mitglieder im Blick. Auch wenn der Verband bisher schon einige signifikante Verbesserungen der Situation erreicht hat, so müssen wir weiterhin viel Kraft investieren. Ziel soll hier eine Befugniserweiterung für geprüfte Bilanzbuchhalter sein, die anschließend mit ihren angestellten Kollegen gleichgestellt sind.“ Alle Kandidierenden wurden von der Delegiertenversammlung einstimmig in ihr Amt gewählt.
Grundsatzbeschlüsse zur Zuständigkeit des Aufsichtsrates
Früher auf der Tagesordnung stand hingegen die Klärung, ob vor dem Hintergrund, dass der Aufsichtsrat sich trotz Satzungsänderung in 2019 erst im April 2021 konstituieren konnte, bereits ein satzungsgemäßer Prüfungsauftrag (gem. § 15 Nr. 4 a) der BVBC-Satzung für den Jahresabschluss 2019 besteht. Die Delegiertenversammlung hat sich schließlich dafür ausgesprochen, dass der Aufsichtsrat erst ab dem Jahresabschluss 2020 zuständig ist. Das Wirtschaftsjahr 2019 hatten bereits die Kassenprüferinnen Stefanie Falk und Angelika Schrader-Werner geprüft, deren Prüfbericht mit folgenden Worten schließt: „Die Buchführung und die Jahresrechnung entsprechen nach unserer Prüfung den gesetzlichen Vorschriften. Die Jahresrechnung vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögen-, Finanz- und Ertragslage des Bundesverbandes.“
Ebenso unklar war, ob eigentlich zustimmungspflichtige Geschäfte, die nach der Satzungsänderung, aber noch vor der Konstituierung des Aufsichtsrates erfolgten, in den Zuständigkeitsbereich des Aufsichtsrates fallen. Das Präsidium schlug in seiner Beschlussformulierung vor, dass es sich für vorherige Geschäfte, wie beispielsweise den Abschluss eines neuen Mietvertrags für die Bundesgeschäftsstelle, vor der Delegiertenversammlung erklären müsse – der Aufsichtsrat sei nicht zuständig. Dem stimmte die Delegiertenversammlung zu.
Satzungsänderungen und weitere Beschlüsse
Neben den Anträgen des Aufsichtsrates hinsichtlich der zuvor geschilderten Sachlage lagen 15 weitere Anträge aus den Reihen der Mitgliedschaft vor. Die Delegiertenversammlung stimmte sieben Anträgen zu. Daraus ergeben sich insbesondere Satzungsänderungen in § 15 Aufsichtsrat. Zur besseren Nachvollziehbarkeit wird im Folgenden der gesamte Abschnitt wiedergegeben. Beschlossene Ergänzungen sind farblich hervorgehoben, Streichungen sind gekennzeichnet.
§ 15 Aufsichtsrat
1. Der Aufsichtsrat besteht aus den Regionalleitern der einzelnen Regionen. In rechtlich selbstständigen Regionen bestimmen die Mitglieder des gewählten Vorstandes aus Ihrer Mitte für die Dauer von drei Jahren das Mitglied des Aufsichtsrates für ihre Region. Jedes Aufsichtsratsmitglied hat eine Stimme. Das Präsidium ist berechtigt an den Aufsichtsratssitzungen ohne Stimmrecht teilzunehmen.
2. Personelle Veränderungen in der regionalen Leitung, insbesondere für Funktionäre mit Aufsichtsratsmandat, sind innerhalb von 4 Wochen nach einer Regionalversammlung oder im Falle der rechtlich selbständigen Regionen 4 Wochen nach deren Mitgliederversammlung an das Präsidium zu melden.
3. Der Aufsichtsrat berät das Präsidium in allen wichtigen Fragen der Verbandspolitik. Er überwacht die ordnungs- und plangemäße Verwendung der Mittel des BVBC, insbesondere die für die Regionen budgetierten Mittel. Außerdem hat der Aufsichtsrat die Aufgabe, den Kontakt zwischen Präsidium und den Mitgliedern in den Regionen sicherzustellen. Der Aufsichtsrat prüft die festgestelltenvom Präsidium aufgestellten Jahresabschlüsse des Bundesverbandes. Ferner berichten ihm auch die Rechnungsprüfer der rechtlich selbstständigen Regionen. Die Pflicht der Rechnungsprüfer zum Bericht in der Mitgliederversammlung der jeweiligen rechtlich selbstständigen Region bleibt davon unberührt.
4. Zur Geschäftsführung und Beschlussfassung bedarf das Präsidium in folgenden Fällen der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates:
a) Rechnungsprüfung für den festgestellten Jahresabschluss zur Vorlage auf der Delegiertenversammlung.
b) Entscheidung über sowie Abschluss und Änderung von Arbeitsverträgen für Mitarbeiter in leitender Funktion.
c) Entscheidung über und Verteilung des Gesamtbudgets an Vergütungen für Funktionsträger sowie Änderungen des Finanzierungskonzeptes für Regionen.
d) Entscheidung über den Abschluss von Rechtsgeschäften, bei denen das finanzielle Volumen insgesamt einen Betrag von 100.000,- Euro oder 50.000,- Euro pro Geschäftsjahr übersteigt;
e) Entscheidung über die Ausübung und Durchsetzung der Sonderrechte des BVBC gem. § 8 der Satzungen der rechtlich selbstständigen Regionen durch das Präsidium;
f) Entscheidung über eine der Delegiertenversammlung vorzuschlagende Beitragsänderung;
g) Entscheidung über eine der Delegiertenversammlung vorzuschlagende Satzungsänderung;
h) Entscheidung über den Ausschluss eines Mitglieds gemäß § 9 Ziff. 4 Buchstabe a) bis e) der Satzung;
i) Beschluss über die Abberufung eines/r Regionalleiter(s)/in auf Antrag des Präsidiums; das betroffene Aufsichtsratsmitglied hat hierbei kein Stimmrecht;
j) Entscheidung über die Änderung des Regionszuschnittes.
k) Entscheidung über den der Delegiertenversammlung vorzulegenden Haushaltsplan.
5. Der Aufsichtsrat wählt aus den Reihen seiner Mitglieder eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Der/die Vorsitzende und der/die Stellvertreter/in werden für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Beide bleiben so lange im Amt, bis eine/r neue/r Vorsitzende/r und Stellvertreter/in gewählt ist. Der Aufsichtsrat gibt sich eine Geschäftsordnung.
6. Aufsichtsratssitzungen können in Präsenzform, entsprechend geeigneter elektronischer Kommunikationsform oder hybrider Form (Mischung aus Präsenzform und elektronischer Form) durchgeführt werden. Aufsichtsratssitzungen werden von dem/der Vorsitzenden, bei dessen/deren Verhinderung von seinem/ihrer Stellvertreter/in, regelmäßig mindestens zweimal pro Jahr ordentlich sowie erforderlichenfalls außerordentlich mit einer Frist von 4 Wochen einberufen. Ist die Mitteilung des Beschlussgegenstandes bei der Einberufung unterblieben, so kann ein wirksamer Beschluss nur dann gefasst werden, wenn alle anwesenden Mitglieder des Aufsichtsrates mit der Beschlussfassung einverstanden sind. Für die Beschlussfassung selbst verbleibt es bei der Regelung der Ziff. 6. Eilige Beschlüsse können mit Zustimmung aller amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrates auch außerhalb von Sitzungen schriftlich, oder per E-Mail im Umlaufverfahren gefasst werden.
7. Beschlüsse werden mit einer Mehrheit von 75 % der anwesenden Mitglieder gefasst. Stimmenthaltungen gelten als Nein-Stimmen. Jedes Mitglied hat nur eine Stimme. Amtiert für eine Region zum Zeitpunkt einer Sitzung kein Aufsichtsrat entfällt die Stimme der Region. Ist ein Aufsichtsratsmitglied verhindert, persönlich an einer Sitzung teilzunehmen, kann es sein Stimmrecht während der Sitzung schriftlich, telefonisch oder per E-Mail wahrnehmen. Aufsichtsratssitzungen sind beschlussfähig, wenn mindestens 5 Aufsichtsratsmitglieder, darunter der/die Vorsitzende, persönlich anwesend sind.
Muss eine Aufsichtsratssitzung aufgrund fehlender Beschlussfähigkeit wiederholt werden, ist diese Wiederholungssitzung auch dann beschlussfähig, wenn die satzungsgemäße Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Hierauf ist bei der Ladung zu einer Wiederholungssitzung ausdrücklich hinzuweisen.
Weitere Änderungen
Die einzufügende Passage in § 15 Nr. 6, mit der sichergestellt werden soll, dass Versammlungen nicht ausschließlich in Präsenzform stattfinden müssen, wird inhaltlich angepasst ebenfalls in § 16 Nr. 2 für die Delegiertenversammlung sowie in § 17 Nr. 1 für die Regionalversammlungen übernommen.
In § 13 (Präsidium) der BVBC-Satzung wird ebenfalls folgende klarstellende Ergänzung vorgenommen:
4. Das Präsidium ist für sämtliche Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sich nicht aus zwingenden gesetzlichen Bestimmungen oder aus dieser Satzung etwas anderes ergibt. In Angelegenheiten im Sinne von § 15 Ziff. 4 kann das Präsidium Geschäftsführungsmaßnahmen und Beschlüsse jedoch nur mit vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrates fassen und durchführen.
Die Delegiertenversammlung stimmte außerdem dafür, dass der Jahresabschluss ab dem Wirtschaftsjahr 2021 nach HGB aufzustellen und gemäß § 16 Nr. 3 der Satzung nach Prüfung durch den Aufsichtsrat durch sie zu genehmigen ist. Die Versammlung sprach sich ebenfalls dafür, dass der Haushaltsplan künftig jeweils rollierend für zwei Jahre aufgestellt und bestätigt werden solle.
Anlagen im internen Mitgliederbereich
Alle eingereichten Anträge, Unterlagen zu den Jahresabschlüssen sowie zum Haushaltsplan 2021 finden Mitglieder nach ihrem Login hier im internen Bereich. Ausführlichere Informationen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie zur Stimmverteilung können nach Fertigstellung dem Protokoll entnommen werden.