Mit einem neuen Gesetz möchte Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) den Missbrauch von Abmahnungen zur gezielten Schädigung von Mitbewerbern oder aus finanziellen Beweggründen eindämmen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (bagsv), zu deren Mitgliedern auch der BVBC zählt, sieht Verbesserungsbedarf und macht in einer gemeinsamen Stellungnahme konkrete Vorschläge zur Neugestaltung des Gesetzesentwurfs.
Die befürchtete Abmahnwelle nach Inkraftreten der DSGVO blieb aus. Dennoch ließ das neue Datenschutzgesetz viele Unternehmen und Selbstständige unsicher zurück. Mit seinem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs möchte das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz für mehr Klarheit sorgen. Darin heißt es unter anderem: „Im Sinne eines fairen Wettbewerbs müssen zum einen lauterkeitsrechtliche Regelungen eingehalten und Verstöße effektiv sanktioniert werden. Abmahnungen dienen dabei der schnellen und kostengünstigen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen, die eine teure und unter Umständen langwierige gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden können. Allerdings sollen Abmahnungen im Interesse eines rechtstreuen Wettbewerbs erfolgen und nicht zur Generierung von Gebühren und Vertragsstrafen. Gewerbetreibende, die nur vergleichsweise geringfügige Rechtsverstöße begehen, müssen dabei erhebliche Verluste finanzieller oder immaterieller Art hinnehmen oder sind zumindest der Gefahr solcher Verluste ausgesetzt.“
Der BVBC hält wie auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (bagsv) Abmahnungen grundsätzlich für ein sinnvolles Instrument außergerichtlicher Streitbeilegung. Obwohl das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auch in der Vergangenheit Abmahnungen aus Gewinninteresse als missbräuchlich verbot, hat der Abmahnmissbrauch in den letzten Jahren vermutlich stark zugenommen. Zum einen liegt das an der steigenden Anzahl und zunehmenden Komplexität einzuhaltender Rechtsvorschriften insbesondere bei Online-Auftritten, zum anderen erlauben technische Möglichkeiten inzwischen, kleinste Verstöße mit minimalem Arbeitsaufwand in Massen aufzuspüren und abzumahnen. Es ist nicht verwunderlich, dass so ein erheblicher finanzieller Anreiz entsteht, Abmahnungen als Geschäftsmodell zu missbrauchen. Der BVBC begrüßt die Maßnahmen, die das Ministerium in seinem Gesetzesentwurf aufführt, um den Missbrauch von Abmahnungen zu verringern. An zahlreichen Stellen sind jedoch Verbesserungen nötig. In einer gemeinsamen Stellungnahme ließ die bagsv dem Bundestag konkrete Vorschläge zukommen, wie das Gesetz noch deutlich wirkungsvoller gestaltet werden könnte.