Wie das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) vergangenen Donnerstag, am 10. März 2016, in einer Pressemitteilung berichtet hat, wird demnächst eine Europass-Zeugniserläuterung in Englisch und Französisch für Bilanzbuchhalterabschlüsse verfügbar sein. Die Europass-Zeugniserläuterungen liefern Kurzbeschreibungen der durch die Berufsausbildung oder Fortbildung erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen. Darüber hinaus geben sie Hinweise zu Dauer, Art und Niveau der Aus- bzw. Fortbildung sowie zum Bildungsgang, auf dem diese erreicht werden kann.
Mit dem Dokument können Absolventen ihre erworbenen Fähigkeiten künftig transparent auch im EU-Ausland präsentieren. Beispiele für Zeugniserläuterungen zu verschiedenen Berufen sind online hier abrufbar.
Von den Erläuterungen profitieren wahrscheinlich jedoch nur die Absolventen, die ihre Prüfung nach neuer Rechtsverordnung ablegen. Für alle, die ihre Prüfung bereits hinter sich haben, empfiehlt sich, eine englische und/oder französische Übersetzung ihres Prüfungszeugnisses bei ihrer zuständigen Kammer anzufordern. Aber Achtung: Durch die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes vom 01.04.2005 haben nur Absolventen einen Rechtsanspruch auf Übersetzung, die ihre Prüfung nach diesem Datum abgelegt haben.
Eine Argumentationsstütze für die Übersetzung Ihres Prüfungszeugnisses zur Einreichung bei Ihrer IHK steht für Sie hier im Downloadbereich zur Verfügung.