Gemeinsames Positionspapier veröffentlicht
Mitte November ließ Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles einen Gesetzesentwurf „gegen den Missbrauch von Werkverträgen“ dem Kanzleramt zugehen. Scheinbar hat das Kanzleramt diesen jedoch erst einmal gestoppt. Aufgabe des Bundesarbeitsministeriums sei es nun, wie die FAZ aus Unionskreisen erfahren hat, erneut die Tarifpartner (Gewerkschaften und Arbeitgeber) zu konsultieren. Der BVBC berichtete bereits mehrfach, dass das geplante Gesetz die berufliche Existenz selbstständiger Bilanzbuchhalter und Controller bedrohen könnte:
- Gesetzesentwurf gefährdet Existenz von Solo-Selbstständigen
- Kooperation mit dem Verband der Gründer und Selbstständigen e.V. (VGSD)
Seit September dieses Jahres engagiert sich der BVBC im Forum für den Einsatz flexibler Arbeit in Deutschland (FEFA) zusammen mit anderen Verbänden und Institutionen für eine transparente Gesetzgebung. In einem gemeinsamen Positionspapier, das an Regierungsparteien, zuständige Ministerien und das Bundeskanzleramt ging, fordert das Forum jetzt einfache Maßnahmen statt komplexer Regulierung:
- Durchführung von Belastungstests in der Praxis durch Experten aus Verbänden etc.
- Entwurf und Bereitstellung von Musterverträgen
- Erstellung einer branchenspezifischen Positivliste für den Einsatz von Werk- und Dienstverträgen
- Erarbeitung von Bemessungskriterien zur Abgrenzung nicht schutzbedürftiger Dienstleister
- Einrichtung einer Ombudsstelle zur Klärung offener Fragen
- Erarbeitung zeitgemäßer Leitfäden für DRV und Zoll durch Berufs- und Branchenverbände
Stellungnahme für mehr Rechtssicherheit und praxisnahe Regelungen
Professor Dr. Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn, verfasste mit Unterstützung des FEFA eine Stellungnahme zum aktuellen Gesetzesentwurf. Der Arbeitsrechtler gilt als führender Experte im Bereich Scheinselbstständigkeit. In seinem Schreiben spricht er sich für klare Regelungen und die Berücksichtigung der Interessen von Selbstständigen aus:
„Selbstständigkeit muss ernst genommen werden. Sie fußt nicht auf dem Willen, Sozialversicherungsabgaben zu vermeiden, sondern ist Ausdruck des unternehmerischen Willens.“
Laut Thüsing bringe der Gesetzesentwurf in seiner aktuellen Fassung nicht, wie beabsichtigt, mehr Rechtssicherheit. Er schaffe hingegen Anreize für Missbrauchsfunktionen. Wie das FEFA spricht auch er sich für transparente Maßnahmen aus.
Lesen Sie jetzt die vollständige Stellungnahme.