Die Reform des Steuerberatungsrechts nimmt einen neuen Anlauf. Nach dem Scheitern des ersten Gesetzespakets im Bundesrat liegt nun ein neuer Entwurf von CDU/CSU und SPD vor. Der BVBC sieht weiterhin erheblichen Nachbesserungsbedarf: Eine wirksame Entlastung von Unternehmen und Steuerberatungskanzleien braucht klar abgegrenzte, qualifikationsgestufte Befugnisse für selbstständige Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirt.
Das Steuerberatungsrecht steht erneut auf der Tagesordnung des Bundestages. Hintergrund ist ein Gesetzespaket, das der Bundestag zwar bereits am 24. April 2026 beschlossen hatte, das im Bundesrat am 8. Mai 2026 jedoch keine Mehrheit fand. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben daraufhin einen neuen Gesetzentwurf eingebracht. Er übernimmt die zuvor beschlossenen Regelungen im Kern, verzichtet aber auf die politisch umstrittene Entlastungsprämie.
Aus Sicht des BVBC ist damit zwar ein zentraler Streitpunkt aus dem Verfahren herausgelöst. Die berufsrechtliche Kernfrage bleibt jedoch ungelöst: Werden qualifizierte Fachkräfte im Rechnungswesen künftig rechtssicher in klar abgegrenzte Tätigkeiten einbezogen – oder bleibt es bei einer Reform, die den praktischen Entlastungsbedarf kleiner Unternehmen, Selbstständiger und überlasteter Kanzleistrukturen nur unzureichend aufgreift?
Der BVBC hatte sich bereits im ersten Verfahren intensiv eingebracht. BVBC-Präsident Guido Großholz war in der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses als Sachverständiger vertreten. Die zentrale Forderung des Verbands nach qualifikationsgestuften Befugnissen für selbstständige Bilanzbuchhalter:innen und Steuerfachwirt:innen wurde im Bundestagsbeschluss jedoch nicht berücksichtigt (mehr Infos in den BVBC-News vom 27.04.2026).
Neuer Entwurf ohne Entlastungsprämie
Im ersten Durchlauf wurde das Gesetzespaket nicht nur durch Änderungen im Steuerberatungsrecht geprägt, sondern auch durch die zusätzlich aufgenommene steuerfreie Entlastungsprämie. Gerade diese Prämie wurde anschließend zum politischen Streitpunkt. Nachdem der Bundesrat am 8. Mai 2026 dem Gesetz nicht zugestimmt hatte, legten CDU/CSU und SPD einen neuen Entwurf vor.
Der Gesetzentwurf (BT-Drucksache 21/6002) bleibt bei den Änderungen des zuvor vom Bundestag beschlossenen Gesetzes, verzichtet aber auf die Entlastungsprämie. In der Drucksache heißt es, der Entwurf übernehme die Regelungen des verabschiedeten Neunten Gesetzes „ohne die Einfügung des § 3 Nummer 11d des Einkommensteuergesetzes“. Damit ist der politische Streitpunkt aus dem Paket herausgelöst. Die berufsrechtlichen Grundfragen bleiben aus Sicht des BVBC jedoch ungelöst.
BVBC-Position im Plenum aufgegriffen
Am 21. Mai 2026 wurde der neue Entwurf in erster Lesung im Bundestag beraten und anschließend an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist erneut der Finanzausschuss. In der Debatte wurde deutlich, dass die vom BVBC benannten Praxisprobleme weiterhin politisch präsent sind.
Sascha Müller (MdB) sprach für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ausdrücklich die fehlende Entlastung kleiner Unternehmen, Angehöriger der freien Berufe und Selbstständiger an. Zudem verwies er auf den Fachkräftemangel in Steuerberaterkanzleien. Dabei griff er die Vorschläge des BVBC im Plenum ausdrücklich auf. Die Fraktion wünsche sich „pragmatische Lösungen, wie sie auch der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller vorschlägt“, sagte Müller. Als Beispiele nannte er Hilfen bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung und der Umsatzsteuervoranmeldung.
BVBC fordert qualifikationsgestufte Befugnisse
Aus Sicht des BVBC reicht es nicht aus, das zuvor gescheiterte Paket lediglich ohne Entlastungsprämie erneut zu beschließen. Wenn das Steuerberatungsrecht modernisiert wird, muss die Reform auch dort ansetzen, wo der Praxisdruck besonders hoch ist: bei kleinen Unternehmen, Selbstständigen, laufender Buchführung, vorbereitenden Abschlussarbeiten und überlasteten Kanzleistrukturen.
Der BVBC fordert daher weiterhin eine qualifikationsgestufte Befugniserweiterung für selbstständige Bilanzbuchhalter:innen und Steuerfachwirt:innen. Ziel ist keine Verlagerung komplexer steuerlicher Beratung, Gestaltung oder Vertretung, sondern eine rechtssichere Öffnung klar abgegrenzter Tätigkeiten, bei denen qualifizierte Fachkräfte im Rechnungswesen Steuerberater:innen sinnvoll entlasten können.
Dazu zählen aus Sicht des BVBC insbesondere die Einrichtung der Buchführung, das Erstellen und Übermitteln von Umsatzsteuervoranmeldungen, vorbereitende Abschlussarbeiten, die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, Jahresabschlüsse für kleine Unternehmen im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB sowie die Erstellung und Übermittlung der dazugehörigen betrieblichen Steuererklärungen.
Komplexe, beratungs- und gestaltungsintensive Tätigkeiten sowie die Vertretung in Rechtsbehelfs- und Gerichtsverfahren blieben weiterhin den steuerberatenden Berufen vorbehalten. Der BVBC wirbt damit nicht für eine unkontrollierte Öffnung, sondern für eine klare, qualifikationsbezogene und praxistaugliche Abgrenzung.
Enges Zeitfenster für Nachbesserungen
Der weitere Zeitplan ist eng. Nach der ersten Lesung am 21. Mai 2026 liegt der Entwurf beim Finanzausschuss. Die zweite und dritte Beratung im Bundestag ist bereits für Donnerstag, den 11. Juni 2026, vorgesehen. Die finale Zustimmung durch den Bundesrat wird am 12. Juni 2026 erwartet.
Der BVBC hat seine Position deshalb erneut gegenüber Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie gegenüber den Finanzministerien der Länder adressiert. Angesichts des engen parlamentarischen Zeitplans ist der Spielraum für substanzielle Änderungen allerdings begrenzt.
„Durch den neuen Gesetzentwurf hat sich formal noch einmal ein Fenster geöffnet. Zugleich müssen wir realistisch bleiben: Weitergehende Liberalisierungen im Steuerberatungsrecht waren im bisherigen Verfahren politisch nicht mehrheitsfähig. Die SPD konnte sich mit entsprechenden Ansätzen gegenüber der Union nicht durchsetzen, und auch die Länder haben sich bislang eher zurückhaltend bis restriktiv positioniert“, erklärt BVBC-Geschäftsführer Kenan Häberle. „Gerade deshalb ist es wichtig, dass wir den fachlichen Reformbedarf weiter klar benennen – auch dann, wenn kurzfristig keine grundlegende Änderung mehr zu erwarten ist.“
Ohne die rechtssichere Einbeziehung qualifizierter Fachkräfte im Rechnungswesen bleibt aus Sicht des BVBC ein wesentlicher Entlastungshebel ungenutzt. Für den Verband endet die politische Arbeit deshalb nicht mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens. Entscheidend wird sein, das Thema dauerhaft auf der Agenda zu halten: im Austausch mit Bundestag und Bundesregierung, aber auch auf Landesebene und in den Wahlkreisen. Denn Verständnis für die Praxis entsteht nicht allein in Anhörungen und Stellungnahmen, sondern auch dort, wo Mitglieder, Unternehmen und regionale Entscheidungsträger unmittelbar miteinander ins Gespräch kommen.
Die zentrale Frage bleibt daher über dieses Verfahren hinaus bestehen: Wann wird das Steuerberatungsrecht so weiterentwickelt, dass qualifizierte Fachkräfte im Rechnungswesen ihr Können rechtssicher dort einsetzen dürfen, wo die Praxis längst auf ihre Unterstützung angewiesen ist?



