Der Deutsche Bundestag hat die neunte Änderung des Steuerberatungsgesetzes verabschiedet – ohne die vielfach diskutierten Befugniserweiterungen für selbstständige Bilanzbuchhalter:innen und Steuerfachwirt:innen. Damit bleibt eine zentrale Entlastungsoption für kleine und mittlere Unternehmen ungenutzt.
Am 24. April 2026 hat der der Deutsche Bundestag die neunte Änderung des Steuerberatungsgesetzes in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Zuvor hatte der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eine Beschlussempfehlung auf Grundlage eines Änderungsantrags der Fraktionen von SPD und CDU/CSU vorgelegt. Während einzelne Punkte – etwa beim Fremdbesitzverbot – angepasst wurden, enthält das Gesetz keine Erweiterung der Befugnisse für selbstständige Bilanzbuchhalter:innen und Steuerfachwirt:innen.
Breite Zustimmung – mit einer entscheidenden Ausnahme
Bemerkenswert ist dabei weniger das Ergebnis als der Weg dorthin. In den vergangenen Monaten hatte der BVBC eine Vielzahl von Gesprächen geführt – mit Vertreterinnen und Vertretern aller im Bundestag vertretenen Parteien, mit dem Bundesministerium der Finanzen, der Europäische Kommission, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie mit weiteren Wirtschafts- und Berufsverbänden.
Dabei zeigte sich in der Sache ein ungewöhnlich breiter Konsens: Befugniserweiterungen für qualifizierte Fachkräfte im Rechnungswesen werden parteiübergreifend als sinnvoll erachtet.
SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten entsprechende Positionen öffentlich vertreten, auch aus anderen Fraktionen waren in Gesprächen ähnliche Einschätzungen zu hören.
Nicht durchsetzen ließ sich diese Linie jedoch gegenüber der Union. In den entscheidenden Berichterstattergesprächen blieb sie bei ihrer ablehnenden Haltung – und verhinderte damit eine entsprechende Anpassung des Gesetzes.
Intensive Überzeugungsarbeit und politische Grenzen
Der BVBC hatte sich in das Verfahren früh und intensiv eingebracht. Neben schriftlichen Stellungnahmen und zahlreichen Gesprächen wurde der Verband am 13. April 2026 als Sachverständiger in den Finanzausschuss geladen. Präsident Guido Großholz stellte dort das Konzept qualifikationsgestufter Befugniserweiterungen vor – mit klaren Abgrenzungen, Fortbildungspflichten und einem angemessenen berufsrechtlichen Rahmen.
Die Argumentation setzte bewusst an der Praxis an: Umsatzsteuervoranmeldungen entstehen typischerweise auf Grundlage der laufenden Buchführung – also genau dort, wo die inhaltlichen Zuordnungen bereits vorgenommen werden. Die eigentliche Meldung ist in vielen Fällen ein standardisierter, datenbasierter Prozess. Unterstützung erhielt diese Perspektive auch aus der Selbstständigenpraxis. Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) schilderte im Ausschuss die zunehmenden Versorgungsprobleme: Viele Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen finden keine steuerliche Beratung mehr oder verlieren bestehende Mandate.
Praxis der Kanzleien: Wer erstellt, wer prüft, wer berät?
Ein weiterer Punkt, den Großholz in der Anhörung bewusst zuspitzte, war die Frage nach der tatsächlichen Arbeitsteilung in Steuerkanzleien. Viele Arbeitsschritte würden bereits heute von qualifizierten Mitarbeitenden übernommen – nicht als Ausnahme, sondern als gelebte Praxis. „In den seltensten Fällen macht das der Steuerberater, der Berufsträger, sondern eine qualifizierte Fachkraft der Kanzlei. Der Steuerberater selbst ist für die Beratung da.“ Damit wurde eine zentrale politische Frage adressiert: Welche Aufgaben sollen Steuerberater:innen künftig wahrnehmen – und wo ist Entlastung möglich, ohne Qualitätsstandards zu gefährden Aus Sicht des BVBC ist die Antwort klar: Beratung, Gestaltung und komplexe Einzelfälle bleiben beim steuerberatenden Berufsstand. Gleichzeitig muss es möglich sein, standardisierte und bereits heute arbeitsteilig erbrachte Leistungen auch selbstständig qualifizierten Fachkräften zu übertragen.
Eine Reform ohne strukturelle Antwort auf die Versorgungslücke
Dass die Frage der Befugniserweiterungen politisch keineswegs erledigt ist, zeigt ein Blick in die parlamentarische Debatte. So erklärte der zuständige SPD-Berichterstatter Jens Behrens im Bundestag offen: „Ich möchte auch kein Geheimnis daraus machen, dass ich mir eine Befugniserweiterung für die Bilanzbuchhalter gewünscht hätte.“ Zugleich ließ Behrens im Finanzausschuss ausdrücklich zu Protokoll geben, dass das Thema für ihn mit diesem Gesetz nicht abgeschlossen ist und weiterhin verfolgt wird.
Auch von Seiten der Opposition kam Unterstützung. Sascha Müller (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte: „Leider geht das Gesetz in dieser Hinsicht nicht weit genug.“ Seine Fraktion hatte einen eigenen Antrag eingereicht, der weitreichende Öffnungen vorgesehen hätte.
Mit dem nun beschlossenen Gesetz bleibt es – mit Ausnahme punktueller Anpassungen – bei den bisherigen Vorbehaltsaufgaben. Die zentrale Frage, wie qualifizierte Fachkräfte gezielt zur Entlastung beitragen können, bleibt unbeantwortet. Dabei war genau diese Frage Ausgangspunkt der Reformdebatte. Die Diskussion um das Steuerberatungsgesetz ist längst mehr als berufsrechtliches Detail: Sie berührt die Funktionsfähigkeit des Systems insgesamt – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.
Europarechtlicher Druck bleibt bestehen
Hinzu kommt: Auch europarechtlich ist das Thema nicht abgeschlossen. Hintergrund ist ein seit Jahren laufendes Vertragsverletzungsverfahren der Europäische Kommission. Aus den Gesprächen des BVBC mit der Kommission ergibt sich ein klares Bild: Ob die nun beschlossene Reform diesen Anforderungen gerecht wird, ist keineswegs ausgemacht.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes ist das Verfahren abgeschlossen. Die zugrunde liegenden Probleme sind es nicht. Die Versorgungslücke in der steuerlichen Beratung bleibt bestehen. Gleichzeitig bleibt das Potenzial qualifizierter Fachkräfte im Rechnungswesen ungenutzt. Die politische Entscheidung ist getroffen – die fachliche und europarechtliche Diskussion wird weitergehen.
Hintergrund
Antrag der Grünen: "Berufsrecht der Steuerberaterinnen und Steuerberater modernisieren – EU-Recht einhalten, Selbstständige und Kleinunternehmen entlasten sowie Fachkräftemangel begegnen" vom 24.03.2026
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses vom 22.04.2026
Videomitschnitt der Anhörung: Die öffentliche Anhörung im Finanzausschuss vom 13. April 2026 wurde live übertragen und ist weiterhin hier in der Mediathek des Bundestages abrufbar. Einen Zusammenschnitt der Wortbeiträge von BVBC-Präsident Guido Großholz hat der BVBC am 14. April 2026 auf LinkedIn und Facebook veröffentlicht. Relevante Passagen zu den Befugniserweiterungen finden sich insbesondere ab Minute 11 bis 26 sowie ab Minute 51.





