Die Reform des Steuerberatungsgesetzes steht vor der parlamentarischen Beratung. Während sich die politische Debatte derzeit weiterhin stark auf das Fremdbesitzverbot konzentriert, wirbt der BVBC dafür, auch strukturelle Fragen der steuerlichen Versorgung von Unternehmen in den Blick zu nehmen.
Im politischen Berlin laufen die Gespräche zur geplanten Änderung des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) weiter. BVBC-Geschäftsführer Kenan Häberle nutzte einen kurzfristigen Termin in der Hauptstadt, um sich am Mittwoch, den 4. März 2026, mit dem SPD-Abgeordneten Jens Behrens auszutauschen, der im Finanzausschuss als Berichterstatter für das Gesetz zuständig ist. Bereits in der vergangenen Woche hatten Häberle und BVBC-Präsident Guido Großholz ein Gespräch mit Professor Matthias Hiller geführt, der diese Rolle für die Unionsfraktion wahrnimmt.
Fremdbesitzdebatte überlagert Fachfragen
Die Gespräche zeigen: Der politische Prozess steht noch am Anfang – und wird kein einfacher. Nach Veröffentlichung des Referentenentwurfs im August letzten Jahres dominierte zunächst die Debatte über das Fremdbesitzverbot die fachliche Diskussion. Auch nach Vorlage des Regierungsentwurfs hat sich daran wenig geändert. Die ursprünglich vorgesehene Klarstellung zum Fremdbesitzverbot wurde nach intensiven Diskussionen zwischen den Ressorts wieder aus dem Entwurf gestrichen. Nach Einschätzung des BVBC stößt diese Entscheidung bei zahlreichen Akteuren – darunter Steuerberaterkammer und -verband sowie Ländervertreter – auf Kritik.
Aus Sicht des Verbands birgt die aktuelle Debatte die Gefahr, dass andere zentrale Themen der Reform in den Hintergrund geraten. Dazu gehört insbesondere die Frage, wie der Markt für steuerliche Dienstleistungen angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels künftig organisiert werden kann.
„Klar ist: Das wird kein leichtes Unterfangen“, sagt BVBC-Geschäftsführer Kenan Häberle. „Die größte Gefahr besteht darin, dass sich die politische Diskussion ausschließlich auf das Fremdbesitzverbot konzentriert und andere wichtige Fragen gar nicht mehr ausreichend betrachtet werden. Dabei liegen unsere Argumente für eine qualifikationsgerechte Arbeitsteilung klar auf dem Tisch.“
BVBC fordert Arbeitsteilung – und drängt auf Anhörung
Der Verband setzt sich seit Langem für eine Erweiterung der Befugnisse selbstständiger Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhalter ein. Ziel ist eine stärkere Arbeitsteilung zwischen den verschiedenen Berufsgruppen im steuerlichen Umfeld. Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in Steuerberatungskanzleien sieht der BVBC darin einen wichtigen Ansatz, um die steuerliche Versorgung kleiner und mittlerer Unternehmen langfristig zu sichern.
Zahlreiche Studien und Branchenumfragen zeigen, dass immer mehr Kanzleien neue Mandate ablehnen oder bestehende Mandate aufgeben müssen, weil qualifiziertes Personal fehlt. Für viele kleine Unternehmen, Soloselbstständige und Start-ups wird es dadurch zunehmend schwieriger, steuerliche Unterstützung zu finden.
„Wenn Mandate nicht mehr angenommen werden können, entstehen reale Risiken für das Steueraufkommen“, so Häberle. „Die Frage ist deshalb: Wenn eine Befugniserweiterung für qualifizierte Finance-Profis keine Lösung sein soll – welche Alternative gibt es dann, um die steuerliche Betreuung der vielen kleinen Unternehmen im Land sicherzustellen?“
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes soll voraussichtlich am 19. März erstmals im Bundestag beraten und anschließend an den Finanzausschuss überwiesen werden. Dort beginnen im nächsten Schritt die Gespräche der Berichterstatter sowie das weitere parlamentarische Verfahren.
Der BVBC setzt sich dafür ein, im Rahmen einer Anhörung im Finanzausschuss als Sachverständiger Stellung zu nehmen und die Position des Berufsstands einzubringen. Eine ausführliche Stellungnahme zur Reform wird der Verband in den kommenden Tagen veröffentlichen.
