Das BMJV arbeitet an der Ausgestaltung des freiwilligen VSME-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. In einer aktuellen Stellungnahme empfiehlt der BVBC, der Arbeitskreis Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie das Wissenschaftliche Institut des BVBC (WIB), den Standard zügig einzuführen, ihn aber konsequent praxistauglich auszugestalten: mit klarer Größenstaffelung, verhältnismäßigen Anforderungen entlang der Wertschöpfungskette und einer besseren Anschlussfähigkeit an die ESRS.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hatte vergangene Woche Verbände um eine Einschätzung gebeten, ob der künftig freiwillig anwendbare Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (VSME) identisch mit der Empfehlung der EU-Kommission (Empfehlung (EU) 2025/1710, Anhang I) sein oder davon abweichen soll. Hintergrund sind die aktuellen Entwicklungen im CSRD-/CSDDD-Umfeld („Omnibus I“) und deren Auswirkungen auf Berichts- und Sorgfaltspflichten.
Das Wissenschaftliche Institut des BVBC (WIB) hat daraufhin gemeinsam mit dem BVBC und dessen Arbeitskreis Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSR) eine Stellungnahme erarbeitet und am 11.02.2026 an das BMJV übermittelt.
Das WIB versteht sich als Schnittstelle zwischen Praxis und Wissenschaft: Es greift Fragestellungen aus Unternehmen auf und unterstützt dabei, belastbare Lösungsansätze zu entwickeln. Der Arbeitskreis Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSR) im BVBC befasst sich seit seiner Gründung 2022 unter Leitung von Professor Dr. Stefan Müller in wechselnder Besetzung aus Praxis, Beratung, Prüfung und Wissenschaft mit Fragen der Nachhaltigkeitsberichterstattung und verwandten Themen. Über Sitzungen und Stellungnahmen – etwa zu den ESRS – wurde bereits mehrfach berichtet.
Kernaussagen der Stellungnahme
- Grundsatz: Der VSME wird als sinnvolle Grundlage begrüßt, weil er einen praktikablen Einstieg in freiwillige Nachhaltigkeitsangaben ermöglicht. Zugleich wird angeregt, ergänzende Hilfsmittel – möglichst größenbezogen und in deutscher Sprache – bereitzustellen.
- Adressatenkreis und Anspruchsniveau: Der VSME gewinnt durch die Entwicklungen im CSRD-/CSDDD-Umfeld faktisch eine breitere Bedeutung. Empfohlen wird deshalb eine zügige Implementierung, mittelfristig aber auch ein anspruchsvolleres Zusatzmodul für Unternehmen oberhalb der kleinen und mittelgroßen Unternehmen (§ 267 Abs. 1 und 2 HGB), damit Informationsbedarf und Proportionalität besser zusammenpassen.
- Wertschöpfungskette: Eine Begrenzung von Abfragen in der Wertschöpfungskette („Value Chain Cap“) wird grundsätzlich unterstützt, um Überforderungen zu vermeiden. Gleichzeitig wird eine stärkere Größenstaffelung unterhalb der CSRD-Pflicht angeregt.
- „Falls-zutreffend“ statt Wesentlichkeit: Kritisch gesehen wird, dass ein „Falls-zutreffend“-Ansatz die Entscheidungsnützlichkeit mindern kann. Empfohlen wird eine Differenzierung: für kleinere Unternehmen praktikabel, für größere nicht CSRD-pflichtige Unternehmen eher ein (vereinfachtes) Wesentlichkeitskonzept.
- Anschlussfähigkeit an ESRS: Vor Finalisierung sollte der VSME in Begriffen, Struktur und Datenpunkten an überarbeitete ESRS angepasst werden, um Vergleichbarkeit und Übergänge zu erleichtern.
Die Stellungnahme zeigt, wie der VSME so gestaltet werden kann, dass er für Unternehmen handhabbar bleibt und zugleich anschlussfähig an europäische Standards ist.
Download der vollständigen Stellungnahme (PDF)



