Der Bundestag hat am 5. Dezember die Aktivrente beschlossen: Bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei — aber nur für Angestellte. Jetzt ist der Bundesrat am 19. Dezember am Zug.
Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, soll künftig bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen – allerdings nur, wenn es sich um Arbeitslohn handelt. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit sind nicht begünstigt. Das sieht der nun vom Bundestag verabschiedete Gesetzestext vor; das Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2026 vorgesehen, vorbehaltlich der Zustimmung der Länder.
In der amtlichen Begründung heißt es zur Nicht-Einbeziehung von Selbstständigen, „schon heute arbeite eine große Zahl von Selbständigen und Unternehmer[n] nach dem Überschreiten der Regelaltersgrenze weiter“; es bedürfe „aktuell keiner weiteren Anreize, diesen Personenkreis zur Weiterarbeit zu bewegen“. Diese Passage ist zum Streitpunkt geworden.
Einordnung und Relevanz für den BVBC
Der BVBC vertritt neben Angestellten auch selbstständige Finance-Profis. Für Bilanzbuchhalter:innen und Controller:innen in freier Praxis setzt die Aktivrente damit ein einseitiges Signal: Gleiche fachliche Leistung im Alter wird steuerlich nur im Angestelltenstatus belohnt.
Claudia Kunitz, Leiterin des Arbeitskreises der Selbstständigen im BVBC, formuliert die Enttäuschung deutlich: „Diese Entscheidung ignoriert die Realität unserer selbstständigen Mitglieder. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag für Unternehmen und Verwaltung – ihnen den Zugang zur Aktivrente zu verwehren, ist fachlich nicht nachvollziehbar und politisch kurzsichtig.“
Parallel wächst der zivilgesellschaftliche Druck. Die vom Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) initiierte und von der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) – deren Gründungsmitglied der BVBC ist – breit unterstützte Petition „Aktivrente auch für Selbstständige“ hat die Marke von 100.000 Unterzeichnenden überschritten und wurde am 1. Dezember in Berlin an Abgeordnete übergeben.
Nun liegt die Entscheidung beim Bundesrat: Ohne Zustimmung der Länder tritt das Gesetz nicht in Kraft. Die entscheidende Sitzung ist für Freitag, 19. Dezember 2025, terminiert. Kommt der Bundesrat zu einer anderen Einschätzung als der Bundestag, wird der Vermittlungsausschuss eingeschaltet. Er hat die Aufgabe, einen neuen, konsensfähigen Vorschlag zu entwickeln. Dieses Verfahren bietet die notwendige Gelegenheit, die offenkundigen Schwächen des Gesetzes zu korrigieren.
Was Sie jetzt tun können: Die Diskussion weiter verfolgen und sich aktiv zu Wort melden, in dem Sie bspw. in Ihrem Land konkrete Gespräche mit Landespolitik und Bundesratsmitgliedern suchen – für eine Lösung, die Qualifikation statt Erwerbsstatus honoriert.



