Verbandsmitglieder profitieren von Vorteilen des BVBC-Kollektivvertrags
Gesetzlich (noch) nicht vorgeschrieben und dennoch dringend notwendig: Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Selbstständige im Rechnungswesen und Controlling. Worauf Sie bei der Wahl der Versicherung achten sollten, weiß BVBC-Partner Matthias Lesch.
Vor nunmehr 25 Jahren haben wir, das Team von modus.Matthias Lesch, die Begleitung des Verbandes und seiner Mitglieder im Bereich der Vermögensschadenhaftpflicht übernommen. Es ist eine Erfolgsgeschichte daraus entstanden. Denn einen guten Versicherungsschutz allen Mitgliedern zugänglich zu machen, war das Hauptanliegen aller Beteiligten. Hunderte von Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhalter sind heute bei uns versichert und wissen das auch zu schätzen. Denn ohne den richtigen Versicherungsschutz sind Sie als Selbstständige zum Scheitern verurteilt.
Der Verband hatte und hat weiterhin das Interesse, die Befugnisse selbständiger Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhalter auszubauen. Schon damals war uns klar, dass es entscheidend sein wird, den entsprechenden Stellen und den Verantwortlichen in der Politik, die darüber mitbefinden, einen Nachweis über den Versicherungsschutz zu erbringen. Es gilt sicherzustellen, dass Kundinnen und Kunden im Fall des Falls vor Fehlern geschützt sind. So wie es auch bei den steuerberatenden Berufen ist, die bei der Zulassung des Geschäftsbetriebs einen Nachweis über vorhandenen Versicherungsschutz vorlegen müssen. Es handelt sich bei diesen um eine Versicherungspflicht, sodass die Zulassung entzogen wird, sobald der Versicherungsschutz erloschen ist. And diesen Standards orientiert sich auch der BVBC. Im Gegensatz zu den Steuerberaterinnen und Steuerberatern gibt es bei der Vermögensschadenhaftpflicht jedoch keine Versicherungspflicht für Selbstständige, die Leistungen in den Bereichen Buchhaltung und Unternehmensberatung anbieten. Es existieren daher auch keine gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Güte der Versicherungsbedingungen.
BVBC-Kollektivvertrag punktet mit umfassender Absicherung
Fakten sind die Grundlagen des Versicherungsschutzes – so handhaben wir es auch beim BVBC-Kollektivvertrag. Wir haben von Anfang an das Berufsbild, also die Qualifikation und die Befähigung sowie die damit verbundenen Lehrpläne der der Fortbildung, verfolgt und einen exklusiven Gruppenversicherungsvertrag installiert. Selbstverständlich ist für uns, dass der Schutz permanent über alle Jahre hinweg einer Aktualisierung unterzogen wurde und wird. Denn Tätigkeitsumfänge verändern sich laufend. Denken Sie etwa an Marktinnovationen, die Digitalisierung von Geschäftsprozessen oder die Möglichkeiten staatlicher Förderung im Bereich Existenzgründung und KMU durch zertifizierte Beraterinnen und Berater.
Achtung: Richtige Handlungsbereiche versichern
Wir stellen fest, dass immer mehr Personen das Internet für die Produktsuche nutzen. Gerade im Bereich Versicherungsschutz kann sich das jedoch fatal auswirken. Bildlich gesprochen: Schnell werden aus Unkenntnis der Rechtslage und der richtigen Interpretation von Versicherungsbedingungen Äpfel mit Birnen verglichen.
Als unabhängiger auf Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhalter spezialisierter Versicherungsmakler, der im Auftrag seiner Kundschaft das bestgeeignete Produkt am Markt herausfiltert, empfehlen wir aus guten Gründen ausschließlich den Gruppenvertrag für BVBC-Mitglieder. Dennoch sind wir in der Wahl des Versicherers frei und so auch in der Lage, jedes andere Angebot am Markt herauszusuchen und anzubieten. Der Gruppenvertrag des BVBC bietet jedoch den bestmöglichen und maximalen Versicherungsschutz. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Einzelne Produkte im Internet heraussuchen, die aus unserer Sicht höchst problematisch sind. Insbesondere amerikanische Anbieter versuchen sich auf dem deutschen Markt ausschließlich über den Preis zu etablieren. Selbständige müssen sich bei diesen Anbietern bezüglich ihres operativen Geschäftsfelds entweder für den Bereich der Buchhaltung oder für den Unternehmensberaterbereich entscheiden. Eine Kombination aus beiden Tätigkeiten, die aus unserer 25-jährigen Erfahrung heraus betrachtet ständig vorkommt, ist bei den Anbietern in der Regel nicht versicherbar. Auch wenn Sie womöglich nur ganz am Rande einmal die BWA im Bereich der Kostenrechnung besprechen, haben Sie die klassische Buchhaltung bereits verlassen.
Das ist beim Gruppenvertrag des BVBC anders. Hier sind Mischformen möglich und gern gesehen. So versichern wir auch Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater mit dem Einschluss der Buchhaltung, da auch diese bei Korrekturen praxisbezogen Hand an die Buchhaltung anlegen, um Fehler zu bereinigen. Umgekehrt gilt auch: Selbstständige, die insbesondere laufende Geschäftsvorfälle buchen und sich um die Lohnabrechnung kümmern, aber durchaus auch Tätigkeiten der Unternehmensberatung anbieten, haben beim Gruppenvertrag Bereiche mitversichert, an die sie häufig gar nicht denken. Oft ist gar nicht klar, wogegen man sich versichern kann oder sollte, sodass diese Felder im Vorhinein auch nicht geprüft werden. Beim BVBC-Gruppenversicherer haben wir jedoch explizit auch Bereiche versichert, die darüber hinaus mitversichert sind – beispielsweise Empfehlungen zu Förderprogrammen für klein- und mittelständige Unternehmen.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Versicherer behauptet, dass es sich um ein offenes Bedingungswerk handelt. Was nicht ausgeschlossen ist, sei versichert, wird vielfach behauptet. Was ist dann jedoch ausgeschlossen? Die Vorbehaltsaufgaben der steuerberatenden Berufe, die selbstverständlich auch beim BVBC-Gruppenversicherer ausgeschlossen sind. Das Problem bei vielen Versicherern ist: Sie müssen in der Lage sein, das Berufsbild und den Tätigkeitsumfang der Versicherungsnehmenden genau zu kennen. Und Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhalter befinden sich im Versicherungsbereich nach wie vor in einer Nische, wenn auch in qualitativ hochwertiger Art und Weise.
Als unabhängiger Versicherungsmakler begleite ich selbst Schadenfälle und spreche auf Augenhöhe mit meinen Kundinnen und Kunden. Selbst bei einem so erfahrenen Gruppenversicherer, mit dem wir bei dem Kollektivvertrag zusammenarbeiten, konnte ich daher Fälle mit positivem Ausgang begleiten, die in ihrer Weise nur mittels einer wohlwollenden Interpretation des Sachverhalts als versichert galten. Immer wieder stoßen wir auf völlig neue Sachverhalte, Einzelfälle und Mischformen von vermeintlichen Vorbehaltsaufgaben, die wir in das Schadenbild einarbeiten müssen. Das geschieht nur, weil die Zusammenarbeit mit dem Versicherer nachhaltig über 25 Jahre gestaltet ist und wir diesem gegenüber als Gruppe eine größere Bedeutung haben als ein Einzelner es je haben könnte.
Versicherungslücke: Softwarefehler
Klarer Vorteil des BVBC-Kollektivvertrags: Softwarefehler sind mitversichert. Diese sind in allen anderen Bedingungswerken ausgeschlossen, da es sich um Fehler eines Dritten handelt – zumindest haben Sie als Selbstständige einen solchen Fehler ursächlich nicht ausgelöst. Bei der Buchhaltung handelt es sich allerdings um einen Werkvertrag. Die rechtliche Folge daraus lässt sich letztendlich recht einfach ableiten. Ihre Kundinnen und Kunden haben Anspruch auf eine vollständig richtige Buchhaltung. Doch was sagen die Softwarehersteller zur Haftung ihrer Fehler? Schauen Sie einmal in die Vertragsunterlagen. Sie werden einen Passus im Vertrag mit hoher Wahrscheinlichkeit entdecken, der die Haftung des Softwareherstellers so stark begrenzt, dass Sie auf verlorenem Posten stehen.
Gefahrengemeinschaft als Win-Win-System
Mit modus.Matthias Lesch versichern wir seit 25 Jahren ein Mitgliederkollektiv. In dieser Zeit hatten wir bis heute keinerlei Schwierigkeiten im Schadenfall. Das einzelne Mitglied wird im Kollektiv betrachtet, für den Versicherer kommt so insgesamt eine recht nennenswerte Prämie zusammen, für Sie wird jedoch nur ein geringer Betrag fällig. Als unabhängiger Versicherungsmakler werden wir andere frei zugängliche Produkte außerhalb des Gruppenvertrags nicht empfehlen und auch nicht einsetzen oder verwenden, solange die oben beschriebenen Fakten und Hintergründe unverändert bestehen. Denn im Schadenfall ist und bleibt kein Platz für unnötige Störfeuer.
modus.Matthias Lesch
Seit 25 Jahren ist Matthias Lesch mit seinem unabhängigen Versicherungsbüro als strategischer Partner an der Seite des Verbands. Mitglieder profitieren auch in anderen Versicherungsbereichen von exklusiven Kolletivverträgen. Mehr Informationen zu diesen sowie kostenfreie Beratung erhalten Sie direkt vom BVBC-Partner: bvbc.de/modus.