Die Mittelstandsallianz, zu deren Gründungsmitgliedern der BVBC seit 2017 gehört, fordert in einem gemeinsamen Positionspapier die Dynamisierung der Minijobgrenze als notwendige Reaktion auf die Entwicklung des Mindestlohns in Deutschland.
Der Minijob ist gerade für viele mittelständisch geprägte Branchen ein unverzichtbares Element des Einsatzes flexibler Arbeitskräfte in Hochphasen. Gleichzeitig hat er sich für viele ArbeitnehmerInnen als eine hervorragende Möglichkeit erwiesen, einen Zuverdienst zu haben, wobei sich der Arbeitsumfang flexibel den eigenen Lebensumständen anpasst.
Geringfügige Beschäftigung ist insbesondere für den Arbeitnehmer vorteilhaft, weil lediglich bei der Rentenversicherung Versicherungspflicht besteht. Im Verhältnis zum Bruttolohn resultiert ein höherer Nettolohn. Jedoch besteht hier eine Opt-out Möglichkeit, durch die eine Einzahlung in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) abgewählt werden kann.
Bis zum 31. Dezember 2012 war ein regelmäßiges Entgelt von 400 Euro festgelegt. Zum 01.01.2013 wurde eine Erhöhung auf 450 Euro vorgenommen mit der Begründung der stetig ansteigenden Durchschnittslöhne. Deshalb ist die Kernforderung des Mittelstands eine Erhöhung der Verdienstobergrenze für geringfügig Beschäftigte auf monatlich 530 Euro sowie eine Kopplung an die Entwicklung des Mindestlohns. Für Beschäftigte in der Gleitzone muss die Dynamisierung ebenfalls erfolgen.
Die Mittelstandsallianz hat ihre Forderungen gemeinsam mit dem BVMW und dem Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter (BVDA) sowie mit besonderer Unterstützung des BVBC in einem dreiseitigen Positionspapier zusammengefasst.
Lesen Sie hier das gemeinsame Positionspapier.