Selbstständige Bilanzbuchhaltinnen und Bilanzbuchhalter sollen als antragsberechtigte Instanzen für die Corona-Überbrückungshilfen zugelassen werden – so forderte es des BVBC im Juli mit einem offenen Brief an die Politik. Doch bis heute gab es seitens der Ministerien keine Reaktion, deshalb bekräftigt BVBC-Geschäftsführer Markus Kessel erneut die Forderungen des Verbands und bittet um Stellungnahme.
Im Juli wandte sich der BVBC zusammen mit dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) und der Forderung nach zielgerichteter Gestaltung der Corona-Überbrückungshilfen mit einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Bundesminister Olaf Scholz (SPD), Peter Altmaier (CDU) und Horst Seehofer (CSU). Der Verband plädierte für eine Einbeziehung selbstständiger Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhalter, auf deren Expertise viele kleine und mittelständische Unternehmen vertrauen.
„Diese Dienstleister sind fachlich fundiert ausgebildet, haben die notwendige Expertise und sind in aller Regel umfänglich abgesichert. Vor allem aber verfügen sie im Vergleich zu Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern über einen entscheidenden Vorteil: Sie kennen die betriebliche Situation ihrer Mandanten bereits im Detail und können daher im Sinne der Unternehmen den Antragsprozess deutlich beschleunigen. Sie müssen die zu prüfenden Unterlagen nicht erst für einen externen Dritten zusammenstellen und aufbereiten und bieten gleichzeitig dieselbe Gewähr für die Richtigkeit der Angaben“, so BVBC-Präsident Jörg Zeyßig und BVMW-Präsident Mario Ohoven in ihrem Appell.
Noch am selben Abend, an dem der Brief an die eingangs genannten Ansprechpartner und weitere Vertreter der Ministerien versandt wurde, wandte sich BVMW-Präsident Ohoven in einem Interview mit Tageschau 24 an die Politik und forderte Nachbesserungen. Doch bis heute erhielten die Verbände keinerlei Rückmeldung. Nachbesserungen gab es bisher nur für Anwälte, für deren Beantragungsrecht sich der Deutsche Anwaltverein stark gemacht hatte.
Der BVBC hat sich in dieser Angelegenheit nun erneut an die Ministerien gewandt und um Stellungnahme gebeten. „Wir möchten zumindest eine Rückmeldung auf unser Anliegen“, insistiert Kessel. Wie mehrere Umfragen und Berichte zeigen, werden die Gelder nicht wie gedacht abgerufen. Dabei ist der Grund dafür so simpel wie frustrierend: Es gibt zu wenige Stellen, die die Anträge durchführen dürfen. Beziehungsweise: Die, die es dürfen, sind schlicht überlastet. Unsere selbstständigen Mitglieder könnten hier schnell und zuverlässig Abhilfe schaffen. Wieso lässt man sie nicht? Darauf verlangen wir Antworten!“
Den offenen Brief finden Sie hier.