Mit einem Aufforderungsschreiben hat sich die Europäische Kommission im Juli 2018 an die Bundesrepublik Deutschland gewandt und wegen der nicht mit EU-Recht vereinbaren Reglementierungen des Steuerberatungsgesetzes ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Gespräche, die der BVBC im Laufe des Jahres mit dem Bundesfinanzministerium geführt hat, deuten auf eine Änderung des Gesetzes hin. BVBC-Präsident Jörg Zeyßig appelliert nun an die EU-Kommission, auch die nationale Problematik zu beachten und den Verband über die weitere Entwicklung zu informieren.
Über zwei Jahre ist es her, dass sich die Europäische Kommission mit einem Aufforderungsschreiben im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens Nr. 2018/2171 an Außenminister Heiko Maas gewandt hat. In ihrem Schreiben hat die Kommission auf die Bestimmungen der deutschen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU hingewiesen, die die Anerkennung von Berufsqualifikationen und -erfahrungen in der EU regelt. Das Problem: Das deutsche Steuerberatungsgesetzes (StBerG) sei nicht mit EU-Recht vereinbar. Die Vorbehaltsaufgaben seien unverhältnismäßig und inkohärent.
Auf schriftliche Nachfragen zum aktuellen Stand hat der BVBC bisher keine inhaltlichen Antworten erhalten. Aus dem persönlichen Austausch mit Vertretern des Bundesfinanzministeriums ist dem Verband jedoch bekannt, dass zwischen dem Ministerium und der Europäischen Kommission aktuell intensive Gespräche stattfinden, die eine Anpassung des StBerG zum Ziel haben sollen (vgl. News vom 14.07.2020).
Indes bleibt offen, ob und inwiefern eine Änderung des Steuerberatungsgesetzes Auswirkungen auf die Berufsfreiheit selbstständiger (Bilanz-)Buchhalterinnen und Buchhalter haben könnte. Mit einem sechs Seiten starken Schreiben hat sich daher BVBC-Präsident Jörg Zeyßig am Mittwoch, 07. Oktober 2020, an Ilze Juhansone, Generalsekretärin der Europäischen Kommission, gewandt und auf die Unverhältnismäßigkeit des StBerG nicht nur vor europäischem, sondern auch vor nationalem Hintergrund aufmerksam gemacht. Zeyßig bekräftigt die Einschätzungen der Kommission und bittet um Unterrichtung über den weiteren Verlauf des Verfahrens.
Lesen Sie hier den Brief an die EU-Kommission.