Das neue Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ist am ersten Januar 2020 in Kraft getreten. Zentrales Element ist die Einführung einheitlicher Bezeichnungen für Fortbildungsstufen. Absolventen können sich künftig „Geprüfte/r Berufsspezialist/in“, „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ nennen. Doch obwohl das Gesetz bereits gilt, fehlen die neuen Bezeichnungen auf den Abschlusszeugnissen. Hintergrund: Die Prüfungsordnungen müssen erst noch angepasst werden.
Die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes hat der BVBC von Anfang an begrüßt. „Insbesondere in Zeiten, in denen immer mehr junge Menschen das Gefühl haben, sie müssten für beruflichen Erfolg ein Studium absolvieren, ist die Novelle ein wichtiger Schritt, um die Attraktivität der beruflichen Bildung zu stärken", sagte stellvertretender Geschäftsführer Kenan Häberle als der Bundestag am 29. November 2019 dem Gesetz zugestimmt hat. Doch jetzt sei es auch an der Zeit, dass die neuen Abschlussbezeichnungen zu Papier kommen, findet der Verband und hat sich deshalb mit einem Brief an das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gewandt.
"Nicht von allen Seiten erhält das Ministerium Zuspruch, umso wichtiger ist es, dass wir dem BMBF klar signalisieren, dass wir hinter einer Anpassung der Prüfungsordnung stehen. Das haben wir seitdem das Gesetz beschlossen ist, kontiniuerlich zum Ausdruck gebracht. Die Chancen stehen gut, dass die IHK-Bilanzbuchhalterfortbildung nun zu den ersten gehören wird, die im Laufe des Jahres noch angepasst werden", erklärt Häberle.