Am 2. Juli beschloss der Bundestag ein Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz). Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 20.5.2015 (BT-Drs. 18/4948) wurde fast unverändert übernommen. Auf der BC-Homepage findet sich ein Überblick über die geplanten Änderungen.
Der Bundestag kam damit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie nach und lehnte damit gleichermaßen einen Antrag des Bündnis 90/Die Grünen ab. Dieser sah in der Forderung des Abbaus „unnötigen Bürokratieaufwand[s] bei der Erhebung der Umsatzsteuer“ auch die „Schaffung von Rechtssicherheit bei der Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung durch selbständige Buchhalterinnen und Buchhalter für Unternehmen und Selbständige“ vor. In der Begründung heißt es:
„Auch die Rechte von selbständigen Bilanzbuchhalterinnen und Buchhaltern müssen klarer definiert werden. Aktuell dürfen sie zwar alle Buchungsbelege ihrer Auftraggeber in ein Programm einpflegen, das dann auch die Umsatzsteuervoranmeldung generiert. Sie dürfen dieses Formular aber offiziell nicht ans Finanzamt geben, weil das entweder den Unternehmerinnen und Unternehmern oder ihren Steuerberatern vorbehalten bleibt. Diese wirklichkeitsfremde Berufseinschränkung ist nicht mehr zeitgemäß. Auch hier würde eine Änderung Rechtssicherheit für die Betroffenen schaffen und Bürokratie in Unternehmen vermeiden.“
Zielgerichtete Lobbyarbeit
Auch wenn es vorerst zu keiner Befugniserweiterung kommt, zeigt sich, dass das Problem unlängst in der Politik angekommen ist. Entscheidend ist nun, gemeinsam mit den befürwortenden Politikern Forderungen voranzutreiben. Erst letztes Jahr um diese Zeit sprach Präsidiumsmitglied und Leiterin des Arbeitskreises der Selbstständigen Uta-Martina Jüssen mit Geschäftsführer Markus Kessel im Bundestag vor dem Finanzausschuss zum Kroatienanpassungsgesetz und den damit einhergehenden Änderungen des Steuerberatungsgesetzes vor (der BVBC berichtete: http://bvbc.dgserver57.de/politik-wirtschaft/lobbyarbeit/). Insbesondere Die Linke und das Bündnis 90/Die Grünen befragten den BVBC an diesem Tag zu den Arbeitsbedingungen der selbstständigen Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhalter. Dass dies auf Gehör stieß und die Lobbyarbeit des Verbands Wirkung zeigt, stellte sich auch in der Bundestagssitzung vom 2. Juli heraus. Dr. Thomas Gambke (MdB) vom Bündnis 90/Die Grünen äußerte sich in seiner Rede zur EU-Transparenzinitiative zur momentanen Lage der selbstständigen Bilanzbuchhalter:
„Ich sage ganz ausdrücklich: Ja, eine gute und anspruchsvolle Regulierung von Berufen und Berufsqualifikationen ist wichtig – für die Qualität erbrachter Leistungen und damit auch für den Verbraucherschutz. Aber anders als die Koalition sehe ich durchaus Baustellen, gerade in Bezug auf die Regulierung der im Antrag angesprochenen Berufsgruppen:
Nehmen Sie den Teilbereich der Freien Berufe. Steuerberater haben das Recht, Umsatzsteuervoranmeldungen für ihre Mandanten zu erstellen und abzugeben. Dieses Recht haben selbstständige Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhalter nicht. Sie dürfen zwar die Umsätze in ein Programm buchen, und dieses Programm errechnet dann automatisch die Umsatzsteuervoranmeldung, aber auf den Knopf zum Abschicken der Voranmeldung an das Finanzamt dürfen die Buchhalter nicht drücken. Diese völlig praxisferne Regelung ist nichts weiter als eine Reglementierung zum Schutz einer Berufsgruppe vor Wettbewerb. Und sie bedeutet einen unnötigen Verwaltungsvorgang, das heißt unnötige Bürokratie. Weil diese Regelung durch die Digitalisierung schlicht lebensfremd und überholt ist, sehen wir Verbesserungsbedarf im Sinne eines stärkeren Wettbewerbs, von dem dann auch und gerade die auftraggebenden Unternehmen profitieren werden.“
Aufgabe des Verbands wird es nun sein, diese Forderungen nicht verhallen zu lassen und den Kontakt zu Entscheidern zu halten. Wir garantieren Ihnen: Wir werden uns weiterhin für Ihre Rechte einsetzen, damit ein breites Bewusstsein in Politik und Wirtschaft für nötige Gesetzesanpassungen entsteht!