Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) haben sämtliche Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) abgesagt. Betroffen davon sind alle Prüfungen ab Montag, 16. März 2020. Darauf haben sich die IHK-Gremien am Freitagmittag verständigt.
Die IHK-Organisation begründet die Absage mit dem gemeinsamen Aufruf der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen zu schützen. Die Absage gilt vorerst bis zum 24. April.
Wann die Prüfungen nachgeholt werden können, ist derzeit noch offen. Die Industrie- und Handelskammern stehen dazu mit den zuständigen Behörden im engen Austausch. Sie werden die neuen Termine bekannt geben, sobald sich die Risikoeinschätzung rund um das Coronavirus wieder verbessert hat. Mündliche und praktische Prüfungen sollen im Einzelfall abgesagt werden und sollen nicht pauschal betroffen sein. "Damit leisten wir einen Beitrag zum gemeinsamen Aufruf der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten/-innen der Länder, alle nicht notwendigen Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern zwingend und solche mit weniger Teilnehmern möglichst abzusagen. Dies dient dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, um besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen zu schützen", sagt Jürgen Hindenberg, Geschäftsführer Berufsbildung und Fachkräftesicherung der IHK Bonn/Rhein-Sieg sowie Leiter des BVBC-Arbeitskreises "Prüfungsausschuss".
"Die schriftliche Prüfung wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Aktuell können wir Ihnen leider noch nicht mitteilen, wann das der Fall sein wird. Wir werden aber im Einklang mit den für die Pandemie-Bekämpfung zuständigen Behörden neue Termine festsetzen, sobald sich die Risikoeinschätzung wieder verbessert hat. Nach unserer vorsichtigen Prognose wird das frühestens im April der Fall sein können." Die Kammern bitten um Verständnis, dass in der Zwischenzeit weder sie selbst noch der DIHK oder gar die Aufgabenerstellungseinrichtung (AkA, DIHK-Bildungs-GmbH, PAL, ZFA, ZPA) genauere Details mitteilen können, und deshalb möglichst von direkten Anfragen abzusehen.
Im Gegenzug wollen die Kammern alle Kapazitäten dafür aufbringen, Betroffene so schnell wie möglich über den neuesten Stand zu informieren. "So ärgerlich diese Entscheidung im Einzelnen auch sein mag: Der Schutz und die Gesundheit aller beteiligten Personen hat oberste Priorität. Wir hoffen auch auf Ihr Verständnis für diese Maßnahme", so Hindenberg.