In einer gemeinsamen Stellungnahme fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (bagsv) Nachbesserungen am Gesetzesentwurf zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Gesetzlich versicherte Selbstständige müssen aktuell hohe Mindestbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, die teilweise mehr als 40 Prozent ihres Einkommens ausmachen. Viele der Betroffenen sind Frauen und Teilzeit-Selbstständige. Die Belastung liegt auch bei mittleren Einkommen systematisch 20 Prozent höher als die Beiträge, die vergleichbare Angestellte und Arbeitgeber zusammen bezahlen. Zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (bagsv) setzt sich der BVBC für einkommensabhängige Beiträge für Selbstständige ein.
Mit dem Gesetzesentwurf zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung ging das Bundesministerium für Gesundheit einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung, indem es die Mindestbemessungsgröße für Selbstständige von 2.284 Euro auf 1.142 Euro senken möchte. Der Mindestbeitrag von 420 Euro würde sich so auf 210 Euro halbieren. Das genügt jedoch nicht. Die bagsv fordert in einer gemeinsamen Stellungnahme weitere Schritte, damit Selbstständige mit kleinem und mittlerem Einkommen insbesondere bei Einführung einer Altersvorsorgepflicht nicht finanziell überfordert werden.