Die Reform des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) ist beschlossen, doch die zentrale Entlastung für die Praxis bleibt aus. Aus Sicht des BVBC wurde der Reformbedarf im Steuerberatungsrecht zwar politisch erkannt, eine wirksame Einbindung qualifizierter Fachkräfte im Rechnungswesen aber erneut vertagt.
Nach dem erneuten Anlauf ist der parlamentarische Teil des Gesetzgebungsverfahrens abgeschlossen: Der Bundestag hat am 11. Juni 2026 das Neunte Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht beschlossen. Am 12. Juni 2026 stimmte der Bundesrat zu.
Für den BVBC ist damit ein weiterer Reformschritt im Steuerberatungsrecht vollzogen, die entscheidende berufspolitische Aufgabe bleibt jedoch ungelöst. Eine wirksame Entlastung der Praxis wird kaum gelingen, solange qualifizierte Fachkräfte im Rechnungswesen weiterhin nur eingeschränkt in klar abgrenzbare Tätigkeiten eingebunden werden dürfen.
Gesetz beschlossen, Kernfrage ungelöst
Dem Beschluss war ein gescheiterter erster Anlauf vorausgegangen. Der Bundestag hatte ein inhaltlich weitgehend identisches Gesetz bereits am 24. April 2026 beschlossen, der Bundesrat am 8. Mai 2026 jedoch nicht zugestimmt. Im zweiten Verfahren wurde die zuvor umstrittene steuer- und sozialversicherungsfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro aus dem Paket herausgelöst. Die Hintergründe des erneuten Gesetzgebungsverfahrens und die BVBC-Position hatte der Verband bereits in einem vorhergehenden Beitrag eingeordnet.
Das nun beschlossene Gesetz modernisiert das Steuerberatungsgesetz an mehreren Stellen. Es erweitert Befugnisse von Lohnsteuerhilfevereinen, schafft zusätzliche Möglichkeiten unentgeltlicher Hilfeleistung in Steuersachen und ermöglicht sogenannte Tax Law Clinics, also hochschulnahe Beratungsangebote unter fachlicher Anleitung. Zudem werden Regelungen zum Fremdbesitzverbot verschärft. Für den BVBC bleibt dennoch entscheidend: Die Reform greift zwar einzelne Strukturfragen auf, nutzt aber einen wesentlichen Entlastungshebel nicht.
Praxisentlastung bleibt begrenzt
Für selbstständig tätige Bilanzbuchhalter:innen bringt das Gesetz nur eine begrenzte Änderung. Neben dem Buchen laufender Geschäftsvorfälle, laufenden Lohnabrechnungen und dem Fertigen von Lohnsteuer-Anmeldungen wird ab dem 1. September 2026 auch das Anlegen von Kontenplänen zulässig (Klärungsfragen dazu wurden bereits in der Fachzeitschriftt BC 2026, 50, Heft 2 aufgriffen) – eine weitergehende qualifikationsgestufte Befugniserweiterung wurde hingegen nicht beschlossen. Damit bleibt der Abstand zwischen fachlicher Qualifikation und rechtlich zulässigem Tätigkeitsrahmen aus Sicht des BVBC weiterhin zu groß.
Gerade kleine Unternehmen, Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe benötigen erreichbare, bezahlbare und rechtssichere Unterstützung im Rechnungswesen. Gleichzeitig stehen viele Steuerberatungskanzleien unter hohem Kapazitätsdruck. Der BVBC sieht deshalb weiterhin erheblichen Bedarf, Aufgaben dort neu zu ordnen, wo qualifizierte Fachkräfte im Rechnungswesen Steuerberatungskanzleien sachgerecht entlasten können.
Politische Debatte zeigt Bewegung
Die Beratungen im Finanzausschuss machen deutlich, dass der Reformbedarf politisch längst nicht mehr nur ein Verbandsthema ist. Die SPD-Fraktion erklärte, sie hätte eine Erweiterung der Befugnisse für Bilanzbuchhalter:innen und Steuerfachwirt:innen unterstützt. Bündnis 90/Die Grünen bezeichneten eine solche Erweiterung insbesondere für kleinere Unternehmen und Kleinstbetriebe als sinnvoll. Auch aus der AfD-Fraktion wurde die Erweiterung der Befugnisse als diskussionswürdig bezeichnet. Beschlossen wurde die Erweiterung dennoch nicht. Nach Darstellung der SPD fand eine entsprechende Änderung im Gesetzgebungsverfahren keine Mehrheit in der Koalition.
BVBC-Geschäftsführer Kenan Häberle ordnet ein: „Das Ergebnis war nach dem Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens erwartbar, bleibt aber enttäuschend. Der Reformbedarf wurde erkannt, die Entlastung für die Praxis aber vertagt. Wenn mehrere Fraktionen den Handlungsbedarf sehen, darf das Thema nicht wieder in der Schublade verschwinden. Für den BVBC ist klar: Wir bleiben dran – jetzt erst recht.“
BVBC richtet Blick auf die nächste Phase
Der BVBC wird sich weiter für klar abgegrenzte, qualifikationsgestufte Befugnisse für selbstständig tätige Bilanzbuchhalter:innen einsetzen. Ziel ist keine unkontrollierte Öffnung des Steuerberatungsrechts, sondern eine praxistaugliche Abgrenzung von Tätigkeiten, die den tatsächlichen Bedarf kleiner Unternehmen berücksichtigt und zugleich Steuerberatungskanzleien wirksam entlastet. Dazu zählen aus Sicht des BVBC insbesondere die komplette Einrichtung der Buchführung, das Erstellen von Umsatzsteuervoranmeldungen sowie klar definierte Tätigkeiten für kleine Unternehmen.
Mit dem Gesetz ist das parlamentarische Verfahren beendet, nicht aber die berufspolitische Aufgabe. Der BVBC wird den Reformbedarf weiter gegenüber Politik, Verwaltung und Fachöffentlichkeit adressieren. Entscheidend bleibt, dass die Diskussion nicht erneut bei abstrakten Zuständigkeitsgrenzen stehen bleibt, sondern die Realität in Unternehmen, Kanzleien und Rechnungswesen stärker berücksichtigt.
Der Reformbedarf ist erkannt. Die Entlastung für die Praxis muss folgen.
