Angesichts des kürzlich vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Diskussionsentwurfs zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes ruft der BVBC dazu auf, sich an Abgeordnete des Bundestags zu wenden und sich für umfangreiche Änderungen einzusetzen.
Das Steuerberatungsgesetz steht unter Beschuss. Nachdem die EU-Kommission bereits 2018 aufgrund inkohärenter Regelungen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) im Juli 2022 einen ersten Diskussionsentwurf vorgelegt. Neu geregelt werden soll jedoch ausschließlich § 4 StBerG, in dem aktuell zahlreiche Personengruppen aufgezählt sind, die zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind. Zwar stehen die aufgeführten Ausnahmeregelungen seitens der Kommission im Fokus der Kritik, die alleinige Anpassung mittels einer Generalklausel, die vermeintlich „abstrakt-generell“ regeln soll, „unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die beschränkte Hilfeleistung in Steuersachen zulässig ist“ kann nach Ansicht des BVBC jedoch ausschließlich als kosmetische Scheinlösung gewertet werden.
Der BVBC ließ sowohl dem BMF als auch der Europäischen Kommission in einer ausführlichen Stellungnahme seine Kritik zukommen. Nachdem seitens der Bundesbehörde noch keine Rückmeldung erfolgt ist, hat sich die Kommission hingegen explizit für die Erläuterungen bedankt und sie als sehr hilfreich bezeichnet. In einem weiteren Schreiben hat sich der BVBC unter Verweis auf die österreichischen Regelungen und die Überlastung der hiesigen Steuerbüros sowie den Bedarf kleinerer Unternehmen nach gegebenenfalls kostengünstigeren Alternativen an die Brüsseler Behörde gewandt.
Der BVBC braucht Ihre Unterstützung!
Der Verband kann allerdings nicht allein auf ausreichend hohen Druck aus Brüssel bauen. Die Notwendigkeit umfangreicherer Änderungen des StBerG muss auch deutschen Behörden und Abgeordneten bewusst werden. Der BVBC hat deshalb drei Vorlageschreiben aufgesetzt, damit sich selbstständige (Bilanz-)Buchhalter:innen, aber auch deren angestellte Berufskolleg:innen und Mandanten an Abgeordnete ihres Wahlkreises wenden können, um sich für mehr Befugnisse für selbstständige Mitglieder stark zu machen.
Bitte unterstützen Sie die Initiative des BVBC und solidarisieren Sie sich mit Ihren selbstständigen Kolleg:innen Die Vorlageschreiben finden Sie hier.
Frühere Beiträge zum Thema:
- 17.10.2018 – EU-Kommission: Steuerberatungsgesetz nicht mit EU-Recht vereinbar
- 03.03.2020 – Mehr Rechte für selbstständige Bilanzbuchhalter: Finanzministerium signalisiert Gesprächsbereitschaft
- 14.07.2020 – Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission: Änderung des Steuerberatungsgesetzes soll bevorstehen
- 07.10.2020 – Vertragsverletzungsverfahren: BVBC richtet Appell an die EU-Kommission
- 12.02.2021 – Vertragsverletzungsverfahren: BVBC wendet sich mit Partnerverbänden an EU-Kommission
- 12.02.2021 – Vorbehaltsaufgaben am Pranger: Der Steuerberater und sein verzweifeltes Ringen um Macht
- 18.08.2022 – Vertragsverletzungsverfahren: BMF legt Diskussionsentwurf zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vor
- 02.09.2022 – Änderungsentwurf zu § 4 StBerG: BVBC bezieht Stellung
- 12.10.2022 – Änderung des StBerG: BVMW und ULA unterstützen BVBC-Forderungen
- 01.12.2022 – Änderung des Steuerberatungsgesetzes: EU-Kommission bewertet Kritik des BVBC am Diskussionsentwurf als „sehr hilfreich“