Präsidium und Ehrenamtliche der Regionen und Landesverbände sprechen sich für zahlreiche organisatorische Änderungen innerhalb des Verbands aus. Die Entscheidung darüber obliegt der diesjährigen Mitgliederversammlung.
Seitdem die Vertreter der Landesverbände 2011 auf der Bundesverbandskonferenz (BVK) dafür stimmten, die rechtlich selbstständigen Landesverbände in unselbstständige, gebietsgleiche Regionen umzuwandeln, befindet sich der BVBC im Umstruktierungsprozess.
2013 hat der ehemalige Landesverband Sachsen als erster den Entschluss gefasst, die rechtliche Selbstständigkeit aufzugeben und als Region weiter zu bestehen. 2016 kam Nordrhein dazu, Ende 2018 auch Sachsen-Anhalt. Die Landesverbände Berlin-Brandenburg, Hessen, sowie Westfalen-Lippe befinden sich aktuell im obligatorischen Liquidationsjahr – also im Übergang zur Region. Andere Landesverbände planen nachzuziehen. Hintergrund: Weniger Verwaltungs- und Organisationsaufwand, mehr Zeit für die Mitglieder vor Ort. Folgende Ziele zur Organisationsstruktur des Gesamtverbands haben zahlreiche ehren- und hauptamtliche Funktionäre im November 2015 auf der ersten BVBC-Konferenz in der Agenda 2020 abgestimmt:
- bis 2020 soll die Umstrukturierung (von Landesverbänden zu Regionen) abgeschlossen sein,
- bis 2020 soll eine ausgewogene und faire Finanzierung von Projekten und Aktivitäten gegenüber den Mitgliedern im Bundesverband und den Regionen nachhaltig geregelt sein,
- bis 2020 sollen die Organe des Gesamtverbandes verschlankt, klare Entscheidungswege geschaffen und Kompetenzen und Verantwortung transparent geregelt sein.
2019 werden vermutlich jedoch noch nicht alle verbleibenden Landesverbände den Antrag zur Umwandlung auf ihren Mitgliederversammlungen vor Ort stellen, weshalb der erste Punkt nicht fristgerecht erreicht werden könnte. Aber auch in den Landesverbänden, in denen sich der Vorstand für eine Umwandlung ausspricht, obliegt es den Mitgliedern darüber abzustimmen. Die beiden anderen Zielpunkte hingegen sollen mit der für dieses Jahr anvisierten Satzungsänderung (aktuelle Satzung) wie geplant erreicht werden.
Delegiertenversammlung statt Mitgliederversammlung für ausgeglichenere Mitbestimmung
Vorbehaltlich der Zustimmung der BVK (09.03.) spricht sich das Präsidium in seinem Antrag für die Bundesmitgliederversammlung 2019 für eine Umwandlung derselben in eine Delegiertenversammlung aus. Die Satzung sieht eine solche Möglichkeit bereits jetzt unter § 12 vor. „Je nachdem, wo die Mitgliederversammlung stattfindet, sind mal mehr, mal weniger Mitglieder aus entsprechenden Regionen vertreten. Das führt letztlich zu einem Ungleichgewicht.
Bisher wechselt der Ort jährlich entsprechend mit dem jeweiligen Veranstaltungsort der ReWeCo, da die Mitgliederversammlung im Anschluss an die Kongressmesse stattfindet. Aber auch ein Abweichen von dieser Tradition wäre nicht die Lösung. Organisieren wir die Mitgliederversammlung künftig zentral in der Mitte Deutschlands, gibt es dennoch zahlreiche Regionen, die deutlich näher gelegen sind, was zur Folge hat, das weiter entfernte Regionen vermutlich schlechter vertreten wären und sich weniger einbringen könnten. Eine Delegiertenversammlung hingegen könnte sicherstellen, dass unabhängig vom Ort der Versammlung alle Regionen gleichermaßen berücksichtigt werden, und wir so das Ziel einer transparenten und ausgeglichenen Mitbestimmung erreichen“, erklärt BVBC-Geschäftsführer Markus Kessel. Wichtig: Die Delegiertenversammlung wäre für alle Mitglieder offen. Teilnehmen könnte also jedes Mitglied, abstimmen hingegen nur die in den Regionen und Landesverbänden gewählten Delegierten, die diese mit ihrer Stimme vertreten.
Die Anzahl an Delegierten wäre an der Mitgliederstärke der jeweiligen Regionen auszurichten. „Für die Mitglieder wird Mitbestimmung so leichter. Lange Anfahrtswege entfallen bei regionalen Versammlungen und ermöglichen so, dass sich diejenigen Mitglieder, die sich aktiv einbringen möchten, dies direkt vor Ort können“, so Kessel. Neben den Delegierten soll künftig auch die Regionalleitung direkt in den Regionen gewählt werden und nicht mehr nur das Vorschlagsrecht gelten.
Aus BVK soll Aufsichtsrat werden
Die BVK ist ein Gremium, in dem die Vorsitzenden der Landesverbände sowie die Regionalleitungen gemeinsam mit dem Präsidium entscheidende Verbandsthemen durchsprechen. Dabei neigen die Grenzen zwischen Informieren, Besprechen und Abstimmen in den zweimal jährlich stattfindenden Versammlungen jedoch zu verschwimmen. Auf den letzten BVBC-Konferenzen, auf der seit 2015 Haupt- und Ehrenamtliche zusammenkommen, reifte das Konzept eines Aufsichtsrates als geeignete Alternative heran. „Wir möchten mit der Umwandlung ein Zeichen für klare Entscheidungswege setzen.
Wenn wir die Satzung schon in den vorigen Punkten optimieren, dann ist es nur folgerichtig, auch hier anzusetzen. Für den Aufsichtsrat haben sich zuletzt Ehrenamt und Präsidium in großer Mehrheit ausgesprochen, weil es uns die Möglichkeit gibt, Kompetenzen und Verantwortungen noch transparenter in der Satzung zu regeln. Die Mitbestimmung aller Regionen bleibt aufgrund der paritätischen Besetzung durch die jeweiligen Regionalleitungen und Vorstandsvorsitzenden stark und macht den Aufsichtsrat unabhängig vom Präsidium, das im neuen Gremium über kein Stimmrecht verfügt“, konkretisiert BVBC-Geschäftsführer Kessel.
Projektbezogene Finanzierung
Die Finanzmittel der Landesverbände richten sich aktuell laut § 11 der BVBC-Satzung nach der Anzahl der Mitglieder, die diesen zugeordnet sind. Im Unterschied zu dieser pauschalen Mittelzuweisung werden die Regionen projektfinanziert. Die Mittelverteilung erfolgt also entsprechend Anzahl und Umfang geplanter Aktivitäten. Für eine ausgewogene und faire Finanzierung soll die Projektfinanzierung künftig nicht nur für Regionen innerhalb des BVBC gelten, sondern auch für die noch nicht aufgelösten Landesverbände.
„Alle Anpassungen hat das Präsidium auf breiter Basis mit Ehrenamtlichen in den Landesverbänden und Regionen, mit der Bonner Bundesgeschäftsstelle sowie mit unserem Rechtsbeistand ausgearbeitet. Durch diese finale Satzungsänderung, die durch den Umstrukturierungsprozess der Vereinsstruktur bereits 2011 angestoßen wurde, sollen letztlich Entscheidungswege verschlankt und beschleunigt werden, die Mitbestimmung ausgeglichener gestaltet und am regionalen Bedarf orientiert werden, die Finanzierung des BVBC langfristig gesichert und ausgeglichen gestaltet sein sowie die Möglichkeiten für ein flexibleres Ehrenamt geschaffen werden“, fasst Kessel zusammen. Mehr Informationen zu den Anträgen sowie Anlagen zu weiteren Tagesordnungspunkten der diesjährigen Bundesmitgliederversammlung sind spätestens ab dem 15. April 2019 im Downloadbereich einzusehen.
Mitgliederversammlung 2019
- Samstag, 11. Mai 2019, 13.00 Uhr
- Maritim Hotel am Schlossgarten Fulda
- Pauluspromenade 2, 36037 Fulda
Einladung und Tagesordnung wurden bereits per Post verschickt.