Anton Hofreiter signalisiert Unterstützung bei BVBC-Forderung nach neunter StBerG-Änderung
Im Rahmen eines Treffens der Mittelstandsallianz traf sich BVBC-Geschäftsführer Markus Kessel mit Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter in der Berliner BVMW-Bundeszentrale. Fazit der Gespräche: Die Grünen machen sich auch weiterhin für eine Anpassung des Steuerberatungsgesetzes stark.
Das Steuerberatungsgesetz (StBerG) diskriminiert selbstständige Bilanzbuchhalter – vorausgesetzt, sie sind Deutsche. Selbstständige anderer EU-Länder können ihrem Beruf in Deutschland unter weniger Restriktionen nachgehen. Der BVBC prangert das StBerG aufgrund seiner Inländerdiskriminierung stark an und setzt sich intensiv für eine neunte Änderung des Gesetzes ein. In den regelmäßig stattfindenden Gesprächsrunden der 21 Verbände starken Mittelstandsallianz spricht der BVBC Bundestagsabgeordnete direkt auf die Problematik an und sorgt so dafür, dass das Thema parteiübergreifend aktuell bleibt. „Die Politik kennt unsere Haltung – die Materie ist für keine Partei fremd. Im Gegenteil: Ich begegne immer öfter Politikern, die sich bereits eingehend mit unseren Forderungen beschäftigt haben“, sagt BVBC-Geschäftsführer Markus Kessel.
Auch Anton Hofreiter, Vorsitzender der grünen Bundestagsfraktion, den die Mittelstandsallianz am 18. Mai 2017 in Berlin traf, ist die Notwendigkeit einer Änderung des StBerG bewusst. Seine Partei stellte erst im März im Zusammenhang mit dem Entwurf des zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes einen Änderungsantrag (Ausschussdrucksache 18(9)1049). Dort heißt es:
„§ 6 Nummer 4 des Steuerberatungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1975 (BGBl. I S. 2735), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1679) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
a) Nach dem Wort „Lohnabrechnung“ wird das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt.
b) Nach dem Wort „Lohnsteuer- Anmeldungen“ werden die Wörter „und der Umsatzsteuervoranmeldungen“ eingefügt.
2. Die bisherigen Artikel 6 bis 9 werden die Artikel 7 bis 10.
Begründung
Aktuell müssen Bilanzbuchhalterinnen und Buchhaltern beim Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften grundsätzlich beachten, da sonst eine ordnungsgemäße Buchhaltung nicht erstellt werden kann. Dies bedeutet, dass beim Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle die Umsatzsteuer-Voranmeldung zwangsläufig erstellt wird. Somit darf diese Berufsgruppe zwar alle Buchungsbelege ihrer Auftraggeber in ein Programm einpflegen, das dann auch die Umsatzsteuervoranmeldung generiert, sie dürfen dieses Formular aber offiziell nicht ans Finanzamt geben, Dies bleibt entweder den Unternehmerinnen und Unternehmern oder ihren Steuerberatern vorbehalten. Diese wirklichkeitsfremde Berufseinschränkung ist nicht mehr zeitgemäß. Eine entsprechende Änderung schafft Rechtsicherheit für die Betroffenen und vermeidet Bürokratie in Unternehmen.“
Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE jedoch abgelehnt.
Das Treffen mit dem Grünen-Chef nutzte BVBC-Geschäftsführer Markus Kessel, um sich für das Engagement seiner Partei zu bedanken. Hofreiter signalisierte, dass sie die Forderungen des BVBC auch weiterhin unterstützen werden. „Jetzt ist es wichtig, miteinander im Gespräch zu bleiben“, erklärt Kessel. „Für die Parteien steht der Wahlkampf momentan allerdings an erster Stelle. Und nach den Bundestagswahlen werden einige Posten auch nicht mehr so besetzt sein, wie sie es heute sind. In eine größere Offensive sollten wir also erst starten, wenn wir wissen, wer unsere künftigen Ansprechpartner sein werden.“
Nach dem Gespräch mit Anton Hofreiter war der BVBC auch auf dem Parlamentarischen Abend des Mittelstands in Berlin vertreten. Lesen Sie hier, worum es bei dem Event ging.