Selbstständige und Angestellte Berufsangehörige
Leitsatz:
Bilanzbuchhalter und Controller verstehen sich als Dienstleister für die Unternehmen. Die von ihnen bereitgestellten Zahlen, Fakten und Analysen unterstützen die Fachabteilungen der Unternehmen sowie die Unternehmensführung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Bilanzbuchhalter und Controller bilden die Kernzelle der internen oder externen Unternehmensberatung.
Je nach Größe der Unternehmen und Umfang der Aufgaben werden die Aufgaben der Bilanzbuchhaltung und des Controlling von verschiedenen Personen oder von ein und derselben Person wahrgenommen. Dabei treten die Bilanzbuchhalter und Controller sowohl als Allround-Dienstleister als auch als Fachspezialisten auf. Wichtig ist, dass die Berufsangehörigen auf ein Netzwerk von Spezialisten aus den eigenen Reihen und aus angrenzenden Berufsgruppen zurückgreifen können. Lokale Einschränkungen werden aufgrund der modernen Kommunikationsmittel hierbei kaum noch Bedeutung haben.
Die Berufsangehörigen erbringen Leistungen auf hohem Niveau. Dabei ist es unerheblich, ob sie diese Leistungen als externe oder interne Berater erbringen. Bilanzbuchhalter und Controller fühlen sich dem Unternehmenserfolg verpflichtet; die vertragliche Ausgestaltung der Dienstverhältnisse spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle.
Die Entscheidung des Einzelnen, ob eine Tätigkeit im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses oder im Rahmen einer selbstständigen Dienstleistung erbracht wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wesentliche Kriterien sind dabei Art und Umfang der zu erledigenden Arbeit und die persönliche Lebenssituation des Einzelnen. Die Entscheidung ist nicht unumstösslich, vielmehr wird es dazu kommen, dass Bilanzbuchhalter und Controller im Laufe ihres Berufslebens mehrfach zwischen beiden Ausgestaltungsformen des Dienstleistungsverhältnisses wechseln. Die berufliche Entwicklung wird nur an Funktionen gemessen, nicht am (formalen) Status. Der Wechsel zwischen angestellter und selbstständiger Tätigkeit wird von den Berufsangehörigen als Bestandteil der Flexibilisierung der Arbeitswelt akzeptiert und befürwortet. Bilanzbuchhalter und Controller übernehmen die Veranwortung für ihre Karriere, und arbeiten gewissermaßen als Selbst-GmbH.
Konsequenzen
Aufgabe des BVBC ist es, die Bilanzbuchhalter und Controller in diese Zukunft zu begleiten und Rahmenbedingungen für die vorgenannten Entwicklungen zu schaffen. Der BVBC tritt nachhaltig dafür ein, dass Bilanzbuchhalter und Controller nicht nur als Mitarbeiter in der Wirtschaft volle Anerkennung finden, sondern auch im Rahmen der selbstständigen Berufsausübung ihre Qualifikationen in vollem Umfang einsetzen können. Getragen wird diese Aufgabe von der Erkenntnis, dass ein Berufsstand, der nur im Rahmen von Angestelltenverhältnissen arbeiten dürfte, in der Wirtschaftslandschaft der Zukunft auf Dauer nicht überleben kann.










