§ 8 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Alle Mitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten, soweit sich nicht aus dieser Satzung etwas anderes ergibt.
2. Die Mitglieder haben das Recht, die Hilfe des Vereins in allen beruflichen Fragen in Anspruch zu nehmen, soweit dies den Belangen und Aufgaben des Vereins nicht widerspricht. Eine Haftung des Vereins ist ausgeschlossen.
3. Eine Pflicht zur Rechtsvertretung durch den BVBC besteht nicht. Rechtsfälle können vom BVBC übernommen werden, wenn das Präsidium entscheidet, dass eine bestimmte Angelegenheit in Ansehung des Vereinszwecks von grundsätzlicher Bedeutung ist.
4. Die Mittel, die der Verein zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt, werden durch die Mitgliedsbeiträge aufgebracht, die jährlich am 15. Februar zur Zahlung fällig sind. Deren Höhe wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt; in begründeten Fällen können für bestimmte Gruppen von Mitgliedern höhere oder niedrigere Mitgliedsbeiträge beschlossen werden. Ehrenmitglieder sind nicht beitragspflichtig. Das Präsidium kann auf schriftlichen Antrag eines Mitglieds aus begründetem Anlass den Beitrag stunden, ermäßigen oder erlassen.
5. Die Mitglieder sind gehalten, dem Verein bei der Durchführung seiner Aufgaben behilflich zu sein und alle zur Förderung der gemeinsamen Berufsinteressen zumutbaren Auskünfte zu erteilen.
6. Die Mitglieder, die sich in der Ausbildung zum Bilanzbuchhalter bzw. Controller befinden, sind verpflichtet, innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss der Ausbildung und der nachfolgenden Prüfung dem BVBC einen Bericht über die ausbildende Institution und den Ablauf der Prüfung zu übersenden.
7. Die Inanspruchnahme der mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechte setzt die ordnungsgemäße Erfüllung der Mitglieds- und Zahlungspflichten voraus. Insbesondere ist der Verein berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges dem Mitglied Leistungen zu versagen.
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