§ 7 Mitgliedschaft im Landesverband

1. Mit Erwerb der Mitgliedschaft beim BVBC wird ein ordentliches Mitglied automatisch auch Mitglied desjenigen rechtlich selbstständigen Landesverbandes, in dessen Gebiet es seinen Sitz oder Wohnsitz hat. Besteht zum Zeitpunkt des Erwerbs der Mitgliedschaft für das maßgebliche Gebiet kein rechtlich selbstständiger Landesverband, wird jedoch ein solcher während des Bestehens der Mitgliedschaft gegründet, so wird die Mitgliedschaft im Landesverband zum Zeitpunkt der Gründung automatisch erworben.

2. Die Beendigung der Mitgliedschaft im Landesverband hat bei ordentlichen Mitgliedern automatisch die Beendigung der Mitgliedschaft im BVBC zur Folge und umgekehrt. Dies gilt nicht, wenn das Mitglied im BVBC oder im Landesverband Ehrenmitglied wird.

Mitglieder-Login

   

Probleme beim Login?

Newsletter

Unser NEWSLETTER informiert Sie regelmäßig über:
-aktuelle Termine
-die neuesten Verbandsnachrichten
-interessante Fachinformationen  und  Links zu wichtigen Urteilen.

Klicken Sie hier!

Unsere Partner

BVBC © 2012