§ 5 Voraussetzung der Mitgliedschaft

1. Ordentliche Mitglieder:

 a) Mitglied des Vereins kann jede(r) Bilanzbuchhalter(in) und Controller(in) werden, der/die die Bilanzbuchhalterprüfung bzw. Controllerabschluss einer Industrie- und Handelskammer oder eine vom BVBC als gleichwertig anerkannte Prüfung bestanden hat.

b) Außerdem kann Mitglied des Vereins jede Person werden, die sich nachweislich auf eine Prüfung bzw. einen Abschluss im Sinne von Buchstabe a) vorbereitet. Dies ist innerhalb angemessener Zeit vom Mitglied unverzüglich nachzuweisen.

c) Weiterhin kann Mitglied des Vereins jede natürliche Person werden, die eine dem Bilanzbuchhalter bzw. Controller gleichgestellte Qualifikation nachweist.

d) Mitglieder des Vereins können auch juristische Personen werden, sofern sie die Gewähr dafür bieten, dass sie bereit sind, den Vereinszweck zu fördern.

2. Außerordentliche (fördernde) Mitglieder:

Außerordentliche Mitglieder können natürliche oder juristische Personen sowie Personenvereinigungen werden, die die Voraussetzung der Ziff. 1. a) bis 1 d) erfüllen sowie natürliche oder juristische Personen, Personenvereinigungen oder Institutionen, welche durch die Art ihrer Tätigkeit dem Beruf des Bilanzbuchhalters bzw. Controllers nahe stehen.

3. Ehrenmitglieder

Ehrenmitglied kann jede natürliche Person werden.

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