§ 4 Mitglieder
1. Der Verein hat ordentliche Mitglieder, außerordentliche (fördernde) Mitglieder und Ehrenmitglieder.
2. Ehrenmitglieder sind Ehrenverbandsmitglieder sowie Ehrenpräsidenten/innen.
3. Ehrenmitglieder sind von der Verpflichtung zur Beitragszahlung befreit.
Ehrenpräsidenten/innen sind zur beratenden Teilnahme an allen Sitzungen des Präsidiums berechtigt. Im Übrigen haben Ehrenmitglieder die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder, aufgrund besonderer Ämter bestehende Rechte und Pflichten werden durch die Ehrenmitgliedschaft nicht berührt. Die Einzelheiten regelt eine vom Präsidium zu beschließende Ehrenordnung.
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